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Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

 

Wichtiger Hinweis:

Alle Anträge sind direkt im Prüfungsamt einzureichen!

Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnung / Fachprüfungsordnung finden Sie hier

 

Die Bereichsprüfungsordnung für die Informatik-Studiengänge finden Sie hier

Das Modulhandbuch finden Sie hier

Die Allgemeine Prüfungsordnung (APrüfO) finden Sie hier

 

Bachelor Informatik
gemäß §8 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen gilt die FPO 2016 bereits für Studierende, die den Bachelorstudiengang Informatik nach der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 18. Februar 2013, die zuletzt durch Satzung vom 19. Februar 2014 geändert worden ist.
Bachelor Ingenieurinformatik
gemäß §8 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen gilt die FPO 2016 bereits für Studierende, die den Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik nach der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 20. November 2013 studieren.
Bachelor Informatik und Multimedia gemäß §8  Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen gilt die FPO 2016 für Studierende mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2016/17.
Master Informatik gemäß §7  Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen gilt die FPO 2017 für Studierende mit Studienbeginn ab dem Sommersemester 2017.
Master Informatik und Multimedia gemäß §7 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen gilt die FPO 2017 für Studierende mit Studienbeginn ab dem Sommersemester 2017.
Master Ingenieurinformatik gemäß §7  Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen gilt die FPO 2016 für Studierende mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2016/17.
Mit Studienbeginn ab WiSe 18/19 gilt die Änderungssatzung der Bereichsprüfungsordnung vom 29.10.2018
Studierende, die ihr Studium bis zum Inkrafttreten der Änderungssatzung der Bereichsprüfungsordnung an der Universität Augsburg in einem der Bachelor- bzw. Masterstudiengänge der Informatik vor dem Wintersemester 2018/2019 begonnen haben, führen ihr Studium gemäß den Bestimmungen der Bereichsprüfungsordnung für die modularisierten Informatik-Studiengänge der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität vom 06.07.2016 zu Ende.

Die Fachprüfungsordnung für den jeweiligen Bachelor- bzw .Masterstudiengang ergänzt die Bereichsprüfungsordnung für die modularisierten Informatik-Studiengänge der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg

Hier sind u.a. die Gliederung der erforderlichen Leistungspunkte, ggf. Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Wiederholung von Prüfungen, Abschluss etc. zu finden.

Die Bereichsprüfungsordnung der Universität Augsburg für die modularisierten Informatik- Studiengänge der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg regelt in Verbindung mit der jeweiligen Fachprüfungsordnung die Studiengangskonzeption, die fachbezogenen Prüfungen sowie die Prüfungsanforderungen in den dort genannten modularisierten Studiengängen der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg

Hier sind u.a. die Zulassungsvoraussetzungen, Zeitraum der Prüfungen und Fristenregelung etc. zu finden.

Grundlagen- und Orientierungsprüfung, die erforderlichen Leistungen stehen in der FPO unter §5, die maximale Studienzeit zum Erbringen der für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung erforderlichen Leistungen steht in der BPO unter § 14 Abs. 2.

Daher sind die Fachprüfungsordnung und die Bereichsprüfungsordnung gemeinsam zu berücksichtigen, da die Fachprüfungsordnung die Bereichsprüfungsordnung ergänzt

Inhaltsverzeichnis

  • Prüfungen - Anmeldung, Abmeldung, Anerkennung, etc. 
    • Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden    
      • WiWi Seminare
      • Praktikum / Forschungsmodul / Praxismodul der Informatik
      • Betriebspraktikum der Geographie 
    • Was tue ich wenn ich die Anmeldung einer Prüfung während der Anmeldezeit verpasst habe?
    • Abmeldung von einer Prüfung / Versuchszählung
    • Modulgesamtprüfung / Portfolioprüfung
    • Beurlaubung und Prüfungen
    • Wiederholung von Prüfungen
    • Nicht-Teilnahme an einer Prüfung wegen Erkrankung oder Ähnlichem
    • SMH o. SMP / AM1 PG o. AM1 HG / AM2 PG o. AM2 HG - SMH
    • Modulgruppe Mathematischen Grundlagen
    • Diskrete Strukturen und Logik
    • Nachteilsausgleich / Schreibzeitverlängerung
  • Anerkennung von Studienleistungen
    • Anerkennung einer Studienleistung
    • Werkstudententätigkeit als Betriebspraktikum
  • Noten
    • Tag der letzten Noteneintragung
    • Notenfreigabe
    • Noteneintragung der Abschlussarbeit
    • Die eingetragene Note ist nicht richtig
    • Ich bin mit der Note nicht einverstanden
    • Vorzeitige Notenfreigabe
    • Umbuchungen
  • WiWi-Prüfungen
    • Prüfungen der WiWi-Fakultät
    • Ein Prüfungstermin 2 oder mehr Prüfungen
  • Praktikum
    • Praktika, Praxismodule usw. in der Informatik
    • Praktika in der Geographie
    • Auslandspraktikum - Notenbescheinigung auf Englisch
    • Beurlaubung wegen Praktikum
    • Bescheinigung zum Pflichtpraktikum
  • Fristverlängerung, Orientierungsprüfung, max. Gesamtstudienzeit 
    • Grundlagen- und Orientierungsprüfung
    • Max. Studienzeit erreicht, aber noch nicht alle Prüfungsleistungen bestanden
    • Studiengang nicht bestanden, welche Möglichkeiten habe ich?
  • Notendurchschnitt - Nachweise 
    • Notendurchschnittsbestätigung für die Bewerbung in einem Masterstudiengang
    • Notenbescheinigung - Leistungsnachweis
    • Notendurchschnitt unter "Zeugnisse"
  • Bachelor-, Masterarbeit
    • Wie melde ich die Bachelor- / Masterarbeit an und wie geht es weiter?
    • Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelor-, Masterarbeit
    • Abgabe der Bachelor- bzw. Masterarbeit und wie geht es weiter?
  • Zeugnis
    • Das Zeugnis
    • Zeugnisdatum bzw. Semesterangaben
    • Zeugnisinhalt / Note
    • Akademischer Grad
    • Wie können Sie Ihr Zeugnis erhalten
    • Beglaubigungen
  • Allgemeines
    • Auskünfte per E-Mail oder Telefon
    • Abschluss: Kein Abschluss erworben
    • Rückmeldung
    • Exmatrikulation
    • Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen, Beurlaubung usw.
  • Nebenfächer
    • Nebenfachwechsel im Bachelor Informatik
    • Nebenfachwechsel im Bachelor Geographie
  • Master Bewerbung, Zulassung und Einschreibung
    • Bachelor / Master Doppelstudium
    • Master Bewerbung und Einschreibung
    • Zulassung zum Master
    • Master Nachweis – Bachelorzeugnis

Prüfungen - Anmeldung, Abmeldung, etc.

Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden

 

In der Regel sollten Sie im Modulhandbuch zuerst nachschauen, ob die gewünschte Prüfung unter der Signatur (Modul) aufgeführt ist in dem Sie diese einbringen möchten. Wenn diese nicht da steht, ist auch keine Einbringung und Anmeldung möglich.

Wenn die gewünschte Prüfung dort aufgeführt ist, schicken Sie uns bitte eine E-Mail, mit Angabe Ihres Namens, Matrikelnr., Modulgruppe, das Modul und den Fehler bzw. der Fehlermeldung die angezeigt wurde.

Sobald wir das Problem/den Fehler behoben habe, bekommen Sie eine E-Mailantwort von uns. Sollte dies erst nach der Anmeldezeit möglich sein, nehmen wir die Anmeldung für Sie vor. Wichtig ist, dass Ihre E-Mail innerhalb der Anmeldezeit bei uns eingeht.

Zu folgenden Prüfungen erfolgt in der Regel die Anmeldung über den jeweiligen Lehrstuhl:

 

Seminare der WiWi-Fakultät können nur im Studis-System angemeldet werden, wenn der Lehrstuhl diese zur Anmeldung freigegeben hat. Ob dies der Fall ist, kann Ihnen nur der jeweilige Lehrstuhl mitteilen.

 

Informatik Studiengänge:

 

Betriebspraktika, Praxismodul, Forschungsmodul und Projektmodul werden durch den betreuenden Lehrstuhl angemeldet.

Schlüsselqualifikationen / Softskillkurse des Career Service, werden in der Regel durch Frau Lange-Hetman angemeldet

 

 

Geographie Studiengänge:

Das Betriebspraktikum wird nach Abgabe des Praktikumsberichts bei Herrn PD Hilpert bzw. bei Herrn Prof. Wetzel durch diese im Studis-System angemeldet.

Sollte ein Praktikum ein Teil eines Modules (Modulgesamtprüfung) sein, muss eine Anmeldung durch Sie im Studis während des Anmeldezeitraums erfolgen.

z.B. Master Geoinformatik - Modul GEO-6149 Anwendungen der Geoinformatik

Denn ohne eine Anmeldung kann keine Eintragung des Portfolioscheines durch das Sekretariat erfolgen.

Bachelor- und Masterarbeiten werden unabhängig vom Anmeldezeitraum über das Anmeldeformular am Lehrstuhl angemeldet, d.h. hier kann keine Anmeldung im Studis-System durch Sie vorgenommen werden.

Was tue ich wenn ich die Anmeldung einer Prüfung während der Anmeldezeit verpasst habe?

 

Eine nachträgliche Anmeldung ist mit einem möglich, jedoch nur, wenn ein Härtefall vorliegt und nachgewiesen werden kann, dass Sie unverschuldet nicht in der Lage waren, sich während des Anmeldezeitraums zu den Prüfungen im Studis-System anzumelden. 

Dieser Antrag sollte mit den Nachweisen, spätestens 14 Tage nach Ende des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt vorliegen. Sollte eine in dem Antrag genannte Prüfung bereits in diesem Zeitraum stattfinden, ist der Antrag entsprechend früher im Prüfungsamt einzureichen. 

In dem Antrag, sollte Ihr Namen, Anschrift, Matrikelnr. Titel der Veranstaltung mit den LP und die Modulgruppe stehen, auch eine Begründung, warum Sie sich nicht angemeldet haben und ggf. Nachweise z.B. in Form eines ärztl. Attests oder eines Ausdrucks des Verhinderungsgrundes.

Den Antrag, entweder bei uns abgeben, per Post oder per E-Mail schicken. BITTE vergessen Sie aber Ihre Unterschrift nicht!

Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob Ihnen eine nachträgliche Anmeldung genehmigt wird oder nicht.

 

Allerdings gilt folgendes zu beachten:

Der Beschluss des Prüfungsausschusses für die Studiengänge der Informatik finden Sie hier
Den Beschluss des Prüfungsaussschusses für Wirtschaftsinformatik finden Sie hier

Abmeldung von einer Prüfung / Versuchszählung

 

Eine Abmeldung von einer Prüfung ist nur während der Anmeldezeit möglich, danach erfolgt keine manuelle Abmeldung durch das Prüfungsamt.

Wenn Sie z.B. aus Krankheitsgründen nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen, trägt der Lehrstuhl "nicht teilgenommen" ein. Da es keine Versuchszählung gibt, hat dies keine Konsequenzen. Jede Prüfung kann so oft abgelegt werden, bis diese entweder bestanden ist oder durch eine Frist (Orientierungsprüfung bzw. max. Studienzeit) keine Ablegung mehr möglich ist.

Modulgesamtprüfung / Portfolioprüfung

 

Bei Studiengängen deren Module mit einer Modulgesamtprüfung abschliessen, bitte diese Prüfung erst anmelden, wenn im Modulablauf die Modulgesamtprüfung überhaupt bestanden werden kann.
Also bitte nicht anmelden, wenn  Lehrveranstaltungen eines Moduls noch nicht durchlaufen sind.
Weitere Informationen des Institutes für Geographie finden Sie hier.

Beurlaubung und Prüfungen

 

Prüfungsleistungen dürfen während eines Urlaubssemesters nicht erbracht werden. Das heißt, Sie können im Studis-System auch keine Anmeldungen zu den Prüfungen vornehmen.

(Ausnahmen: Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Pflege und bei Wiederholungsprüfungen).


Gesetzesgrundlage: Art. 48 Abs. 2-4 Bayerisches Hochschulgesetz

Hierzu finden Sie den Hinweis auf dem Bescheid über die Beurlaubung der Studentenkanzlei.
„Prüfungsleistungen und Studienleistungen dürfen während eines Urlaubssemesters an der Universität Augsburg nicht erbracht werden oder erbracht worden sein, ausgenommen es handelt sich um eine Wiederholungsprüfung mit Zustimmung des Zentralen Prüfungsamtes.“

 

Als Wiederholungsprüfung einer nicht bestandenen Prüfung gilt:

Wenn die unmittelbar auf eine nicht bestandene Prüfung folgende Möglichkeit der Absolvierung dieser Prüfung wahrgenommen wird, so gilt diese Prüfung als Wiederholungsprüfung. Unmittelbar heißt, es ist die nächste Prüfungsmöglichkeit, seit dem „Nichtbestehen“

Der Unterschied bzw. Bedeutung von „Nicht teilgenommen“ und „Nicht bestanden“:
Nicht teilgenommen = zu dieser Prüfung sind Sie nicht erschienen, Sie waren somit nicht anwesend

Nicht bestanden = hier waren Sie anwesend, es liegt der Versuch des Bestehens vor, haben es aber leider nicht geschafft.

Wenn es dazwischen bereits eine Prüfungsmöglichkeit gab, diese aber nicht wahrgenommen wurde, ist keine Teilnahme möglich.

 

Eine Anmeldung zu den Prüfungen in einem Urlaubssemester ist nur durch das Prüfungsamt per E-Mail innerhalb des Anmeldezeitraums möglich. Dazu teilen Sie uns Ihre Matrikelnummer mit, sowie die Modulgruppe und die genaue Bezeichnung des anzumeldenden Moduls.

Nach Überprüfung erhalten Sie von uns per E-Mail eine Antwort, ob die Anmeldung erfolgen konnte oder nicht.

Wiederholung von Prüfungen

 

Gemäß der (Bereichs-) Prüfungsordnung sind nicht bestandene Prüfungen in der Regel innerhalb von sechs Monaten, spätestens am nächstmöglichen Prüfungstermin, zu wiederholen.
Die freiwillige Wiederholung eines bestandenen Prüfungsfaches (Modul) zur Notenverbesserung ist gemäß §18 Abs 2 APrüfO nicht gestattet.
Außer die Prüfungsordnung bzw. Fachprüfungsordnung enthält eine Sonderregelung in dem Paragraph (§) „Wiederholung von Prüfungen“. Eine einmalige Wiederholung bestandener Prüfungen ist nur möglich, wenn diese unter dem § explizit aufgeführt sind.

Beachten Sie hierzu die Information zur Wiederholung einer bestandenen Prüfung.

Nicht-Teilnahme an einer Prüfung wegen Erkrankung oder Ähnlichem

 

Sollten Sie aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung) nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen können, dann besorgen Sie sich bitte unverzüglich eine ärztliche Bestätigung/Attest in dem der Krankheitszeitraum festgestellt wurde. Wichtig auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.

Bewahren Sie den Nachweis gut auf. Falls Sie am Ende einer Frist (Grundlagen- und Orientierungsprüfung oder Gesamtstudienzeit) noch nicht alle erforderlichen Prüfungen bestanden haben, können Sie unter Vorlage der Nachweise eine beantragen (Antrag und Attest gemeinsam abgeben).

Siehe auch Punkt Orientierungsprüfung bzw. Maximale Studienzeit erreicht, aber nicht alle Leistungen erbracht.

SMH o. SMP / AM1 PG o. AM1 HG / AM2 PG o. AM2 HG - SMH

 

Bachelor Geographie PO 2013
In bestimmen Modulgruppen kann man zwischen Humangeographie (HG) und der Physischen Geographie (PG) wählen und man legt sich damit auf den Teilbereich fest.


Modulgruppe 3: Methoden = Summe 5LP
SMH: Spezielle Methoden der Humangeographie (5LP)
SMP: Spezielle Methoden der Physischen Geographie (5LP)


Modulgruppe Vertiefungsmodule 6b1 = Summe 6LP
AM 1 PG: Aufbaumodul 1: Physische Geographie (6LP)
AM 1 HG: Aufbaumodul 1: Humangeographie (6LP)


Modulgruppe 6b2 = Summe 6LP
AM 2 PG: Aufbaumodul 2: Physische Geographie (6LP)
AM 2 HG: Aufbaumodul 2: Humangeographie (6LP)


Wählen heißt, mit der ersten Anmeldung legt man fest ob man das Modul aus der HG oder aus der PG erbringt.
Wenn die Modulgruppe z.B. 5LP fordert und bereits eine Anmeldung aus einem vorangegangenen Semester in PG vorliegt, Sie sich aber umentschieden haben und nun das Modul lieber aus der HG erbringen möchten, ist eine Anmeldung in HG nicht mehr möglich. Da die Modulgruppe 5LP fordert und nicht 5 + 5 =10LP


Bei der ersten Anmeldung geben Sie durch die Anmeldung Ihre Willenserklärung ab, daher kann eine Änderung nur in schriftlicher Form mit Ihrer Unterschrift erfolgen (per Antrag).
Den Antrag können Sie uns auch eingescannt per E-Mail zukommen lassen, eingescannt wegen Ihrer Unterschrift. Nach erfolgter Änderung können Sie die neue Vertiefungsrichtung bei der Anmeldung im Studis System auswählen. Daher sollten Sie den Antrag bereits vor der Prüfungsanmeldung im Studis, beim Prüfungsamt einreichen.

Modulgruppe Mathematischen Grundlagen

 

Bachelor Informatik / Informatik und Multimedia - Modulgruppe Mathematischen Grundlagen


- Lineare Algebra I (ersetzbar durch Mathematik für Informatiker I, wenn nicht das Nebenfach Mathematik studiert wird)
- Analysis I (ersetzbar durch Mathematik für Informatiker II, wenn nicht das Nebenfach Mathematik studiert wird)


Wenn die Anmeldung in einem vorangegangenen Semester z.B. In Mathematik für Informatiker I vorgenommen wurde, kann Lineare Algebra I nicht mehr ausgewählt und angemeldet werden oder anders rum.
Hier bekommen Sie die Fehlermeldung „…Vorleistung nicht erbracht….“


Wählen heißt, mit der ersten Anmeldung legt man fest , welches der Module man erbringen möchte.
Ersetzbar heißt, diese schließen sich gegenseitig aus, also entweder oder.
Daher müssten Sie, bei einem Wechsel der Module, den Wechsel vor dem Anmeldezeitraum beantragen.
Bei der ersten Anmeldung geben Sie durch die Anmeldung Ihre Willenserklärung ab, daher kann eine Änderung nur in schriftlicher Form mit Ihrer Unterschrift erfolgen (per Antrag).
Den Antrag können Sie uns auch eingescannt per E-Mail zukommen lassen, eingescannt wegen Ihrer Unterschrift.
Nach erfolgter Änderung können Sie das andere Modul bei der Anmeldung im Studis System auswählen.

Diskrete Strukturen und Logik

 

Bisher gab es für die Bachelor Studenten der Informatik (mit Beginn bis SoSe 18) 2 Module
einmal „Diskrete Strukturen für Informatiker“ (6LP) INF-0109 und
einmal „Logik für Informatiker“ (6 LP) (INF-0155)

 

Ab dem WiSe 18/19 gibt es für die neue PO Bachelor Informatik 2018 ein neues Modul:
„Diskrete Strukturen und Logik“ (8LP) INF-0266

„Diskrete Strukturen für Informatiker“ wird weiterhin als Lehrveranstaltung angeboten, hier ist jedoch die Teilnahme an der neuen Vorlesung "Diskrete Strukturen und Logik" notwendig, da das bisherige Modul ein Teil des neuen Moduls ist.


Die Studierenden mit Studienbeginn vor dem WiSe 18/19 sollen somit in die neue Vorlesung besuchen, bis der DS-Stoff erledigt ist und der Logik-Teil beginnt.
Es wird dann auch eine spezielle Variante der Klausur mit 6LP für diese Studierenden angeboten.
 „Logik für Informatiker“ (6 LP) (INF-0155) wird weiterhin als eigene Vorlesung angeboten.

Nachteilsausgleich / Schreibzeitverlängerung

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Nachteilsausgleich z.B. im Form einer Schreibzeitverlängerung beantragt werden.
Hier wäre als Grund z.B. eine Handverletzung der Schreibhand oder eine andere Behinderung beim Schreiben von Klausuren vorstellbar.

Falls die Behinderung dauerhaft besteht, kann eine Schreibzeitverlängerung für das gesamte Studium beantragt werden.

Der Antrag ist spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung im Prüfungsamt einzureichen, siehe § Nachteilsausgleich in der FPO/BPO/PO.

 

Als Nachteilsausgleich käme z.B. eine Klausurvorlage in größerer Schrift bei Sehproblemen in Frage, oder z. B. eine Verlängerung der Schreibzeit.
Hierzu reichen Sie bitte den mit den entsprechenden Nachweisen z.B. ärztliches Attest im Prüfungsamt ein.

Weitere Auskünfte erhalten Sie in der „Studieren mit Handicap“.

Anerkennungen

Anerkennung einer Studienleistung

 

Wenn Sie bereits Leistungen in einem anderen Studiengang  (ist die Umschreibung in der Studentenkanzlei erfolgt?) oder an einer anderen Universität abgelegt haben,  z.B. ein Modul von einer anderen Universität, in einem Auslandsaufenthalt, eine Werksstudententätigkeit, eine einschlägige Ausbildung, etc.  als Betriebspraktikum einbringen möchten, können Sie diese unter bestimmten Umständen anerkennen lassen, wenn die Leistungen gleichwertig sind (darüber entscheidet der Prüfungsausschuss) und die Leistungen gemäß dem Modulhandbuch zuzuordnen sind.

Bei inhaltlichen Fragen zu einzelnen Modulen bzw. Anerkennungsmöglichkeiten, wenden Sie sich bitte an den Fachstudienberater Ihres Studiengangs.

 

Dazu füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus und

  • Senden Sie den Antrag bitte mit den Dokumenten / Nachweisen digital per E-Mail an uns und
  • Reichen Sie den Antrag zusätzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns persönlich oder per Post ein.

Auch hier gilt, um eine Leistung (Anerkennung) in einen Studiengang einbringen zu können muss gemäß der Prüfungsordnung eine Immatrikulation in dem Studiengang vorliegen.

 

Weiter gilt zu beachten, das eine Hochstufung wie folgt erfolgt:
(wenn die Leistung vor der Immatrikulation in dem anzuerkennenden Studiengang erbracht wurde bzw. ein Urlaubssemester vorlag)
Anerkennung LP = Hochstufung um:

    0 –   29 LP = + 0 Semester 
  30 –   59 LP = + 1 Semester 
  60 –   89 LP = + 2 Semester 
  90 – 119 LP = + 3 Semester
120 – 149 LP = + 4 Semester
150 – 180 LP = + 5 Semester

 

Wenn kein Urlaubssemester vorlag und das Semester regulär weitergezählt wurde, wird dieses berücksichtigt, in dem eine Hochstufung sich um das Semester minimiert.
0-59 LP = + 0 Semester, 60-89 LP = + 1 Semester etc....
Evtl. in diesem Semester an der Universität Augsburg erbrachte Leistungen sind hiervon unabhängig und können zusätzlich abgelegt werden.

Bei vorliegen eines Urlaubssemesters können keine Prüfungsleistungen an der Universität Augsburg abgelegt werden, siehe Punkt "Beurlaubungen und Prüfungen"

Sollten die Leistungen für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung relevant sein, ist der Antrag spätestens im 3ten Semester (bzw. 2ten Semester Wirtschaftsinformatik) bis spätestens Mitte August bzw. Mitte Februar einzureichen. Dies gilt ebenso für Leistungen im letzten Semester, die zum Bestehen des Studiengangs erforderlich sind.

 

Eine möglichst zeitnahe Antragstellung nach der Umschreibung bzw. nach Beginn des Studiums an der Universität Augsburg wird jedoch empfohlen.

 

Auch hier gilt, um eine Leistung (Anerkennung) in einen Studiengang einbringen zu können, muss gemäß der Prüfungsordnung eine Immatrikulation in dem Studiengang vorliegen.

Werkstudententätigkeit als Betriebspraktikum

 

Eine einschlägige Werkstudententätigkeit / berufliche Ausbildung kann unter Umständen für das Betriebspraktikum anerkannt werden, wenn

  • ein Arbeitszeugnis / Ausbildungszeugnis mit einer Tätigkeitsbeschreibung nachgewiesen wird, dass die ausgeführten Tätigkeiten inhaltlich zum Studiengang passen
  • ein Nachweis mit min. 1000 Stunden erbracht wird

Hierfür ist der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen mit den Nachweisen im Prüfungsamt einzureichen, in wie weit eine Gleichwertigkeit vorliegt bzw. inhaltlich die Tätigkeit für das Betriebspraktikum anerkannt werden kann, darüber entscheidet allein der Prüfungsausschuss.

Noten

Tag der letzten Noteneintragung

 

Der in dem Kalender genannte Tag ist der Tag der letzten Noteneintragung an den Lehrstühlen. Diese drucken dann eine Notenliste aus und schicken diese mit der Hauspost unterschrieben an das Prüfungsamt.
In der Regel liegen dann bis Mitte des Monats Mai bzw. November die meisten Notenlisten vor.
Nach Eingabe der Noten durch den Lehrstuhl, muss zuerst der verantwortliche Prüfer am Lehrstuhl die ausgedruckte Notenliste prüfen und unterschrieben, danach wird die Liste an das Prüfungsamt geschickt und erst dann kann die Freigabe für die Sichtbarkeit im Internet erfolgen. Daher wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Lehrstuhls, nur dieses kann Ihnen sagen, wann die Notenlisten an das Prüfungsamt weiter geleitet werden.

 

In Geographie bitte folgendes beachten:
In der Regel stehen auf einer Notenliste mehrere Studierende, mit unterschiedlichen Dozenten und erst wenn alle Dozenten die Note im Sekretariat der Geographie gemeldet haben, kann dort die Notenliste abgeschlossen werden und dem Prüfungsamt geschickt werden. Somit kann es vorkommen, dass Sie die Auskunft von Ihrem Dozenten erhalten, dass er die Noten bereits dem Sekretariat gemeldet hat, aber die Notenliste dem Prüfungsamt noch nicht vorliegt.

Notenfreigabe

 

Alle eingehenden Notenlisten und Noten aus Abschlussarbeiten werden durch das Prüfungsamt in der Regel am Tag des Eingangs, spätestens am Tag danach freigeschalten.
Bei Urlaub / Krankheit oder größeren Menge von zeitgleich eingehenden Noten, kann es auch hier einmal zu Verzögerungen kommen.

Noteneintragung der Abschlussarbeit

 

Bei Abschlussarbeiten gilt in der Regel, wenn Ihr Betreuer das Gutachten bereits weitergeleitet hat, liegt dieses meistens beim Zweitprüfer.
Auch hier gilt, wenn das Gutachten vorliegt, erfolgt auch schnellst-möglich die Eintragung durch das Prüfungsamt im Studis System

Die eingetragene Note ist nicht richtig

 

Die Eintragungen der Noten nimmt der jeweilige Lehrstuhl vor, das zuständige Prüfungsamt erhält dann eine Notenliste, die vom Lehrstuhlinhaber unterschrieben ist. Die Unterschrift bestätigt die Richtigkeit der eingetragenen Noten in das Studis-System.

Aber auch hier kann sich mal der Fehlerteufel einschleichen, z.B. wurde bei Ihnen aus Versehen „Nicht teilgenommen“ eingetragen, obwohl Sie die Leistung erbracht haben.
Wenn hier also ein Fehler vorliegt, müssen Sie sich bitte an den Lehrstuhl wenden, da dieser die Klausur, Seminararbeit usw. von Ihnen vorliegen hat und dies überprüfen kann. Sollte die Eintragung nicht richtig sein, kann nur dieser dann auch eine Änderung der Eintragung (Note) veranlassen.

Allerdings müssen Sie sich umgehend um die nachträgliche Veränderung des bereits eingetragenen Prüfungsergebnisses kümmern.

Ich bin mit der Note nicht einverstanden

 

Falls Sie mit der Note einer Klausur nicht einverstanden sind, bieten Ihnen die Lehrstühle in der Regel einen Termin für Klausureinsicht an.
Diese finden Sie auf der Lehrstuhlseite des betreffendenLehrstuhls, im Digicampus oder erfahren diesen direkt beim Lehrstuhl (Dozenten).

 

Vorzeitige Notenfreigabe

 

Eine Freigabe einer Notenliste kann nur erfolgen, wenn alle darauf angemeldeten Studierenden bewertet wurden. Wenn Sie eine Note dringend benötigen, müssen Sie sich an den Lehrstuhl wenden, nur dieser kann Ihnen Auskünfte darüber erteilen, wie lange die Bewertung ungefähr dauern wird.

Notenlisten und Gutachten werden in der Regel am gleichen Tag des Eingangs im Prüfungsamts bzw. spätestens am nächsten Tag freigegeben.

Umbuchungen

 

Falls Sie sich mal in der falschen Modulgruppe zu einer Prüfung / einem Modul angemeldet haben, oder ein Modul in einer anderen Modulgruppe haben möchten stellen Sie bitte einen Antrag auf Umbuchung von Modulen.

Prüfungen der WiWi-Fakultät

Prüfungen der WiWi-Fakultät

 

Die Prüfungsorganisation an der WiWi-Fakultät funktioniert anders als an der FAI.
Nach der Anmeldung in Studis wird jedem Studenten ein Raum und Platz zugewiesen, der jedem individuell in Studis angezeigt wird. Diese Information steht ca. 2 Wochen vor Klausurbeginn im Studis zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Räume für Klausuren der WiWi-Fakultät nur über Studis bekannt gegeben werden. Es kann auch vorkommen, dass Sie Klausuren in einem anderen Raum als Ihre Kommilitonen schreiben.
Wenn Sie in einem anderen Raum als in Studis mitgeteilt mitschreiben, wird die Klausur ggf. nicht gewertet.
Bitte informieren Sie auch Ihre Kommilitonen über diese Besonderheit an der WiWi-Fakultät, damit es nicht, wie in der Vergangenheit bereits geschehen, zu bösen Überraschungen kommt.

 

Wenn Sie im Studis-System mehrere Prüfungen der WiWi-Fakultät angemeldet haben, Ihnen z. B. für zwei Prüfungen, der gleiche Prüfungsraum und die gleiche Uhrzeit angezeigt wird, finden die Klausuren hintereinander statt.
Sie müssen sich in diesem Fall also auf eine Schreibzeit von zwei mal einer Stunde einstellen.
Die Klausurreihenfolge ist festgelegt, daher können Sie sich nicht aussuchen, welche der beiden Sie zu Beginn schreiben.
Hier finden Sie weitere zu den Prüfungen, dem Klausurenplan und der Prüfungsräume der Wiwi Fakultät

Praktikum

Praktika, Praxismodule usw. in der Informatik

 

Für Informationen zu einem Praktikum, Praxismodul, usw. wenden Sie sich bitte an das Institut für Informatik. Evtl. benötigte Bestätigungen können nur durch den betreuenden Lehrstuhl ausgestellt werden.  
Die Anmeldung im Studis-System nimmt der betreuende Lehrstuhl vor und kann daher nicht durch Sie im Studis, während des Anmeldezeitraums vorgenommen werden.

Praktika in der Geographie

 

für Informationen zu einem Praktikum wenden Sie sich bitte an das Institut für Geographie, Herr PD Dr. Hilpert bzw. Prof. Dr. Wetzel. Evtl. benötigte Bestätigungen können nur durch die Geographie ausgestellt werden.
Die Anmeldung im Studis-System nimmt der betreuende Lehrstuhl vor und kann daher nicht durch Sie im Studis, während des Anmeldezeitraums vorgenommen werden.

Auslandspraktikum - Notenbescheinigung auf Englisch

 

Wenn z. B. für ein Auslandspraktikum eine Notenbescheinigung auf Englisch erforderlich ist, wenden Sie sich hierzu bitte an das Akademische Auslandsamt der Universität Augsburg.

Beurlaubung wegen Praktikum

 

Nähere Auskünfte hierzu finden Sie auf den Seiten des Studierendeninformationsbüros.

Bescheinigung zum Pflichtpraktikum

 

Dem Prüfungsamt ist es nicht möglich festzustellen, ob das angestrebte Praktikum inhaltlich zu Ihrem Studiengang passt und eingebracht werden kann.
Wenn eine Firma eine Bestätigung benötigt, wenden Sie sich daher bitte an den betreuenden Lehrstuhl bzw. an den Studienberater Ihres Studiengangs.

Fristverlängerungen - Orientierungsprüfung, max. Gesamtstudienzeit

Grundlagen- und Orientierungsprüfung

 

Gemäß der Bachelor-Prüfungsordnung sind bis zum Ende eines bestimmten Fachsemesters zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung bestimmte Leistungen bzw. Leistungspunkte zu erbringen.

Sind nach Ablauf des Fachsemesters die geforderten Prüfungsleistungen nicht erbracht, ist die Grundlagen- und Orientierungsprüfung nicht bestanden und damit der gesamte Bachelorstudiengang "endgültig nicht bestanden".

 

Studierende, die diese Frist überschritten haben, können einen Antrag auf  der Grundlagen- und Orientierungsprüfung um ein Semester einreichen, wenn ein Härtefall vorliegt.

Im Falle des Nichtbestehens der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (wenn bekannt ist, dass die Grundlagen- und Orientierungsprüfung nicht bestanden ist) ist der Antrag im März / September beim Prüfungsamt einzureichen.

 

Folgendes ist dabei zu beachten:

 

1. Anträge auf Fristverlängerung können nur in Ausnahmefällen gestellt werden, wenn triftige Gründe das Studium beeinträchtigt haben, die ein Studierender nicht selbst zu vertreten hat. Über die Gründe sind Nachweise beizufügen (z.B. ärztliche Atteste etc. Wichtig:  Auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.)

2. Der Fristverlängerungsantrag wird an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gerichtet (Anrede). Der Prüfungsausschuss entscheidet in seiner nächsten Sitzung über die Fristverlängerungsanträge. Alle Antragsteller erhalten anschließend schriftlich Bescheid.

3. Der Antrag auf Verlängerung der Studienzeit ist im Zentralen Prüfungsamt B - Ref. I/5 wie folgt einzureichen:

  • Senden Sie den Antrag bitte mit den Dokumenten / Nachweisen digital per E-Mail an uns und
  • Reichen Sie den Antrag zusätzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns persönlich oder per Post ein.

 

Max. Studienzeit erreicht, aber noch nicht alle Prüfungsleistungen bestanden

 

Gemäß der Prüfungsordnung ist der Bachelorstudiengang bestanden, wenn alle geforderten 180 LP (einschl. Bachelorarbeit)  erreicht sind, bzw. im Masterstudiengang 120 LP (einschl. der Masterarbeit) erbracht wurden.

 

Der Bachelorstudiengang ist endgültig nicht bestanden, wenn innerhalb der maximalen Studienzeit  180 LP, bzw. im Masterstudiengang 120 LP, nicht vollständig erbracht wurden und die nach der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Prüfungsleistungen nicht bestanden wurden bzw. Modulgruppe nicht gefüllt sind.

 

Im Falle des Nichtbestehens (wenn sicher bekannt ist, dass nicht alle erforderlichen Prüfungsleistungen bestanden sind, in der Regel zum Ende des Semesters 31.03./30.09) kann ein entsprechender Antrag auf

bis September (wenn die 180 LP zum Ende des SoSe nicht erbracht wurden)  bzw. 

bis März (wenn die 180 LP zum Ende des WiSe nicht erbracht wurden)

beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Dies gilt nicht, wenn alle Leistungen vorliegen, die Bachelor- bzw. Masterarbeit abgeben wurde und nur noch die Beurteilung der Abschlussarbeit aussteht.

 

Folgendes ist dabei zu beachten:

 

1. Anträge auf Fristverlängerung können nur in Ausnahmefällen gestellt werden, wenn triftige Gründe das Studium beeinträchtigt haben, die ein Studierender nicht selbst zu vertreten hat. Über die Gründe sind Nachweise beizufügen (z.B. ärztliche Atteste etc. Wichtig: Auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.)

2. Der Fristverlängerungsantrag wird an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gerichtet (Anrede). Der Prüfungsausschuss entscheidet in seiner nächsten Sitzung über die Fristverlängerungsanträge. Alle Antragsteller erhalten anschließend schriftlich Bescheid.

3. Der Antrag auf Verlängerung der Studienzeit ist im Zentralen Prüfungsamt B - Ref. I/5 wie folgt einzureichen:

  • Senden Sie den Antrag bitte mit den Dokumenten / Nachweisen digital per E-Mail an uns und
  • Reichen Sie den Antrag zusätzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns persönlich oder per Post ein.

Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik ist der Antrag allerspätestens bis zum 15.10.   bzw. 15.04. beim Prüfungsamt einzureichen.

 

Studiengang nicht bestanden, welche Möglichkeiten habe ich?

 

Wenn Sie Ihren Studiengang endgültig nicht bestanden haben, oder über einen Studiengangausstieg nachdenken, finden Sie hier weitere Informationen

Notendurchschnitt - Nachweise

Notendurchschnittsbestätigung für die Bewerbung in einem Masterstudiengang

 

Für die Masterbewerbung kann es erforderlich sein, dass eine Notendurchschnittsbestätigung beizulegen ist. Diese erhalten Sie im  Studierenden Informationsbüro

 

Auskünfte zum Bewerbungsverfahren (z.B. welche Unterlagen eingereicht werden müssen, bis wann und wie die Umschreibung funktioniert, usw...) für einen Masterstudiengang, kann Ihnen das Prüfungsamt nicht geben. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen der Studierendenkanzlei.

 

 

Notenbescheinigung - Leistungsnachweis

 

Sie können im Studis eine Modulbestätigung erstellen und verifizieren.

Im Studierendeninformationsbüro können Sie diese auch erhalten, wenn z.B. eine Unterschrift erforderlich ist, weil Sie nicht mehr immatrikuliert sind, etc.

Notendurchschnitt unter "Zeugnisse"

 

Dieser Notendurchschnitt aller Prüfungen/Deutschlandstipendium ist nicht der aktuelle Notendurchschnitt. Für das Deutschlandstipendium wird einmal im Jahr zu einem bestimmten Stichtag dieser Notendurchschnitt ermittelt. Daher sind die danach eingegangenen Leistungen nicht berücksichtigt.

Bachelor-, Masterarbeit

Wie melde ich die Bachelor- / Masterarbeit an und wie geht es weiter?

 

Zur Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit füllen Sie das Anmeldeformular aus und geben dieses bei Ihrem Erstprüfer (Betreuer) ab. Dieser trägt dann das Thema sowie den Zweitprüfer ein und leitet den Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden weiter.

Es ist keine Anmeldung im Studis-System während der Anmeldezeit hierzu möglich.

 

Wenn das Anmeldeformular im Prüfungsamt vorliegt, wird die Anmeldung im Studis eingetragen und der Bescheid mit dem Thema und dem spätesten Abgabedatum erstellt. Ab dann beginnt auch die Bearbeitungszeit, vorher darf mit der Bearbeitung und Erstellung der Abschlussarbeit nicht begonnen werden.

 

Dies bedeutet, mit der Erstellung des Bescheides durch das Prüfungsamt, wird der Beginntermin der Abschlussarbeit und das Abgabedatum festgelegt, bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend bei Verträgen mit  einer Firma, ggf. setzen Sie sich mit dem Prüfungsamt rechtzeitig in Verbindung.

 

Mit der Erstellung des Bescheides sehen Sie in Studis auch das Thema und das späteste Abgabedatum. Der Bescheid sowie die erforderlichen Formulare erhalten Sie mit der Post, sollten die Formulare evtl. nicht mehr auffindbar sein, finden Sie diese nochmals hier.

 

Mit erhalt des Bescheides, darf mit der Abschlussarbeit begonnen werden, da erst dann das genaue Thema festgelegt wurde und durch den Prüfungsausschuss genehmigt wurde.

 

Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelor-, Masterarbeit

 

Sollte eine fristgerechte Abgabe der Arbeit nicht möglich sein, z.B. wegen Krankheit, Probleme bei der Beschaffung der erforderlichen Literatur oder ähnliches, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung der Bearbeitungszeit.

 

Die Bearbeitungszeit endet auf jeden Fall mit dem Ablauf der maximalen Studienfrist Ihres Studiengangs. Eine Verlängerung über dieses Datum hinaus ist allenfalls möglich, wenn Sie eine Studenzeitverlängerung ausdrücklich  beim Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt und genehmigt bekommen haben.

 

Den Antrag reichen Sie mit den Nachweisen

  • digital per E-Mail an uns und
  • Reichen Sie den Antrag zusätzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns persönlich oder per Post.

im Prüfungsamt ein.

 

Ob und wie lange eine Verlängerung genehmigt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss. Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Abgabe der Bachelor- bzw. Masterarbeit und wie geht es weiter?

 

Eine persönliche Abgabe der Abschlussarbeit ist derzeit nicht möglich. Beachten Sie hierzu bitte die News „Parteiverkehr vermeiden“

 

Der Einwurf erfolgt nur über den blauen Hauptbriefkasten der Universität, da die Gebäude weiterhin geschlossen sind.

 

Dies gilt nur für die Studiengänge der Fakultät für Angewandte Informatik, alle andere geben das für ihren Studiengang zuständige Prüfungsamt an.

 

Die Arbeit kann entweder

per Post eingereicht werden: 

 

Universität Augsburg
ZPA-B - Ref. I/5 - FAI
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg

Wichtig - Es gilt nicht die Abgabe im Post - Eingangsdatum ist Eingang im Prüfungsamt (Einwurf in den blauen Hauptbriefkasten), daher bitte die Postlaufzeit beachten

 

oder 

 

per Einwurf:

Sie können die Abschlussarbeit in einem beschrifteten Kuvert, in den blauen Hauptbriefkasten der Uni Augsburg einwerfen.
Dieser befindet sich im Durchgang am Haupteingang (links vom Drehkreuzeingang an der Straßenbahnhaltestellte)
Auch hier ist die Beschriftung des Kuverts wichtig:
ZPA-B - Ref. I/5 - FAI

 

In allen Fällen, sehen Sie nach Eingang (ca. eine Woche später) die Abgabe im Studis zur Bestätigung.

 

Die Bachelor- und Masterarbeiten in den Studiengängen Bachelor Wirtschaftsinformatik bzw. Master Informatik und Informationswirtschaft werden in
2-facher Ausfertigung am Lehrstuhl abgegeben, wenn der Erstprüfer von WiWi Fakultät ist.
 
Abzugeben ist die Arbeit (kein Schnellhefter) Studiengänge der
 
Informatik
3-facher gebundener Ausfertigung, wenn der Erstprüfer von der Informatik ist, im Prüfungsamt.
2-facher gebundener Ausfertigung, wenn der Erstprüfer von der WiWi Fakultät ist, am Lehrstuhl.
 
Geographie bzw. Geoinformatik, Klima-u. Umweltwissenschaften:
2-facher gebundener Ausfertigung, im Prüfungsamt.
 
sowie lose die Formulare
 
- „Erklärung zur Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeiten“ und
- „Erklärung zur Einsichtnahme Dritter“.

(Dritte = eine Person die nichts mit dem Prüfungsverharen zu tun hat (weder Verfasser/in noch Korrektor/in) Does können z.B. interessierte Personen sein, die Arbeiten zu ähnlichen Themen schreiben oder darauf aufbauen wollen z.B. andere Studierende / Proffesoren o.ä.)
 
Evtl. von den Prüfern gewünschte dazugehörige CD´s / DVD´s sind in der Arbeit hinten einzukleben.


Wichtig!
In folgenden Studiengängen muss zusätzlich zu den o.g. gebundenen Exemplaren, noch eine anonymisierte elektronische Fassung dieser Arbeit auf einer CD/DVD abgegeben werden.

Anonym bedeutet unbekannt, somit muss u.a. in dem PDF der Name, Matrikelnummer usw. entfernt werden, damit bei einer Überprüfung durch eine Plagiatssoftware für den Überprüfer nicht nachvollziehbar ist, wer die Arbeit geschrieben hat. Somit darf diese ggf. CD/DVD auch nicht mit dem Namen usw. beschriftet werden.

 

oder:
eine elektronische Fassung für den Lehrstuhl durch ein Upload im Megastore
(Bitte den Link an Ihren betreuenden Lehrstuhl per E-Mail schicken und die Bestätigung hierfür einfordern. In diesem Fall entfällt die CD/DVD und die Bestätigung ist mit der Arbeit im Prüfungsamt einzureichen)
 
- Bachelor Informatik (PO 2013 + FPO 2016)
- Bachelor Informatik und Multimedia (FPO 2016)
- Bachelor Ingenieurinformatik (PO 2013 + FPO 2017)
- Bachelor Wirtschaftsinformatik
- Master Informatik (FPO 2017)
- Master Informatik und Multimedia (FPO 2017)
- Master Ingenieurinformatik (FPO 2017)
- Master Wirtschaftsinformatik
 
Weitere Information:
Alternativ kann in jedem Studiengang, der die Arbeit im Prüfungsamt einzureichen hat, ein gebundenes Exemplar durch eine beschriftete CD ersetzen, hierzu ist allerdings zu bestätigen, das die elektronische Fassung mit der in Papierform abgegebenen Fassung identisch ist.
 
Beispiel:
Bachelor Informatik PO 2013
 
Statt:
Im Prüfungsamt ist die Bachelorarbeit in 3-facher gebundener Ausfertigung und eine anonymisierte CD/DVD abzugeben.
 
Alternativ:
Im Prüfungsamt kann die Bachelorarbeit in 2-fach gebundener Ausfertigung der Bachelorarbeit, eine beschriftete CD/DVD (als Ersatz für das eine gebundene Exemplar der Bachelorarbeit) und eine anonymisierte CD/DVD Fassung der Arbeit, abgegeben werden.

 

Wenn die Gutachten der Bachelor- bzw. Masterarbeit vorliegen, erhalten Sie die bekannte E-Mail Benachrichtigung, dass die Note in Studis eingetragen wurde.

 

Wenn alle erforderlichen Leistungen gemäß der Prüfungsordnung vorliegen, können Sie das Zeugnis beantragen.

Zeugnis

 

 

Wenn die Note der Bachelor- bzw. Masterarbeit und ggf. das des Kolloquiums, sowie alle anderen Leistungen erworben sind im Studis eingetragen werden konnte,  können Sie Ihr Zeugnis  beantragen. Das Zeugnis darf nicht automatisch erstellt werden, sondern nur gegen Vorlage des Antrags.

 

Falls Sie den Antrag auf Zeugniserstellung per Post schicken, sehen Sie im Studis unter Studierendendaten / Zeugnisse, ob dieser eingegangen ist, da dann unter Zeugnisse Bachelor bzw. Master der Notendurchschnitt zu sehen ist (eine Eingangsbestätigung des Antrags erhalten Sie nicht).

Das bedeutet aber nicht, dass das Zeugnis bereits fertig ist.

 

Die Erstellung dauert ca. 4-8 Wochen, da die Dokumente noch in einen Umlauf gehen, u.a. zur Kontrolle, und es wird auch die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden benötigt und ggf. je nach Prüfungsordnung eine Unterschrift des Dekan erforderlich ist.

 

Bitte beachten Sie diesen Zeitraum in der weiteren Planung, wenn Sie z.B. die Universität/Hochschule wechseln.

Zeugnisdatum bzw. Semesterangaben

 

Was genau im Zeugnis steht, wird durch die jeweilige Prüfungsordnung (PO) geregelt. Die Angabe der Semester gehören in keiner PO dazu. Wie lange Sie in welchem Studiengang studiert haben, gehört in den Lebenslauf. (Eine Studienverlaufsbescheinigung erhalten Sie nach der Exmatrikulation von der Studentenkanzlei).

 

Im Zeugnis steht als Datum der Tag der letzten Prüfungsleistung, in der Regel der Abgabetag der Bachelor- , Masterarbeit, Kolloquium. Wenn Sie z.B. die Bachelor-, Masterarbeit am 30.09. abgeben, sich für das nächste Semester rückgemeldet haben, dann steht im Zeugnis als Zeugnisdatum der 30.9. unabhängig davon, ob Sie sich rückgemeldet haben oder wann Sie das Zeugnis beantragt haben.

 

Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Ende des Semesters durch die Studentenkanzlei, in dem Sie den Antrag auf Zeugniserstellung eingereicht haben. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen hierzu aber nur die geben.

Welche Dokumente Sie erhalten und wie die Note errechnet wird, ist in Ihrer PO/FPO/BPO festgelegt.

In der Regel umfasst dies ein Zeugnis mit der Note, Anlage zum Zeugnis bzw. Transcript of Records (B.Sc. Wirtschaftsinformatik), einer Urkunde und ein Diploma Supplement.

Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma berechnet.
Dies bedeutet, es wird nicht gerundet, sondern nach 2 Nachkommastellen abgeschnitten. z.B. 2,1256 ergibt die Note 2,12

In der Regel ist folgender Text in den Prüfungsordnungen zu finden:

Sofern innerhalb eines bestimmten Bereichs oder einer Modulgruppe mehr Leistungspunkte erbracht werden, als erforderlich sind, werden unter Berücksichtigung der erforderlichen Leistungspunkte nur die jeweils am besten bewerteten Module herangezogen.
Die Gesamtnote für den Abschluss des Studiengangs ist das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Modulgruppennoten der Modulgruppen.
Die Modulgruppennote ist das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Modulnoten der Module der entsprechenden Modulgruppen

Dies gilt aber nicht für alle Studiengänge, es gibt auch Abweichungen z.B. in dem bestimmte Module mit anderen Gewichtungen in die Zeugnisnote eingehen, statt den tatsächlich erhaltenen Leistungspunkten.

Daher schauen Sie in Ihrer PO/FPO nach, wie die genaue Berechnung der Zeugnisnote erfolgt.

Akademischer Grad

 

Gemäß der Prüfungsordnung, wird Ihnen bei einem bestandenen Studiengang der dort festgelegte akademische Grad
„Bachelor of Science” (B.Sc.) bzw. „Master of Science” (M.Sc.) mit der Urkunde verliehen.

Die Verleihung der Urkunde erfolgt mit der Übergabe des Dokumentes.
Erst mit Erhalt der Urkunde dürfen Sie den Akademischen Grad führen.
Auch darf der Grad nur in der Form geführt werden, die durch die Verleihungsurkunde bzw. der Prüfungsordnung festgelegt wurde.

Wie können Sie Ihr Zeugnis erhalten

 

Wenn das Zeugnis fertig zur Abholung vorliegt, erhalten Sie eine E-Mail, in der Regel ca. 4-8 Wochen nach Antragstellung. Dies ist nur eine ungefähre Angabe und kann auch mal länger dauern.

Das Zeugnis kann wie folgt abgeholt werden:

von Ihnen persönlich gegen Vorlage Ihres Lichtbildausweises

oder

durch Dritte gegen Vorlage einer Vollmacht (incl. Kopie Ihres Lichtbildausweises) und des Lichtbildausweises des Abholers.

Eine Zusendung der Dokumente ist ebenfalls möglich. Hierfür ist ein formloser begründeter Antrag (einschl. Name, Adresse, Matrikelnummer, Unterschrift) notwendig.
Bei Zusendung können wir jedoch trotz Versendung im Kartonumschlag für den einwandfreien Zustand der Dokumente nicht garantieren.
Auf dem Postweg kann es vorkommen, dass die Dokumente geknickt werden. Sie erklären sich automatisch mit Ihrem Antrag auf Zusendung damit einverstanden, dieses Risiko in Kauf zu nehmen.

Beglaubigungen

 

Beglaubigungen sind durch die Universität Augsburg nicht möglich. Hierzu wenden Sie sich entweder an das Studentenwerk oder das Einwohnermeldeamt. Eine Beglaubigung ist die Bestätigung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Allgemeines

Rückmeldung

 

Es wird empfohlen, dass Sie bis zur Zeugnisübergabe immatrikuliert sein sollten Die Rückmeldung für die Zeugniserstellung ist unabhängig von den Fachsemestern in Ihrem Studiengang.

Ohne die Rückmeldung:

- verliert die Rechenzentrumskennung ihre Gültigkeit, somit haben Sie keinen Zugriff mehr auf die Studentendaten, auch nicht auf die Note der Arbeit, oder ob das Zeugnis berechnet wurde.

- können fehlende Anmeldungen z.B. für das Betriebspraktikum nicht mehr vorgenommen werden....

- Sollte die Arbeit nicht bestanden sein, können Sie diese nicht wiederholen, wenn keine Immatrikulation vorliegt.

- Sie wären nicht mehr versichert, falls auf dem Weg zur Universität was sein sollte. usw.

Auskünfte per E-Mail oder Telefon

 

Aus Datenschutzgründen ist keine Auskunft per E-Mail oder telefonisch zu personenbezogenen Daten möglich.

Bei einer schriftlichen Kommunikation per E-Mail kann nicht verhindert werden, dass diese durch Dritte auf dem Übertragungsweg mitgelesen oder verändert werden. Die so versandten Nachrichten sind deshalb hinsichtlich ihrer Sicherheit mit Postkarten zu vergleichen.

Bei telefonischen Anfragen kann nicht sichergestellt werden, ob die Auskunft tatsächlich nur an Sie ausgegeben wird.

Daher können Ihnen auf diesem Wege nur allgemeine Auskünfte erteilt werden.

Für die Übermittlung von Inhalten, die dem Datenschutz unterliegen, muss grundsätzlich auf sichere Kommunikationswege wie Brief oder persönlich unter Vorlage Ihres Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass) ausgewichen werden.

Überprüfen Sie daher regelmäßig die Daten im Studis-System, viele Anfragen können hiermit bereits beantwortet werden.

Abschluss: Kein Abschluss erworben

 

Im Studis unter dem Menü „Studierendendaten“ finden Sie neben Ihrem Studiengang (Fachsemester, Prüfungssemester) die Prüfungsordnung nach der Sie studieren,
auch den Status: immatrikuliert bzw. exmatrikuliert und die Angabe Abschluss: Kein Abschluss erworben
Kein Abschluss erworben bedeutet, dass Sie noch keinen  gestellt haben.
Auch wenn Sie bereits alle zum bestehen erforderlichen Leistungen erbracht haben, liegt noch kein Abschluss vor, solange das Zeugnis nicht erstellt wurde. Erst mit der Erstellung des Zeugnisses liegt auch ein Abschluss vor.
Daher wird diese Angabe erst mit der Berechnung des Zeugnisses geändert.
Mit der Zeugnisberechnung ändert sich die Angabe von „kein Abschluss erworben“ auf Abschluss „Bachelor bzw. Master“
Dann finden Sie unter dem Punkt "Zeugnisse" auch den Notendurchschnitt Ihres Abschlusses.

Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen, Beurlaubung usw.

 

Fragen zu Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen, Beurlaubung usw. kann Ihnen nur die Studierendenkanzlei beantworten.

Bitte beachten Sie die Seiten der und lesen Sie diese in Ruhe durch. Viele Fragen können hier bereits beantwortet werden.

Nebenfächer

Nebenfachwechsel im Bachelor Informatik

 

Gemäß der Fachprüfungsordnung 2013 und 2016 brauchen Sie 1 Nebenfach mit 30 LP, in der Fachprüfungsordnung 2018 wählen Sie zwischen einem Nebenfach oder die Informatik-Vertiefung.
Mit der ersten Anmeldung im Studis-System wählen Sie das Nebenfach bzw. die Informatik-Vertiefung aus.
Wenn Sie das Nebenfach wechseln möchten, können Sie nicht einfach im Studis ein anderes auswählen, da Sie bereits mit der ersten Anmeldung sich für das gewählte Nebenfach entschieden haben.
Das heißt, Sie müssen sich bereits vor der Anmeldephase zu den Prüfungen im Prüfungsamt melden. Hierzu ist ein schriftlicher (formloser) Antrag nötig.
Bei der ersten Anmeldung geben Sie durch die Eingabe Ihres Passwortes Ihre Willenserklärung ab, daher kann eine Änderung nur in schriftlicher Form mit Ihrer Unterschrift erfolgen. Den Antrag können Sie uns auch eingescannt per E-Mail zukommen lassen, eingescannt wegen Ihrer Unterschrift.
Nach erfolgter Änderung können Sie das neue Nebenfach bei der Anmeldung im Studis System auswählen.

Nebenfachwechsel im Bachelor Geographie

 

Gemäß der Prüfungsordnung 2013 benötigen Sie 4 Nebenfächer mit je 10 LP. Mit der ersten Anmeldung im Studis-System wählen Sie das Nebenfach aus.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass pro Wahlfach nur ein Nebenfach auszuwählen und anzumelden ist. Da für ein Nebenfach 10LP gefordert werden und nicht 10 + 10 = 20LP.
Wenn Sie 2 Nebenfächer in einem Wahlfach ausgewählt und angemeldet haben, kann es bei der nächsten Anmeldung zu Problemen kommen, da immer nur ein Nebenfach mit 10LP eingebracht werden kann.
Daher steht bei den Nebenfächer der Modulgruppe 7a 10LP von 40 LP dabei.
Modulgruppe 7a: Wahlfach A (max 10 LP von insgesamt 40 LP)
Modulgruppe 7a: Wahlfach B (max 10 LP von insgesamt 40 LP)
usw.
Wenn Sie ein Nebenfach wechseln möchten, können Sie dies in Studis auswählen, dazu stehen Ihnen in der Modulgruppe 7a die Wahlfächer von A-G zur Verfügung. Sollten Sie mehr als 7 Nebenfächer belegen wollen, müssten Sie sich während des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt melden.
Im Zeugnis werden automatisch die 4 besten Nebenfächer berücksichtigt.

Master Bewerbung, Zulassung und Einschreibung

Bachelor / Master Doppelstudium

 

Eine Zulassung zum Master ändert nichts an der maximalen Studienzeit des Bachelors.

Wer eine Zulassung zum Master hat, muss unabhängig davon im Bachelor bis zum Ende der maximalen Studienzeit alle erforderlichen Leistungen gemäß der (Fach-) Prüfungsordnung (FPO/PO) erbringen.

Durch die Zulassung zum Master wird die Studienzeit im Bachelor nicht verlängert.

Master Bewerbung und Einschreibung

 

Das Prüfungsamt kann Ihnen zum Bewerbungsverfahren keine Auskunft geben, da dieses hierfür nicht zuständig ist. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei.

Zulassung zum Master

 

Wenn Sie zu dem gewünschten Master-Studiengang ein Schreiben von der Studentenkanzlei erhalten, dass Sie eine Zulassung haben, müssen Sie für die Immatrikulation selbst tätig werden.

In dem Zulassungsbescheid ist der Zeitraum genannt in dem Sie sich in der  für die Einschreibung in den Masterstudiengang melden müssen.

Die Einschreibung erfolgt nicht automatisch mit dem Erhalt des Zulassungsschreibens.

Master Nachweis – Bachelorzeugnis

 

Nach der Immatrikulation in den Master müssen Sie bis zu einem bestimmten Datum (siehe Zulassungsschreibung) das Bachelorzeugnis in der Studentenkanzlei vorlegen.

 

Bei Masterstudiengängen, die als Zugangsvoraussetzung eine bestimmte maximale Gesamtnote des Bachelorabschlusses erfordern, reicht eine Bestätigung, dass der Bachelorstudiengang bestanden ist, nicht aus. Hier ist der tatsächliche Notendurchschnitt des Zeugnisses erforderlich, d.h. hier muss das Zeugnis mit der Abschlussnote in der Studentenkanzlei vorgelegt werden.

Evtl. Beurlaubungen oder ähnliches heben das in dem Schreiben genannte Datum nicht auf, um die geforderten Zugangsvoraussetzung nachzuweisen.

 

Die Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang finden Sie in der jeweiligen (F)PO Ihres gewünschten Masterstudiengangs wie auch welcher Nachweis bis wann vorzulegen ist.

 

Beispiel: “…zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang …. „ folgenden Semesters nachweisen.

D.h. Wenn Sie sich zum Wintersemester (1.10.) in den Masterstudiengang immatrikulieren, muss der Bachelorabschluss bis spätestens zum Ende des darauffolgenden Sommersemester (30.09.) in der Studentenkanzlei vorgelegt werden.

 

Sollten Sie im Sommersemester eine Beurlaubung haben, muss das Zeugnis unabhängig von der Beurlaubung trotzdem bis zum Ende des Sommersemesters vorgelegt werden, da die Beurlaubung diese Frist nicht aufhebt bzw. verlängert.

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