Anwendungsorientierte Interkulturelle Sprachwissenschaft (M.A.)

Studieninhalt:

Zentrale Inhalte des Studiengangs sind die Vertiefung von theoretischem und methodologischem Wissen mit dem Ziel des Ausbaus transkultureller Kompetenz, dem Ausbau und der Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten in sprachwissenschaftlichen Disziplinen und die Erarbeitung von exemplarischen eigen- und fremdkulturellen Themengebieten. Der Studiengang beinhaltet die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit zwei Fremdsprachen auf sehr hohem Niveau. Organisatorisch verteilen sich die Studieninhalte auf die Teildisziplinen Deskriptive Sprachwissenschaft, Angewandte Sprachwissenschaft, Fremdsprachendidaktik und Ethnologie/Volkskunde.

 

Berufsperspektiven:

  • Universitäre Lehrtätigkeiten
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Journalismus und Medien
  • Kulturmanagement
  • außerschulischer Fremdsprachenunterricht
Fakten zum Studiengang
Name: Anwendungsorientierte Interkulturelle Sprachwissenschaft
Studienabschluss: Master of Arts (M.A.)
Studienform: Vollzeit
Unterrichtssprache: Deutsch
Studienbeginn: Wintersemester, Sommersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Zulassungsmodus: Zulassungsfrei
Deutschkenntnisse (Mindestanforderungen): C 1 Fremdsprachenkenntnisse (Mindestanforderungen): In beiden gewählten Sprachkomponenten C 1/C 2 sowie eine weitere Fremdsprache A 2.
Hinweise: Zugangsvoraussetzungen gemäß §§ 4, 25 der Prüfungsordnung in der aktuellen konsolidierten Fassung. Einführungsveranstaltungen finden kurz vor Beginn der Vorlesungszeit statt: www.uni-augsburg.de…. Vorlesungsbeginn: https://www.uni-aug….
Visumpflichtige Studieninteressierte beachten die ggf. unten angeführten empfohlenen Bewerbungszeitpunkte Bewerbungszeitpunkte
Bewerbungsschluss Sommersemester: 01. März
Bewerbungsschluss Wintersemester: 01. September

Bewerbungsunterlagen

  1. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss
    einschließlich Transcript of Records
     
  2. Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt)

    Das Bachelorzeugnis oder ein gleichwertiger Studienabschluss kann nachgereicht werden. Wenn Sie im laufenden Semester einen Abschluss erhalten werden, können Sie sich vorläufig mit Ihrem Transcript of Records bewerben, wenn Sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben.
     
  3. Nachweis von Kenntnissen beider gewählten Sprachen auf dem Niveau C1/C2 GER

    Falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind, s. Punkt 2 bei Voraussetzungen für die Zulassung.
     
  4. Nachweis von Kenntnissen einer beliebigen weiteren Fremdsprache auf dem Niveau A2 GER ( s. Punkt 3 bei Voraussetzungen für die Zulassung)
     

Das Einreichen von Lebenslauf und Motivationsschreiben ist nicht vorgesehen.

 

 

 

  1. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss
    einschließlich Transcript of Records
    [wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind: Vorlage einer beglaubigten Kopie bzw. einer beglaubigten Übersetzung von einem/einer in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/Übersetzerin]
     
  2. APS-Zertifikat: Bei Bewerber/Bewerberinnen aus China, Indien und Vietnam
     
  3. Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt)

    Das Bachelorzeugnis oder ein gleichwertiger Studienabschluss kann nachgereicht werden. Wenn Sie im laufenden Semester einen Abschluss erhalten werden, können Sie sich vorläufig mit Ihrem Transcript of Records bewerben, wenn Sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben.
     
  4. Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1 GER

    (DSH 2, TestDaF 4 bzw. gleichwertiges Zertifikat; Hinweise zur DSH-Prüfung an der Universität Augsburg)

    Der Nachweis von Deutschkenntnissen muss spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorliegen.
     
  5. Nachweis von Kenntnissen beider gewählten Sprachen auf dem Niveau C1/C2 GER

    Falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind, s. Punkt 2 bei Voraussetzungen für die Zulassung.
     
  6. Nachweis von Kenntnissen einer beliebigen weiteren Fremdsprache auf dem Niveau A2 GER

    Falls Sprachkenntnisse nicht durch Muttersprache nachgewiesen sind, s. Punkt 3 bei Voraussetzungen für die Zulassung.


Das Einreichen von Lebenslauf und Motivationsschreiben ist nicht vorgesehen.

 

Die Bewerbungsunterlagen müssen als Upload bei der Online-Bewerbung eingereicht werden.

 


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Angewandte Sprachwissenschaft (Romanistik)

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