Anwendungsorientierte Interkulturelle Sprachwissenschaft (M.A.)
Studieninhalt
Zentrale Inhalte des Studiengangs sind die Vertiefung von theoretischem und methodologischem Wissen mit dem Ziel des Ausbaus transkultureller Kompetenz, dem Ausbau und der Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten in sprachwissenschaftlichen Disziplinen und die Erarbeitung von exemplarischen eigen- und fremdkulturellen Themengebieten. Der Studiengang beinhaltet die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit zwei Fremdsprachen auf sehr hohem Niveau. Organisatorisch verteilen sich die Studieninhalte auf die Teildisziplinen Deskriptive Sprachwissenschaft, Angewandte Sprachwissenschaft, Fremdsprachendidaktik und Ethnologie/Volkskunde.
Berufsperspektiven:
- Universitäre Lehrtätigkeiten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Journalismus und Medien
- Kulturmanagement
- außerschulischer Fremdsprachenunterricht
Bewerbungsunterlagen
- Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF)
- Anschreiben mit Angaben zur gewünschten Sprachenkombination
- Bachelorzeugnis oder vergleichbarer Studienabschluss
- Auflistung aller erbrachten Studienleistungen ("Transcript of Records")
- Nachweis von Kenntnissen beider gewählten Sprachen auf Niveau C1/C2 (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind, s. Punkt 2 bei Voraussetzungen für die Zulassung)
- Nachweis von Kenntnissen einer beliebigen weiteren Fremdsprache auf Niveau A2 ( s. Punkt 3 bei Voraussetzungen für die Zulassung)
Nachweise zu den Nummern 2 bis 6 sind in einfacher Kopie beizufügen.
Das Einreichen von Lebenslauf und Hochschulzugangsberechtigung ist freiwillig. Ein Motivationsschreiben muss nicht eingereicht werden.
Das Studienabschlusszeugnis kann nachgereicht werden.
Interessenten, die im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderen gleichwertigen Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erwerben, können sich vorläufig mit ihrem "Transcript of Records" bewerben, wenn sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben.
In Sonderfällen (z.B. Lehramts-Doppelstudium) kann die Zulassung bedingt erfolgen, wenn das Bachelorzeugnis binnen eines Jahres vorgelegt wird.
- Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF)
- Anschreiben mit Angaben zur gewünschten Sprachenkombination
- Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss in beglaubigter Kopie bzw. vereidigter Übersetzung, wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind (Ausnahme: China, Vietnam und Mongolei nur mit Original der APS-Bescheinigung)
- Auflistung aller erbrachten Studienleistungen ("Transcript of Records" in vereidigter Übersetzung, wenn die Originale nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch verfasst sind)
- Nachweis über Deutschkenntnisse (DSH 2, TestDaF 4 bzw. gleichwertiges Zertifikat; Hinweise zur DSH-Prüfung an der Universität Augsburg)
- Nachweis von Kenntnissen beider gewählten Sprachen auf Niveau C1/C2 (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind, s. Punkt 2 bei Voraussetzungen für die Zulassung)
- Nachweis von Kenntnissen einer beliebigen weiteren Fremdsprache auf Niveau A2 (falls Sprachkenntnisse nicht durch Muttersprache nachgewiesen sind, s. Punkt 3 bei Voraussetzungen für die Zulassung)
- Der Nachweis über Deutschkenntnisse (vgl. Nummer 5) muss spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorliegen.
Nachweise zu den Nummern 4 bis 7 sind in einfacher Kopie beizufügen.
Das Einreichen von Lebenslauf und Hochschulzugangsberechtigung ist freiwillig. Ein Motivationsschreiben muss nicht eingereicht werden.
Das Studienabschlusszeugnis kann nachgereicht werden.
Bewerbungsadresse
Universität Augsburg
Studentenkanzlei
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg
Kontakt Fachstudienberatung
Kontakt Prüfungsamt
- Telefon: +49 (0)821/598 - 1111
- Telefon: +49 (0)821/598 - 1111