Seit 2022 stehen die Werkstattgespräche eines Semester unter jeweils einem Generalthema. Die Generalthemen greifen insbesondere aktuelle Fragestellungen in Wissenschaft und Lehre auf. Im Sommer 2022 lautete das Generalthema "Frauen am Bundesversfassungsgericht", im Winter 2022/2023 "Digitalisierung und Recht". Mit Blick auf die Bedeutung der Klimakrise als gesellschaftliche und rechtliche Herausforderung stellen die Werkstattgespräche das gesamte Jahr 2023 "Die Klimakrise und das Recht" ins Zentrum. Daneben bieten die Werkstattgespräche Gästen der Fakultät eine Plattform, sich der Fakultät und den Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft e.V. vorzustellen.

Die Klimakrise und das Recht

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Die Klimakrise und das Recht

 

Im Wintersemester 2023/2024 wird die Reihe "Die Klimakrise und das Recht" mit einer Reihe von aktuellen Vorträgen fortgesetzt.

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Werkstattgespräch vom 31. Januar 2024 mit Prof. Dr. Marc-Philippe Weller (Heidelberg): Die Klimatransformation des Gesellschaftsrechts

 

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Am 31. Januar 2024 sprach Prof. Dr. Marc-Philippe Weller von der Universität Heidelberg zu dem Thema "Die Klimatransformation des Gesellschaftsrechts". Der Vortrag markierte zugleich den Abschluss der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“. Im Rahmen dieser Reihe fanden im Sommersemester 2023 und im Wintersemester 2023/2024 insgesamt zwölf Werkstattgespräche statt. Einigkeit besteht, dass die Klimakrise nicht nur aus dem Blickwinkel des öffentlichen Rechts gedacht werden darf, sondern dass eine Klimatransformation der gesamten Rechtsordnung ansteht, und Prof. Dr. Weller bereitet ein Gutachten für den 74. Deutschen Juristentag zur Klimatransformation des Gesellschaftsrechts vor. Seine Gedanken stellte Prof. Dr. Weller im Rahmen des Werkstattgesprächs vor. Sein Vorschlag beruht auf drei Pfeilern. Zum einen sollen sich börsennotierte oder der Mitbestimmung unterliegende Aktiengesellschaften einen Klimatransformationsplan geben. Zum anderen soll die Möglichkeit des Rechtsformzusatzes "klimaneutral" eingeführt werden. Und schließlich formuliert er einen Vorschlag für eine Klimagovernance. Die Reichweite dieser Pläne wie auch ihre Durchsetzung stellte Prof. Dr. Weller zur Diskussion.

Werkstattgespräch vom 29. Januar 2024 mit BVR Prof. Dr. Henning Radtke (Karlsruhe): Die Rolle des Verfassungsrechts beim Schutz des Klimas

 

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Am 29. Januar 2024 referierte der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Henning Radtke in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema „Die Rolle des Verfassungsrechts beim Schutz des Klimas“. Radtke fokussierte auf den Klimabeschluss vom 24. März 2021, legte dessen Dogmatik dar und erläuterte das methodische Vorgehen des Ersten Senats.

 

Ausgangspunkt des Beschlusses sei die in Art. 20a GG niedergelegte Verpflichtung des Staates, die „natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen, worunter das Bundesverfassungsgericht auch den Klimaschutz gefasst habe. Das Ziel des Klimaschutzes bedürfe freilich weitergehender Konkretisierung, die der Gesetzgeber in Umsetzung des Pariser Klimaabkommens durch Erlass des Klimaschutzgesetzes vorgenommen habe. Diese Festlegungen ermöglichten zusammen mit der wissenschaftsbasiert linearen Verknüpfung zwischen CO2-Emissionen und der Erderwärmung die Skizzierung eines zur Verfügung stehenden CO2-Budgets. Dieses Budgetmodell – das sich außerhalb des Klimakontextes nicht finde – sei konzeptionelle Grundlage der verfassungsdogmatischen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts gewesen.

 

Budgetmodell und besagte lineare Verknüpfung ermöglichten es bereits heute vorhersagen zu können, dass zu großzügige Emissionen in der Gegenwart zwangsläufig zu staatlichen Freiheitsverkürzungen in der Zukunft führen werden. Dieser Zusammenhang sei Ansatzpunkt der im Klimabeschluss entwickelten Figur intertemporaler Freiheitssicherung gewesen.

Werkstattgespräch vom 17. Januar 2024 mit Prof. Dr. Johannes Kaspar: Volle Härte oder volles Verständnis? Zur Sanktionierung von Klima-AktivistInnen durch die Strafgericht

 

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Am 17. Januar 2024 referierte Prof. Dr. Johannes Kaspar in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema „Volles Verständnis oder volle Härte – zur strafrechtlichen Sanktionierung von Klima-AktivistInnen“. Sitzblockaden beschäftigen das Strafrecht schon seit mehreren Jahrzehnten. Trotz gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung und drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, stellen die Sitzblockaden der Letzten Generation das Strafrecht erneut auf die Probe.

 

Vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 II GG überzeuge die gefestigte und von einigen schon als selbstverständlich angesehene Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Gewaltbegriff nicht. Der Fahrer eines im Stau stehenden Autos – so der Referent – unterliege nämlich keinem physischen Zwang im Sinne eines „unüberwindbaren Hindernisses“. Ihm als Person stehe es frei, das Auto zu verlassen. Auto und Fahrer dürften, wenn man das Kriterium der „körperlichen“ Zwangswirkung ernst nehme, nicht einfach als Einheit betrachtet werden. Dass die „zweite Reihe“ daran gehindert sei, weiter geradeaus zu fahren, sei eine Beeinträchtigung der Willenentschließungsfreiheit – das sei aber der Nötigungserfolg, der nach den Grundsätzen des „Verschleifungsverbotes“ des BVerfG nicht mit der Gewalt gleichgesetzt werden könne.

 

Ferner erweist sich die Verwerflichkeitsprüfung des § 240 II StGB als herausfordernd. Gleiche Sachverhalte würden von verschiedenen Gerichten uneinheitlich beurteilt werden. Es bestehe erhebliche Unsicherheit, in welchem Umfang Fernziele und die Wahrnehmung von Grundrechten bei der Verwerflichkeitsprüfung eine Rolle spielen dürfen oder müssen. Ist die Hürde zur Strafbarkeit genommen, sieht sich das Strafrecht auf Strafzumessungsebene weiteren Herausforderungen ausgesetzt. So ziehen Gerichte für Strafschärfungen u.a. das rechtsstaatswidrige Verhalten der Angeklagten sowie ihre Anwendung von Gewalt auf Kosten anderer heran. Der Referent betonte die Problematik dieses Vorgehens vor dem Hintergrund des Doppelverwertungsverbots aus § 46 III StGB.

 

Zwar seien Spielräume für Gerichte unverzichtbar. Doch eröffneten diese ein Einfallstor für persönliche Einstellungen der Richter. Der Gesetzgeber sollte gerade im Strafrecht auf allzu unbestimmte Rechtsbegriffe wie die „Verwerflichkeit“ in § 240 II StGB möglichst verzichten. Geboten sei außerdem eine dem ultima-ratio-Gedanken gerecht werdende restriktive Auslegung und Anwendung des Strafrechts durch die Gerichte.

Werkstattgespräch vom 29. November 2023 mit Prof. Dr. Peter Kasiske: Nachhaltigkeitsregulierung als Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht

 

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Am 29. November 2023 referierte Prof. Dr. Peter Kasiske in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema „Nachhaltigkeitsregulierung als Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht“. Er erläuterte, dass der vom Gesetzgeber gewählte regulatorische Klimaschutzansatz in erster Linie auf eine indirekte Steuerung setze, die klimaschädigende Verhaltensweisen nicht unmittelbar untersagen, sondern wirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen wolle, in denen die Akteure freiwillig solche Verhaltensweisen unterlassen und ihre wirtschaftlichen Aktivitäten stattdessen nachhaltig gestalten. In der Folge spiele das Umweltstrafrecht, das als akzessorisches Sekundärrecht auf unmittelbar verhaltenslenkende verwaltungsrechtliche Ge- und Verbote angewiesen sei, für den Klimaschutz derzeit noch keine Rolle. Stattdessen seien es Tatbestände aus dem Wirtschaftsstrafrecht, die zumindest mittelbar den Zielen des Klimaschutzes dienstbar gemacht werden. Denn auch die indirekte Steuerung bedürfe bestimmter regulierter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Indem wirtschaftsstrafrechtliche Tatbestände die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Klimaschutzpolitik garantierten, dienten diese sie somit mittelbar auch dem Klimaschutz.

 

Weil eine indirekte Steuerung auf konkrete Verhaltensanweisungen verzichte, könne sie es sich erlauben, ihre Vorgaben unschärfer und flexibler zu formulieren, solange höherrangiges Recht beachtet werde. Die sich dabei stellenden Probleme illustrierte der Referent am Beispiel der rechtswissenschaftlich diskutierten Strafbarkeit des sog. Greenwashing von Kapitalanlagen gem. § 264a StGB. Eine zentrale Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht bestehe im Ergebnis darin, einerseits die durch die Klimapolitik bewirkte teilweise Neuausrichtung des ordnungspolitischen Rahmens der Wirtschaft zu rezipieren, andererseits dabei zugleich auch die strafverfassungsrechtlichen Grenzen zu beachten.

 

 

Werkstattgespräch vom 22. November 2023 mit Prof. Dr. Josef Franz Lindner: Freiheit in der Klimakrise

 

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Am 22. November 2023 referierte Prof. Dr. Josef Franz Lindner zum Thema „Freiheit in der Klimakrise“. Zu Beginn erläuterte Lindner das komplexe Wechselverhältnis von Freiheit und Klimakrise. So könne CO2-relevante Freiheitsentfaltung die Klimakrise nicht nur befördern, sondern auch mitigieren helfen. Die Klimakrise selbst sowie staatliche Klimaschutzmaßnahmen hätten wiederum das Potenzial (gegenwärtige) Freiheit zu beschränken.

 

 

Nachdem der Referent in einem zweiten Schritt die theoretische sowie die verfassungsrechtliche Diskussion über den Freiheitsbegriff entfaltet und sich nachdrücklich für ein formal-entnormativiertes und damit weites Freiheitsverständnis ausgesprochen hatte, ging er auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts ein. Während er den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Gedanken des Schutzes künftiger Freiheit ausdrücklich begrüßte, hielt er die Figur intertemporaler Freiheitssicherung für dogmatisch entbehrlich, könne grundrechtliche Freiheit doch bereits über die lang etablierte Schutzpflichtendogmatik abgebildet werden.

Schließlich zeigte der Referent Möglichkeiten auf, grundrechtliche Freiheit in der Gegenwart krisenresilient(er) auszugestalten. Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeitskontrolle plädierte er für eine stärkere Fokussierung des verfassungsrechtlich legitimen Zwecks, für eine Schärfung der konkreten Abwägung im Rahmen der Angemessenheitsprüfung und für einen zurückhaltenderen Umgang mit der Figur des gesetzgeberischen Einschätzungsspielraums. Schließlich schlug er mit dem Erfordernis eines tatsächlichen Zweckverwirklichungsbedürfnisses und der Aufgliederung der Angemessenheitsprüfung in eine bipolare sowie eine multipolare Abwägung zwei ergänzende Prüfungsschritte für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor.

 

Die Werkstattgespräche im Wintersemester 2023/2024

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Die Werkstattgespräche im Wintersemester 2023/2024

 

Neben der Fortsetzung der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" finden im Wintersemester 2023/2024 eine Reihe von Werkstattgespräche statt, in denen sich Gäste der Fakultät dieser sowie der Juristischen Gesellschaft e.V. mit einem wissenschaftlichen Vortrag vorstellen.

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Werkstattgespräch vom 7. Februar 2024 mit Prof. Tomoaki Kurishima von der Universität Saitama, Japan: Vom Feindbild zum Vorbild? Die Rezeption des Grundgesetzes in Japan

 

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Am 7. Februar referierte Prof. Tomoaki Kurishima von der Universität Saitama zum Thema „Vom Feindbild zum Vorbild? - Die Rezeption des Grundgesetzes in Japan“. Zunächst skiziierte er den historischen Ausgangspunkt: Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts habe Japan über kein modernes Rechtssystem verfügt. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts habe sich die Rechtswissenschaft daher an westlichen Rechtssystemen orientiert, auch und insbesondere am deutschen. Nach dem zweiten Weltkrieg sei in Japan bereits im Jahr 1946 eine unter US-amerikanischem Einfluss gestaltete Verfassung in Kraft getreten. Das etwas später geschaffene deutsche Grundgesetz galt dagegen als Negativbeispiel, die deutsche Staatsrechtslehre als überwinden – die US-amerikanische Verfassung hingegen als Vorbild. Nachhaltigen Einfluß hatte das US-amerikanische Verfassungsrecht allerdings nicht. Stärkeren praktischen Einfluss erlangte später – trotz der vorherigen Entfremdung – wieder das deutsche Verfassungsrecht. Die japanische Verfassungsdogmatik entlehnte diesem etwa die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, die Rechtsfähigkeit juristischer Personen und die Drei-Stufen-Theorie der Berufsfreiheit. Gleichwohl schränkt das japanische Verfassungsrecht den Gesetzgeber wesentlich seltener ein als den deutschen, wurden doch in Japan erst zwölf Parlamentsgesetze gerichtlich als verfassungswidrig verworfen. Nichtsdestotrotz attestiert Prof. Kurishima dem Grundgesetz einen großen dogmatischen Einfluss auf das japanische Verfassungsrecht. So habe sich in jüngerer Zeit der Prüfungsausbau mit Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung in der Lehre und zunehmend auch der Rechtsprechung etabliert.

Werkstattgespräch vom 6. Dezember 2023 mit Prof. Dr. Błażej Bugajski von der Wirtschaftsuniversität Krakau: Die Privatautonomie der Ehegatten am Beispiel des Scheidungsrechts

 

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Am 6.12.2023 sprach Prof. Dr. Błażej Bugajski, Assistant Professor am Lehrstuhl für Zivil-, Wirtschafts- und Privatinternationales Recht an der Wirtschaftsuniversität Krakau, zum Thema "Die Privatautonomie der Ehegatten am Beispiel des Scheidungsrechts". Prof. Dr. Bugajski skizzierte zunächst die (geringe) Bedeutung der Privatautonomie im Familienrecht aus historischer und vergleichender Perspektive. Vor diesem Hintergrund beleuchtete er das polnische Ehescheidungsrecht und stellte sodann einen Reformvorschlag vor, mit dem die Privatautonomie der Ehegatten im Scheidungsrecht gestärkt werden könne. Im Kern geht es um die Einführung der Möglichkeit einer Scheidung vor Notaren durch private Erklärung. Abschließend stellt Prof. Dr. Bugajski zur Diskussion, ob ein solcher Vorschlag nicht auch für das deutsche Recht interessant sei.

Werkstattgespräch vom 8. November 2023 mit Dr. Olasupo Owoeye von der Central Queensland University: African regionalism and the use of TRIPS flexibilities to promote access to medicines

 

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Am 8.11.2023 referierte Dr. Olasupo Owoeye von der Central Queensland University zum Thema: "African regionalism and the use of TRIPS flexibilities to promote access to medicines". Dr. Owoeye gab dabei einen Überblick über die Entwicklung der Interdependenz zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der Versorgung mit Arzneimitteln vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern, aber auch in Industrienationen. Als Beispiele erörterte er die HIV-Krise, die Anthrax-Gefahr und zuletzt die Covid19-Pandemie. Vor diesem Hintergrund bewertete Dr. Owoeye sodann die sogenannten "Trips Flexibilitäten", also die Flexibilitäten, die das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen, Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) anerkannt hat: Zwangslizenzen und Parallelimporte.
 
Dr. Owoeye war von September bis November, finanziert durch die Alexander von Humboldt Stiftung, zu Gast in Augsburg und hat in dem Werkstattgespräch einen Ausschnitt aus seiner in Augsburg vorangetriebenen Forschung vorgestellt.

Werkstattgespräch vom 26. Oktober 2023 mit Prof. Dr. Stefan Braum von der Université du Luxembourg: "Experimentelles Recht" – Der Ausnahmezustand als Denkfigur europäischen Rechts

 

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Am 26.10.2023 referierte Prof. Dr. Stefan Braum (Luxemburg) zum „Experimentellen Recht. Der Ausnahmezustand als Denkfigur europäischen Rechts.“ Ausgehend von den Befunden einer mit Mitteln des luxemburgischen Nationalfonds durchgeführten rechtsvergleichenden Studie zur Pandemieregulierungspolitik benannte Herr Braum markante Grundzüge eines experimentellen Rechts, deren Verselbständigung und Übertragung auf andere Lagen (ihm) bedenklich erscheinen. Der Tendenz zu einer exekutiven Regulierung hielt er den Maßstab des freiheitlichen, allgemeinen, auf Dauer angelegten Gesetzes entgegen und plädierte für eine methodisch am kritischen Rationalismus geschulten Rechtskritik.
 
In der von Prof. Kubiciel, dem Initiator der Veranstaltung, geleiteten Diskussion wurden grundlegende Fragen, etwa zur Geltung tradierter Rechtskonzepte, erörtert, aber auch Bezüge zu aktuellen Fragen der deutschen Rechtspolitik hergestellt, etwa der GEG-Entscheidung des BVerfG, die sich im Lichte des Vortages auch als Versuch zur Eindämmung einer exektutiven Gesetzgebung lesen lässt.

Die Klimakrise und das Recht

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Die Klimakrise und das Recht

 

Die Klimakrise ist die wohl größte Herausforderung unserer Zeit.

 


Bei ihrer Bekämpfung spielt das Recht als Instrument und Rahmen politischen Handelns eine maßgebliche Rolle, derer sich die Werkstattgespräche aus straf-, zivil- und öffentlich-rechtlicher sowie aus interdisziplinärer Perspektive im Jahr 2023 widmen.
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Werkstattgespräch vom 28. Juni 2023 mit Prof. Dr. Andrea Kießling von der Goethe-Universität Frankfurt am Main: Klimaschutz, Klimawandelfolgen und der Schutz der menschlichen Gesundheit

 

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Im sechsten Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" befasste sich Prof. Dr. Andrea Kießling von der Goethe Universität Frankfurt mit dem Verhältnis von Klima- und Gesundheitsrecht. Die Referentin argumentierte, dass die Abwehr akuter Gesundheitsgefahren ein blinder Fleck des Klimarechts sei und vor allem dem Gesundheitsrecht überlassen bleibe. Ein spezifisches „klimawandelfolgenrechtliches Gesundheitsrecht“ habe sich allerdings auch noch nicht herausgebildet. Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit würde im bestehenden Gesundheitsrechts in der Folge nicht hinreichend adressiert. An dieser Stelle seien die Rechtswissenschaft und vor allem der Gesetzgeber gefordert, ein integratives Klimaanpassungs- und Gesundheitsrecht zu entwickeln.

Werkstattgespräch vom 14. Juni 2023 mit Prof. Dr. Matthias Rossi: Klimaklagen zwischen Rechtsvollzug und Rechtsgestaltung

 

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Im fünften Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" befasste sich Prof. Dr. Matthias Rossi mit Klimaklagen und dem damit einhergehenden Spagat der Judikative zwischen Rechtsvollzug und Rechtsgestaltung. Während der Referent die Legalität und Legitimität von Klimaklagen explizit bejahte, meldete er Zweifel an, ob die Gerichtsbarkeit die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen kann und sollte, eine maßgebliche Rolle bei der Intensivierung und Gestaltung der Klimapolitik zu spielen. Neben demokratietheoretischen Überlegungen führte Rossi für seine These vor allem Gewaltenteilungserwägungen an. Konkret argumentierte er, dass Gerichte institutionell nicht zur Rechtsgestaltung in der Lage seien, da ihre Verfahren und Maßstäbe sowie ihr Modus der Informationsgenerierung dafür nicht ausgelegt seien. Erst recht gelte dies im Kontext der Klimapolitik, die sich durch eine besonders hohe tatsächliche und normative Komplexität auszeichne. Abschließend gab Rossi zu bedenken, dass gerichtliche Entscheidungen, die Klimaklagen durch allzu weitreichende Neuinterpretationen unter Verabschiedung überkommener Dogmatiken zum Erfolg verhülfen, die Vertrauenswürdigkeit des Rechts gefährdeten.

Werkstattgespräch vom 7. Juni 2023 mit Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universtität Augsburg: Normative Weichenstellung in der Klimaethik

 

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Das vierte Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" wagte einen interdisziplinären Austausch und blickte aus der Perspektive der Klimaethik auf die Klimakrise. Es sprach Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl, Inhaberin des Lehrstuhls für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg und Mitglied im Deutschen Ethikrat, zu "Normativen Weichenstellungen in der Klimaethik". Prof. Schlögl-Flierl zeigte dabei die Vielschichtigkeit und Komplexität der ethischen Probleme auf, denen wir uns als Folge der Klimakrise ausgesetzt sehen. Sie begann ihre Ausführungen mit einer Problemanalyse aus dem Blickwinkel der Klimaethik, analysierte den Klimawandel im Anschluß an Stephen Gardiner als "perfekten moralischen Sturm", bettete ihre Problemanalyse in einen postkolonialistischen Theorierahmen ein, arbeitete die verschiedenen berührten Gerechtigkeitsebenen heraus und schloß ihre Ausführungen mit möglichen Positionen im Gerechtigkeitsdiskurs. Die anschließende Diskussion vertiefte nicht nur die klimaethische Analyse, sondern versuchte auch, Schlüsse für die juristische Diskussion zu ziehen.

Werkstattgespräch vom 31. Mai 2023 mit Prof. Dr. Leonhard Hübner, M.Jur. (Oxford): Klimklagen gegen Private

 

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Im dritten Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" führte Prof. Dr. Leonhard Hübner in die vielfältigen dogmatischen Probleme ein, die Klimaklagen gegen Private aufwerfen. Ausgangspunkt der Betrachtungen waren zum einen das niederländische Shell-Urteil, zum anderen der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz. Im Fokus des Vortrags standen sodann die aktuellen CO2-Reduktionsklagen gegen deutsche Automobilhersteller vor deutschen Gerichten. Hübner beleuchtete dabei eingehend die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen, die sich im Rahmen der Prüfung von quasinegatorischen Unterlassungsansprüchen, aber auch von deliktischen Schadensersatzansprüchen nach deutschem materiellem Recht stellen. So ging er etwa detailliert auf die Frage nach dem verletzten Recht, auf Probleme im Rahmen der Kausalität und der Rechtswidrigkeit sowie auf Probleme auf Rechtsfolgenseite ein.

Werkstattgespräch vom 19. April 2023 mit Prof. Dr. Sina Fontana, MLE: Klimawandelfolgenrecht

 

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Im zweiten Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" stellte Prof. Dr. Sina Fontana vor mehr als 60 im Hörsaal anwesenden und via Zoom zugeschalteten Zuschauerinnen und Zuschauern das "Klimawandelfolgenrecht" als analytische Betrachtungsweise mit einheitsstiftender Funktion vor. Diese ergebe sich aus den Auswirkungen des Klimawandels auf eine Vielzahl von Lebensbereichen und ihrer Regelung durch das Recht. Fontana untergliederte das Klimarecht in das Klimaschutzrecht sowie das Klimawandelfolgenrecht und argumentierte, dass das Klimaanpassungsrecht bisher überwiegend umwelt- und infrastrukturrechtlich geprägt sei und sich folglich auf ökologische Aspekte konzentriere. Sie zeigte anhand übergreifender Analysekriterien auf, wie mithilfe der Betrachtungsweise des Klimawandelfolgenrechts Synergieeffekte und Koordinierungspotentiale genutzt sowie Wechselwirkungen adäquat aufgelöst werden können, um auch soziale und ökonomische Konsequenzen der Erderwärmung in die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung einzubeziehen.

Werkstattgespräch vom 25. Januar 2023 mit Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel: Klimaprotest und Strafrecht

 

 

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Im ersten Werkstattgespräch in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ setzte sich Prof. Dr. Dr. h. c. Michael Kubiciel mit der strafrechtlichen Dimension der aktuellen Klimaproteste und im Besonderen mit der dogmatischen Konstruktion des „Klimanotstands“ durch das Amtsgericht Flensburg in dessen Urteil vom 7. November 2022 auseinander. Er stellte dabei insbesondere die dogmatischen Unstimmigkeiten des Urteils dar, arbeitete die potentiell weitreichenden Folgen des Urteils heraus und kritisierte die Mißbrauchsanfälligkeit des vom AG Flensburg postulierten Notstandsverständnisses.

Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft

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Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft

 

Wie verändert die stetig fortschreitende digitale Transformation das Recht? Drei Werkstattgespräche widmeten sich im Wintersemester 2022/23 aus unterschiedlichen Perspektiven den Herausforderung der Digitalisierung für das Rechtssystem und in der Folge auch für Forschung und Lehre des Rechts.

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Werkstattgespräch vom 1. Februar 2023 mit Prof. Dr. Benedikt Buchner, LL.M. (UCLA): Digitalisierung und Recht - Alles neu oder nur alter Wein in neuen Schläuchen?

 

 

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Im dritten und letzten Werkstattgespräch in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ skizzierte Prof. Dr. Benedikt Buchner vor über 30 Teilnehmer:innen im Hörsaal und zugeschaltet via Zoom die Herausforderungen für das Datenschutzrecht, welche sich im Umgang mit großen Digitalkonzernen stellen. Buchner argumentierte, dass die zentralen Problemlagen weniger auf Ebene des materiellen Rechts als auf derjenigen der Durchsetzung des Datenschutzrechts lägen. Vor diesem Hintergrund sei die faktisch bedeutsamste Reform des Datenschutzrechts durch die Datenschutz-Grundverordnung weniger in den durch sie bewirkten letztlich eher überschaubaren materiell-rechtlichen Modifikationen zu finden als in den neuen Sanktionsmechanismen, zu denen gerade auch empfindliche Geldbußen gehören. Angelehnt an Rudolf von Jhering diagnostizierte er zusammenfassend einen bevorstehenden und bisweilen bereits stattfindenden „Kampf um das (Datenschutz-)Recht“.

Werkstattgespräch vom 14. Dezember 2022 mit Prof. Dr. Tobias Lutzi, LL.M., M.Jur. (Oxford): Das Internationale Privatrecht der Digitalisierung

 

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Im zweiten von drei Werkstattgesprächen in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ zeigte Prof. Dr. Tobias Lutzi die digitalisierungsbedingten Herausforderungen für das Internationale Privatrecht auf und stellte anschließend Lösungsansätze vor. Im Vortrag selbst sowie auch in der lebhaften Diskussion mit den etwa 30 Teilnehmer:innen bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zeigte sich, dass die bisherigen gesetzgeberischen und höchstrichterlichen Problemlösungsangebote nicht hinreichend sind. Über den genauen rechtspolitischen und rechtsdogmatischen „way forward“ konnte allerdings unter den Diskutanten (noch) kein Einvernehmen erzielt werden. Die Diskussion wird aber sicherlich im nächsten Werkstattgespräch am 1.2.2023 fortgesetzt werden.

Werkstattgespräch vom 8. November mit RA Dr. Andreas Katzer und RA Sebastian Kraska: Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung


Im ersten von drei Werkstattgesprächen in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ trugen Dr. Andreas Katzer (Sonntag & Partner) und Dr. Sebastian Kraska (IITR Datenschutz GmbH) Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung vor und diskutierten mit den etwa 30 anwesenden Teilnehmer:innen, bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft. Es zeigte sich, dass die facettenreiche Digitalisierung große und bislang noch nicht bewältigte Herausforderungen an Lehre und Forschung des Rechts stellt.

Frauen am Bunderverfassungsgericht

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Frauen am Bundesverfassungsgericht

Seit dem Jahr 2021 setzt sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte aus mehr weiblichen Richterinnen als männlichen Richtern zusammen. Das war Anlass genut, imRahmen einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung, die gemeinsam mit der Initiative [fam] - Frauen arbeiten miteinander durchgeführt wurde, über Geschichte, Verdienste und Einfluss von Frauen am Bundesverfassungsgericht nachzudenken. Im Fokus stand zum einen Leben und Wirken von Wiltraut Rupp-von Brünneck, der zweiten Richterin des Bundesverfassungsgerichts, die nicht zuletzt durch ihr Sondervotum in der ersten Schwangerschaftsabbruchentscheidung Rechtsgeschichte geschrieben hat. Zum anderen wurde der grundsätzlichen Frage nachgegangen, welchen Einfluss Richterinnen auf Institution und Rechtsprechung von Verfassungsgerichten in der Vergangenheit hatten und aktuell haben.

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Werkstattgespräch vom 2. November 2022 mit Prof. Dr. Fabian Michl von der Universität Leipzig: Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck

 

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Anlässlich der seit dem Jahr 2021 bestehenden geschlechterparitätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts wurde in Anknüpfung an ein das vorangegangene Werkstattgespräch zum Thema „Frauen an Verfassungsgerichten“ der Blick auf die weibliche Seite der Verfassungsgerichtsbarkeit nun mit einer Retrospektive komplettiert. Prof. Dr. Fabian Michl von der Universität Leipzig referierte zum Thema „Ein Juristinnenleben für Gleichberechtigung, Sozialstaat und Demokratie – Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912-1977)“ vor mehr als 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Prof. Michl portraitierte die von 1963 bis zu ihrem Tod als zweite Richterin des Bundesverfassungsgerichts amtierende Richterin, die erste Karriereschritte in der Zeit des Nationalsozialismus gemacht hatte, und stellte vor dem Hintergrund biographischer Prägungen und Ambivalenzen den Einfluss der Ausnahmejuristin auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heraus. Im Anschluss an den Vortrag stand, moderiert von der [fam]-Sprecherin Sophie Borchert, der Raum für Fragen und Diskussionen offen.

Werkstattgespräch am 22. Juni 2022 mit Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff (ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts): Frauen an Verfassungsgerichten – Was hängt an ihrer Präsenz?

 

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Seit dem Jahr 2021 setzt sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte aus mehr weiblichen Richterinnen als männlichen Richtern zusammen. Das war Anlaß genug, um im Rahmen von zwei Vortragsveranstaltungen über Geschichte, Verdienste und Einfluss von Frauen am Bundesverfassungsgericht nachzudenken. In einer Auftaktveranstaltung hielt die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und emeritierte Professorin der Universität Bielefeld, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff einen engagierten, durch empirische Studien, rechtsvergleichende Überlegungen und persönliche Erfahrungen fundierten Vortrag zum Thema „Frauen an Verfassungsgerichten – Was hängt an ihrer Präsenz?“. Der Gedankenreichtum des Vortrags motivierte die insgesamt 80 Präsenz- und Zoom-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer zu facettenreichen Fragen und Stellungnahmen, sodass sich im Anschluss an den Vortrag eine spannende Diskussion entwickelte.

Corona vor Gericht

Werkstattgespräch vom 13. Juli 2022 mit Dr. Philip Hahn (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof): Corona vor Gericht – Die Pandemie aus der Perspektive der Verwaltungsgerichtsbarkeit

 

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Die Corona-Pandemie hat unseren Alltag abrupt, tiefgreifend und langanhaltend verändert. Die meisten staatlichen Eindämmungsmaßnahmen wurden gerichtlich angegriffen – angefangen von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen über Versammlungsverbote und Geschäftsschließungen bis hin zu den 2G/3G-Regeln. Vor diesem Hintergrund fand ein Werkstattgespräch zum Thema "Corona vor Gericht – Die Pandemie aus der Perspektive der Verwaltungsgerichtsbarkeit" statt. Der Referent, Dr. Phillip Hahn, Richter am für das Infektionsschutzrecht zuständigen 20. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, erläuterte, wie die Pandemie den Arbeitsalltag des Verwaltungsgerichtshofs geprägt hat, wie sich das Mit- und (bisweilen) Gegeneinander von Rechtsprechung, Politik, Verwaltung und Rechtswissenschaft in der Krise dargestellt hat, und welche Lehren aus der Pandemie für die (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit zu ziehen sind. Die sich aus Professorinnen und Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zusammensetzenden über 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlebten einen facettenreichen Vortrag, an den sich eine engagierte Diskussion anschloss.

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