Lehramt Grundschule: Basisqualifikation Musik

 

Sie studieren Lehramt Grundschule und haben Sie Musik nicht als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach belegt? Um zur Ersten Staatsprüfung zugelassen zu werden, benötigen Sie den Nachweis der „Basisqualifikation Musik“ (siehe § 36 Abs. 1 Ziff. 3 LPO I).

Im Zentrum der Basisqualifikationen Musik steht die Vermittlung musikdidaktischer und musikpraktischer Grundkompetenzen, wie sie zum Unterrichten von Musik in allen geforderten Bereichen des Lehrplans notwendig sind (Singen und Stimmbildung, Elementares Instrumentalspiel, Musikhören, Bewegung, Tanz und Szenisches Spiel). Unser Lehrangebot zielt darauf, Ihnen dafür notwendige Kompetenzen und Spaß am Musik unterrichten zu vermitteln.  


Qualifikationsziele: 

  • Sie können mindestens fünf Lieder singen, die sich für den Singunterricht in der Grundschule eignen.
  • Sie kennen Methoden der Liederarbeitung und -gestaltung.
  • Sie können kind- und sachgerechten Sing- und Musikunterricht in der Grundschule planen. 

Wie komme ich an den Nachweis dieser Qualifikationen?

Je nach Vorkenntnissen und Interessen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. 

 

Basisqualifikation 1: Grundlagen (3 ECTS)

Sie besuchen zwei Veranstaltungen, nämlich:

a) den Kurs "Musik Basisqualifikation: Singen & Vokaldidaktik" (2 SWS),

b) den Kurs "Musik Basisqualifikation: Sich bewegen und Musizieren" (1 SWS).

 

In jedem Semester werden mehrere Veranstaltungen angeboten. Für die Teilnahme an diesen beiden Kursen bekommen Sie insgesamt 3 ECTS-Punkte angerechnet. 

 

Basisqualifikation 2: Erweiterung (5 ECTS) 

Sie wollen zusätzliche Qualifikationen in Musik erwerben? Belegen Sie zusätzlich zum Grundlagen-Programm Basisqualifikation Veranstaltungen im Umfang von 4 SWS / 2 ECTS-Punkten!
Dafür stehen Ihnen musikdidaktische Lehrveranstaltungen fürs Lehramt GS offen ("Ausgewähltes Thema zur Musikpädagogik und -didaktik", "Musik im Kontext"), die Basiskurse schulpraktisches Instrumentalspiel (Gitarre oder Klavier) sowie die Musikensembles des Collegium Musicum: Universitätschor und Kammerchor, Uni Big Band und Uni-Orchester. Nähere Informationen finden Sie auf der

 

Probleme beim Singen?

Ohne Basisfertigkeiten im Singen geht es nicht, diese sind jedoch gut erlernbar. Unsere Dozentinnen im Kurs "Singen & Vokaldidaktik" unterstützen Sie gerne dabei!

 

Verbuchung in STUDIS

Wenn Sie die notwendigen Kurse oder die praktische Prüfung erfolgreich absolviert haben, bescheinigen wir Ihnen das auf einem (Download siehe unten). Sie melden sich im jeweiligen Anmeldezeitraum in STUDIS an und reichen Ihre vollständig ausgefüllte und unterschriebene bei Frau Alvarez Campoy (Sekretariat) ein. Sie übernimmt die Verbuchung in STUDIS. 

 

Bitte melden Sie sich für die Basisqualifikation Musik in STUDIS erst in dem Semester an, in dem Sie die letzte der erforderlichen Veranstaltungen besuchen! Andernfalls können systembedingte Probleme entstehen. 

 

Kontakt

StRin GS, Abgeordnete Lehrkraft Musikpädagogik (Lehramt)
Musikpädagogik (Lehramt)

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Verwaltungsangestellte
Musikpädagogik (Lehramt)

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E-Mail:

Verena Becker-Heigl ist für die inhaltliche Beratung zum Lehramtsstudium Musik an Grundschulen zuständig, Beate Alvarez Campoy für die Verbuchung Ihrer Leistungen in STUDIS.

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