Lehramt Grundschule: Musik als Didaktikfach

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Sie haben bereits mehrere Jahre Instrumentalunterricht hinter sich und verfügen über Basisfertigkeiten im Singen? - Das Studium von Musik als Didaktikfach vermittelt Ihnen professionelle Kompetenzen, die notwendig sind, um Musikunterricht in der Grundschule in allen Lernfeldern kind- und sachgerecht zu planen und durchzuführen.

 

Aufbau des Studiums

Ihr Fachstudium Musik gliedert sich in zwei große Bereiche, Musikpraxis und Musikdidaktik. Die Lehrveranstaltungen in Musik können Sie zeitlich variabel belegen - d  ie hier gezeigte Übersicht ist als Orientierungshilfe gedacht, es handelt sich nicht um einen verbindlichen Studienplan.

 

 

 

Die Studienleistungen, die Sie erbringen, werden Ihnen zunächst auf einem von der jeweiligen Dozentin bzw. vom jeweiligen Dozenten schriftlich bescheinigt. Wenn Sie ein Modul abgeschlossen und die Modulprüfung bestanden haben, können die Leistungen des Moduls in STUDIS eingetragen werden. 

 

Die Anmeldung zu Vorlesungen, Seminaren und Übungen erfolgt über (nicht STUDIS). 

 

Instrumental- und Vokalausbildung

In den Fächern Gesang/Sprechen, Instrument und Schulpraktisches Klavierspiel wird während der Vorlesungszeit Einzelunterricht zu je 45 Minuten pro Woche angeboten. Als Studierende*r des Didaktikfachs Musik (Lehramt GS oder MS) haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der gesamten Studiendauer ein Kontingent von maximal 8 solcher Unterrichtseinheiten zu belegen und je nach Ihrem individuellen Bedarf auf die drei genannten Fächer zu verteilen. 

 

Die Anmeldung zum Einzelunterricht  erfolgt über  jeweils im Januar für das folgende Sommersemester und im Juni/ Juli für das folgende Wintersemester. Nähere Informationen finden Sie jeweils unter .

Prüfungen

Modulprüfungen

Während des Studiums absolvieren Sie zwei Modulprüfungen: eine Klausur im Fach Allgemeine Musiklehre (Dauer: 60 Minuten) und eine mündlich-praktische Prüfung in Gesang und Instrumentalspiel, in der Sie zwei selbst gewählte Vokalstücke und ein selbst gewähltes Instrumentalstück vortragen (Dauer: insgesamt 10 Minuten).

  • Bitte melden Sie sich fristgerecht in  zu den Modulprüfungen an (jeweils bis zum 1. Dezember eines Jahres (Prüfung am Ende des Wintersemesters) bzw. bis zum 1. Juni (Prüfung am Ende des Sommersemesters)!
  • Zu denselben Terminen melden Sie uns bitte Ihre Prüfungsstücke für die Prüfung „Gesang und Instrumentalspiel“! Verwenden Sie dazu das vorgesehene  das Sie ausgefüllt im Lehrstuhlbüro abgeben. 

 

Staatsexamen

Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung absolvieren Sie die Prüfung „Schulpraktisches Singen und Schulpraktisches Instrumentalspiel“ (Dauer: 40 Minuten, vgl. §36 Abs. 2 LPO I und zugehöriges Kerncurriculum). 

  • Dabei legen Sie zehn Lieder vor, die sich für das Singen in der Grundschule eignen. Aus diesem Repertoire wählen die Prüfer*innen drei Lieder aus, die Sie vortragen. Dabei begleiten Sie sich auf Gitarre, Klavier oder Akkordeon. Die notwendigen Fähigkeiten können Sie sich im Rahmen von Tutorien und Einzelunterricht im Rahmen des Moduls MUP-1001 aneignen. 
  • Teil 2 der Staatsprüfung bildet ein Prüfungsgespräch, in dem Sie Wissen und praktische Kompetenzen in folgenden Bereichen unter Beweis stellen:  
    • Kenntnisse zu Voraussetzungen und Bedingungen musikalischen Lehrens und Lernens
    • Fähigkeit, Musikunterricht in der Grundschule in allen Lernfeldern zu planen und zu analysieren, auch unter Einschluss fächerübergreifender Bezüge 
    • Kenntnis der Lehrpläne 
    • Kenntnisse in Musikgeschichte (einschließlich Volksmusik und Populärer Musik).

Bitte melden Sie Ihr Liedrepertoire bis zum 15. Januar eines Jahres (Prüfung im Frühjahr) bzw. bis zum 15. Juni (Prüfung im Herbst)! Verwenden Sie dazu das vorgesehene , das Sie ausgefüllt im Lehrstuhlbüro abgeben. 

Schriftliche Hausarbeit („Zulassungsarbeit“)

Falls Sie Ihre Schriftliche Hausarbeit („Zulassungsarbeit“) im Fach Musik anfertigen wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig (= mindestens ein Jahr vor der Anmeldung zum Staatsexamen) bei einem Mitglied unseres Betreuer*innenteams!

 

Geeignete Ansprechtpartner*innen sowie weitere Informationen zur Schriftlichen Hausarbeit in Musik finden Sie in unserer 

Kontakt

Lehrkraft für besondere Aufgaben
Musikpädagogik (Lehramt)
Lehrkraft für besondere Aufgaben
Musikpädagogik (Lehramt)

Dr. Andreas Becker ist für die inhaltliche Beratung zum Lehramtsstudium Musik an Grundschulen zuständig, Dr. Christoph Teichner für die Verbuchung Ihrer Leistungen in STUDIS.

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