Lehramt Mittelschule: Musik als Unterrichtsfach

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Sie haben bereits etliche Jahre Erfahrung an Ihrem Instrument sowie beim Musizieren in Ensembles und verfügen über grundlegende Fähigkeiten im Singen? - Das Studium von Musik als Unterrichtsfach vermittelt Ihnen umfassende professionelle Kompetenzen zur zielgruppen- und sachgerechten Gestaltung von Musikunterricht in der Mittelschule. 

Voraussetzung für die Aufnahme dieses Studiums ist das Bestehen einer

Aufbau des Studiums

 

Ihr Fachstudium Musik gliedert sich in drei große Bereiche: Fachpraxis (Module MUP-2000 und 2003), Fachwissenschaft (Module MUP-2011, 2012 und 2013) und Fachdidaktik (Module MUP-2021, 2022 und 2023). Die hier gezeigte Übersicht ist als Orientierungshilfe gedacht, es handelt sich nicht um einen verbindlichen Studienplan. Die meisten Lehrveranstaltungen in Musik können Sie zeitlich variabel belegen. 

 

 

 

Die Studienleistungen, die Sie erbringen, werden Ihnen zunächst auf einem von der jeweiligen Dozentin bzw. vom jeweiligen Dozenten schriftlich bescheinigt. Wenn Sie ein Modul abgeschlossen und die Modulprüfung bestanden haben, können die Leistungen des Moduls in STUDIS eingetragen werden. 

 

Die Anmeldung zu Vorlesungen, Seminaren und Übungen erfolgt über (nicht STUDIS).

 

 

Ihr Fachstudium Musik gliedert sich in drei große Bereiche: Fachpraxis (Module MUP-6001 und 3402), Fachwissenschaft (Module MUP-6003, 3404 und 3405) und Fachdidaktik (Modul MUP-6006). Die hier gezeigte Übersicht ist als Orientierungshilfe gedacht, es handelt sich nicht um einen verbindlichen Studienplan. Die meisten Lehrveranstaltungen in Musik können Sie zeitlich variabel belegen. 

 

 

 

Die Studienleistungen, die Sie erbringen, werden Ihnen zunächst auf einem von der jeweiligen Dozentin bzw. vom jeweiligen Dozenten schriftlich bescheinigt. Wenn Sie ein Modul abgeschlossen und die Modulprüfung bestanden haben, können die Leistungen des Moduls in STUDIS eingetragen werden. 

 

Die Anmeldung zu Vorlesungen, Seminaren und Übungen erfolgt über (nicht STUDIS).

 

 

Instrumental- und Vokalausbildung

Musikpraktisch-künstlerischer Einzelunterricht: In den Fächern Gesang/Sprechen, Instrument und Schulpraktisches Klavierspiel wird während der Vorlesungszeit Einzelunterricht zu je 45 Minuten pro Woche angeboten. Als Studierende*r des Unterrichtsfachs Musik (Lehramt GS, MS oder RS) haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der gesamten Studiendauer ein Kontingent von maximal 14 solcher Unterrichtseinheiten zu belegen und je nach Ihrem individuellen Bedarf auf die drei genannten Fächer zu verteilen.

 

Die Anmeldung zum Einzelunterricht  erfolgt über  jeweils im Januar für das folgende Sommersemester und im Juni/ Juli für das folgende Wintersemester. Nähere Informationen finden Sie jeweils unter .

 

Studienbegleitendes Praktikum

Die Anmeldung für das Studienbegleitende Praktikum Musik erfolgt ebenfalls über  Bitte planen Sie Ihre Praktika frühzeitig, die Zahl der verfügbaren Plätze ist begrenzt und nicht kurzfristig erweiterbar! Der organisatorische Vorlauf beträgt in der Regel 6 Monate. 


Informationen zur Anmeldung und Anmeldefristen finden Sie unter .

Prüfungen

Modulprüfungen

Während des Studiums absolvieren Sie sechs Modulprüfungen (vgl. § 36 LPO-UA 2012 bzw. §37 LPO-UA 2023):

  • je eine Klausur in den Fächern Tonsatz (Dauer: 90 Minuten), Musikgeschichte (60 Minuten) und Stimmpyhsiologie (45 Minuten); 
  • eine mündliche Prüfung im Fach „Grundfragen der Musikpädagogik und -didaktik“ (15 Minuten);
  • je eine künstlerisch-praktische Prüfung im Fach „Kreatives Gestalten“ (10 Minuten) und in Gesang - Sprechen oder Instrumentalspiel (20 Minuten). Das nicht für die Modulprüfung gewählte Fach absolvieren Sie am Ende Ihres Studiums im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die Prüfungen für Gesang - Sprechen und Instrument sind in Ihrer Fachnote Musik gleich gewichtet, eine Schwerpunktbildung ist nicht vorgesehen.

 

Bitte melden Sie sich fristgerecht in  zu den Modulprüfungen an (jeweils bis zum 1. Dezember eines Jahres (Prüfung am Ende des Wintersemesters) bzw. bis zum 1. Juni (Prüfung am Ende des Sommersemesters)!

Zu denselben Terminen melden Sie uns bitte Ihre Prüfungsstücke für die Modulprüfung „Gesang - Sprechen“ oder „Instrumentalspiel! Verwenden Sie dazu das vorgesehene  das Sie ausgefüllt im Lehrstuhlbüro abgeben. 

 

Staatsexamen

Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung absolvieren Sie fünf Prüfungen (vgl. § 52 Abs. 3 LPO I und zugehöriges Kerncurriculum): 

 

  • je eine Klausur in den Fächern „Analyse“ und „Musikpädagogik/ Fachdidaktik“ (Dauer jeweils 4 Stunden),
  • je eine mündlich-praktische Prüfung in den Fächern
    • Gesang - Sprechen oder Instrumentalspiel (Dauer: 20 Minuten; geprüft werden Sie in dem Fach, das Sie nicht bereits im Rahmen der Modulprüfung absolviert haben);
    • Ensembleleitung (20 Minuten); 
    • Schulpraktisches Instrumentalspiel (15 Minuten)

Bitte melden Sie Ihre Prüfungsstücke für die Fächer Gesang - Sprechen bzw. Instrumentalspiel und Schulpraktisches Instrumentalspiel bis zum 15. Januar eines Jahres (Prüfung im Frühjahr) bzw. bis zum 15. Juni (Prüfung im Herbst)!

  • Verwenden Sie dazu die vorgesehenen , die Sie ausgefüllt im Lehrstuhlbüro abgeben. 
  • Ihr Prüfungsstück für das Fach Ensembleleitung wählen Sie bitte in Absprache mit dem Dozenten bzw. der Dozentin Ihres letzten Ensembleleitungskurses aus.

Schriftliche Hausarbeit ("Zulassungsarbeit")

Falls Sie Ihre Schriftliche Hausarbeit („Zulassungsarbeit“) im Fach Musik anfertigen wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig (= mindestens ein Jahr vor der Anmeldung zum Staatsexamen) bei einem Mitglied unseres Betreuer*innenteams!

 

Geeignete Ansprechtpartner*innen sowie weitere Informationen zur Schriftlichen Hausarbeit in Musik finden Sie in unserer 

Ansprechpartner

OStR, Abgeordnete Lehrkraft
Musikpädagogik (Lehramt)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Musikpädagogik (Lehramt)
Lehrkraft für besondere Aufgaben
Musikpädagogik (Lehramt)

Markus Bartholomé und Johannes Meyer sind für die inhaltliche Beratung zum Lehramt Musik an Mittelschulen zuständig, Dr. Christoph Teichner für die Verbuchung Ihrer Studienleistungen in STUDIS.

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