Lehramt Grundschule: Basisqualifikation Musik

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Sie studieren Lehramt Grundschule und haben Sie Musik nicht als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach belegt? Um zur Ersten Staatsprüfung zugelassen zu werden, benötigen Sie den Nachweis der „Basisqualifikation Musik“ (siehe § 36 Abs. 1 Ziff. 3 LPO I).

 

Im Zentrum der Basisqualifikationen Musik steht die Vermittlung musikdidaktischer und musikpraktischer Grundkompetenzen, wie sie zum Unterrichten von Musik in allen geforderten Bereichen des Lehrplans notwendig sind (Singen und Stimmbildung, Elementares Instrumentalspiel, Musikhören, Bewegung, Tanz und Szenisches Spiel). Unser Lehrangebot zielt darauf, Ihnen dafür notwendige Kompetenzen zu vermitteln.  


Qualifikationsziele: 

  • Sie können fünf Lieder singen, die sich für den Singunterricht in der Grundschule eignen.
  • Sie kennen Methoden der Liederarbeitung und -gestaltung.
  • Sie können kind- und sachgerechten Sing- und Musikunterricht in der Grundschule planen. 

Wie komme ich an den Nachweis dieser Qualifikationen?

Je nach Vorkenntnissen und Interessen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. 

 

Basisqualifikation 1: Grundlagen (3 ECTS)

Sie besuchen zwei Veranstaltungen (Modul MUP-9017 bzw. MUP-9217), nämlich:

a) den wöchentlichen Kurs Musik Basisqualifikation 1: Singen und Vokaldidaktik. In jedem Semester werden mehrere Veranstaltungen angeboten (2 SWS).

b) den Blockkurs Musik Basisqualifikation 1: Sich bewegen und Musizieren. In jedem Semester werden mehrere Veranstaltungen angeboten, die jeweils an einem Wochenende stattfinden (entspricht je 1 SWS).

Für die Teilnahme an diesen beiden Kursen bekommen Sie insgesamt 3 ECTS-Punkte angerechnet. 

 

Basisqualifikation 2: Erweiterung (5 ECTS) 

Dieses Programm ist auf Studierende zugeschnitten, die zusätzliche Qualifikationen in Musik erwerben wollen (Modul MUP-9018 bzw. MUP-9218). Sie nehmen am Programm Basisqualifikation 1 teil und haben, entsprechende Fertigkeiten vorausgesetzt, die Möglichkeit, in den Musikensembles des Collegium Musicum mitzuwirken: Universitätschor und Kammerchor, Uni Big Band und Uni-Orchester. Nähere Informationen finden Sie auf der

 

Anerkennung vorhandener Qualifikationen (3 ECTS)

Sie können gut singen, kennen etliche Grundschullieder und beherrschen vokaldidaktische Grundlagen? Zeigen Sie Ihr Können in einer praktischen Prüfung (Dauer: 5-10 Minuten)! 

Auf diesem Weg erhalten Sie die Bescheinigung, dass Sie die Basisqualifikation Musik erfolgreich absolviert haben.  

 

Probleme beim Singen?

Ohne Basisfertigkeiten im Singen geht es nicht, diese sind jedoch gut erlernbar. Falls Sie dabei Unterstützung brauchen, besuchen Sie vorab den Kurs „Schulpraktisches Singen“, der in jedem Semester angeboten wird. Sie können sich dazu über anmelden. Nach Abschluss dieses Kurses absolvieren Sie dann die Basisqualifikation 1 oder 2. 

 

Verbuchung in STUDIS

Wenn Sie die notwendigen Kurse oder die praktische Prüfung erfolgreich absolviert haben, bescheinigen wir Ihnen das auf einem (Download siehe unten). Sie melden sich im jeweiligen Anmeldezeitraum in STUDIS an und reichen Ihre vollständig ausgefüllte und unterschriebene bei Frau Alvarez Campoy (Sekretariat) ein. Sie übernimmt die Verbuchung in STUDIS. 

 

Bitte melden Sie sich für die Basisqualifikation Musik in STUDIS erst in dem Semester an, in dem Sie die letzte der erforderlichen Veranstaltungen besuchen! Andernfalls können systembedingte Probleme entstehen. 

 

Kontakt

Lehrkraft für besondere Aufgaben
Musikpädagogik (Lehramt)
Verwaltungsangestellte
Musikpädagogik (Lehramt)

Dr. Andreas Becker ist für die inhaltliche Beratung zum Lehramtsstudium Musik an Grundschulen zuständig, Beate Alvarez Campoy für die Verbuchung Ihrer Leistungen in STUDIS.

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