Der konsekutive Masterstudiengang dient der Vertiefung der im Bachelorstudiengang begonnenen Schwerpunktausbildung. Jeder Studierende muss sich für einen Hauptschwerpunkt (Modulgruppe B) und einen Nebenschwerpunkt (Modulgruppe C) entscheiden.

Im Masterstudiengang stehen fünf Schwerpunktbereiche zur Wahl. Die Teilung des Schwerpunktbereiches „Steuern- und Wirtschaftsprüfung“ in „Steuern“ (Ia) und „Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung“ (Ib) ermöglicht bei entsprechender Schwerpunktwahl in Haupt- und Nebenschwerpunkt eine besonders fokussierte Ausbildung in diesem Bereich.

Die Schwerpunktwahl für Haupt- und Nebenschwerpunkt erfolgt durch die erste Anmeldung zu einer Prüfung in dem gewünschten Schwerpunktbereich. Da dies eine Entscheidung für die weitere Ausrichtung bis zum Abschluss des Masterstudiengangs ist, sollte sie gut überlegt sein. Ein Schwerpunktwechsel ist nicht möglich.

Ansprechpartner

Dr. Dorit Pries
Dekanat
Juristische Fakultät
Prüfungsamt Jura

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