Antragsfrist für Anrechnung von Sprachkenntnissen
Anrechnungsanträge für bereits vorhandene Sprachkenntnisse (Sprachpraxismodule) im Pflichtbereich können im Zeitraum 15. - 29. Mai 2020 eingereicht werden. Anschließend erfolgt die Prüfung Ihres Antrags. - das
Anrechnungsformular für unseren Bachelorstudiengang sowie - das
Anrechnungsformular für unsere Lehramtsstudiengänge.
Hier finden Sie
Bitte beachten Sie: Die Antragstellung erfolgt digital. Ihr Antrag
kann nur berücksichtigt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen als
Mailanhang (ausgefülltes und unterschriebenes Anrechnungsformular
sowie Sprachnachweis, aus dem die anzurechnende Leistung hervorgeht)
vollständig und fristgerecht bei
Frau Dr. Ana da Silva eingereicht werden.