Antragsfrist für Anrechnung von Sprachkenntnissen

Anrechnungsanträge für bereits vorhandene Sprachkenntnisse (Sprachpraxismodule) im Pflichtbereich können im Zeitraum 15. -  29. Mai 2020 eingereicht werden. Anschließend erfolgt die Prüfung Ihres Antrags.

Hier finden Sie

- das Anrechnungsformular für unseren Bachelorstudiengang

sowie

- das Anrechnungsformular für unsere Lehramtsstudiengänge.

Bitte beachten Sie: Die Antragstellung erfolgt digital. Ihr Antrag
kann nur berücksichtigt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen als
Mailanhang (ausgefülltes und unterschriebenes Anrechnungsformular
sowie Sprachnachweis, aus dem die anzurechnende Leistung hervorgeht)
vollständig und fristgerecht bei  Frau Dr. Ana da Silva eingereicht werden.

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