Antragsfrist für Anrechnung von Sprachkenntnissen

Anrechnungsanträge für bereits vorhandene Sprachkenntnisse (Sprachpraxismodule) im Pflichtbereich können im Zeitraum 16. - 30. November 2020 eingereicht werden. Anschließend erfolgt die Prüfung Ihres Antrags.

Die zu verwendenden Antragsformulare finden Sie im Servicebereich unter Links & Downloads.

Bitte beachten Sie: Die Antragstellung erfolgt digital. Ihr Antrag kann nur berücksichtigt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen als
Mailanhang (ausgefülltes und unterschriebenes Anrechnungsformular
sowie Sprachnachweis, aus dem die anzurechnende Leistung hervorgeht)
vollständig und fristgerecht bei Frau Dr. Ana da Silva eingereicht werden.

Suche