Antragsfrist für Anrechnung von Sprachkenntnissen
Anrechnungsanträge für bereits vorhandene Sprachkenntnisse (Sprachpraxismodule) im Pflichtbereich können im Zeitraum 16. - 30. November 2020 eingereicht werden. Anschließend erfolgt die Prüfung Ihres Antrags. Bitte beachten Sie: Die Antragstellung erfolgt digital. Ihr Antrag kann nur berücksichtigt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen als
Die zu verwendenden Antragsformulare finden Sie im Servicebereich unter
Links & Downloads.
Mailanhang (ausgefülltes und unterschriebenes Anrechnungsformular
sowie Sprachnachweis, aus dem die anzurechnende Leistung hervorgeht)
vollständig und fristgerecht bei
Frau Dr. Ana da Silva eingereicht werden.