Antragsfrist für Anrechnung von Sprachkenntnissen
Anrechnungsanträge für bereits vorhandene Sprachkenntnisse (Sprachpraxismodule) im Pflichtbereich können im Zeitraum 17.5. bis 7.6.21 eingereicht werden. Anschließend erfolgt die Prüfung Ihres Antrags. Bitte beachten Sie: Die Antragstellung erfolgt digital über das
Moodle-Anrechnungsportal. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau
Dr. Ana da Silva.