Bachelor (C IV-VI)

Mündliche Modulgesamtprüfung im C-Bereich

Allgemeines

Die Modulprüfungen in den Modulen C IV, C V und C VI sind Modulgesamtprüfunng und werden in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten.

 

Inhalt und Kompetenzen des Gesamtmoduls werden i.d.R. in Schwerpunkten geprüft (s.u. für nähere Informationen), die zu gleichen Teilen in die Gesamtbewertung/(Gesamt-)Note eingehen.

 

Die Prüfungsdauer beträgt 20 Minuten.

 

Eine Anmeldung zur Modulgesamtprüfung erfolgt – wie gewohnt in Eigenregie – über studis.

 

In jedem Semester werden zwei Prüfungstermine angeboten: einer unmittelbar am Ende der Vorlesungszeit des laufenden Semesters und einer zu Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters.

 

Punkte und Noten können in beiden Fällen noch für das Semester der studis-Anmeldung verbucht werden.

 

Die jeweiligen Prüfungstage werden rechtzeitig den in studis zur Prüfung Angemeldeten bekanntgegeben.

 

Bitte tragen Sie sich anschließend zur Festlegung des genauen Prüfungstermins bis zum 30. Juni (Sommersemester) bzw. 25. Januar (Wintersemester) im Sekretariat bei Frau Schuster (R 2172) in die dort ausliegende Liste ein.

 

Die Anmeldung per Listeneintrag gilt als verbindlich; ein Rücktritt von der Prüfung ist nur in begründeten Fällen möglich.

 

Zur Wahl stehen – zur besseren Koordination der Einzeltermine – keine direkten Prüfungszeiträume, sondern größere Zeitfenster (z.B. 'von 14-16 Uhr'). Bitte geben Sie auch Alternativen an bzw. falls Sie zu bestimmten Zeiten auf keinen Fall Zeit haben (also z.B. 'nicht von 14-16 Uhr' etc. – Da die Prüfungskoordination einen erheblichen Aufwand mit sich bringt, denken Sie aber bitte daran, dass die Prüfung eine staatsexamensrelevante Leistung sowie ein einmaliges Ereignis ist und ggf. 'Vorrang' vor dem Besuch regulärer Lehrveranstaltungen o.ä. hat.)

 

Die konkreten Einzeltermine werden Ihnen nach Erstellung des Prüfungsplans baldmöglichst bekanntgegeben.

 

 

Ablauf und Prüfungsstoff

Inhalt und Kompetenzen des Gesamtmoduls werden i.d.R. in Schwerpunkten geprüft:

  1. In jedem der beiden Modulbereiche des Moduls (also sowohl im Bereich 1 als auch im Bereich 2) kann ein Schwerpunkt festlegt werden. Die Schwerpunkte sollten sich – außer in begründeten Ausnahmefällen - nicht mit Ihren Referatsthemen überschneiden.
  2. Darüber hinaus wird je ein weiteres Gebiet aus jedem der beiden Modulbereiche geprüft (nach Absprache mit dem/der PrüferIn ist hier eine Berücksichtigung der Referatsthemen möglich.)

Daneben besteht die Möglichkeit, sich über den gesamten Stoff des Moduls prüfen zu lassen.

 

Hinweise zur Schwerpunktwahl:

Die Prüfungsthemen werden von den PrüferInnen festgelegt. Dabei besteht seitens der Studierenden die Möglichkeit, Themenwünsche einzubringen; diese haben jedoch nur Vorschlagscharakter. (Ausgenommen sind die Referatsthemen, s.o.) Hinsichtlich des Umfangs ist es i.d.R. hilfreich, sich an den Themen des Seminarplans zu orientieren, d.h. die Themen sollten nicht zu eng gewählt werden.

 

Daher hat es sich als sinnvoll erwiesen, die gewünschten Themen frühzeitig mit den jeweiligen DozentInnen abzusprechen!

 

PrüferInnen: Geprüft werden die Schwerpunkte i.d.R. von den Dozenten, deren Seminare im Vorfeld besucht wurden.

 

Inhaltliche Prüfungsanforderungen: Grundsätzlich werden zwar v.a. die unmittelbar relevanten Sachgehalte der gewählten Themen geprüft, dennoch wird auch ein dem Thema und der Prüfungssituation angemessenes Hintergrundwissen erwartet. Dazu gehört - im Falle der Weltreligionen – auch eine Kenntnis der zugehörigen christlichen Position(en). Daneben sollten die Grundlagen der Seminarthematik in Grundzügen beherrscht werden.

 

Kompetenzen: Neben der sachgerechten Wiedergabe der für das Thema einschlägigen Sachverhalte und Positionen wird ein reflektierter Umgang mit der Thematik erwartet, der auch eine sprachlich angemessene Ausdrucksweise einschließt.

 

In der Prüfung sollten die Argumente und Sachverhalte der gewählten Themen selbstständig wiedergegeben werden können; i.d.R. werden aber direkte Fragen gestellt.

 

 

Prüfungsliteratur/Literaturliste

Für die Prüfung ist eine Literaturliste anzufertigen, d.h. eine Übersicht über die für die Prüfungsvorbereitung verwendete Literatur. (s. Muster unten)

 

Diese ist bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn bei den jeweiligen Dozenten abzugeben (am besten ausgedruckt).

 

Die Themen sollten jeweils mit drei verschiedenen, fachlich einschlägigen Autoren vorbereitet werden; sofern benötigt, finden Sie Literaturhinweise - über die unmittelbar im Seminar verwendete Literatur hinaus - auf den Literaturlisten der Seminarpläne.

 

Die Angaben auf den Literaturlisten verstehen sich v.a. alsOrientierungshilfen, d.h., dass auch darüber hinaus mit Fragen gerechnet werden muss (s.o. 'Inhaltliche Prüfungsanforderungen').

 

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