Bewerbung

 

Die Zentrale Studienberatung berät Studieninteressierte vor der Aufnahme eines Lehramtsstudiums an der Universität Augsburg.

 

Bevor Sie ein Studium durch Einschreibung/Immatrikulation beginnen können, müssen Sie sich an der Universität Augsburg online um einen Studienplatz bewerben. Zuständig für das Bewerbungsverfahren ist die Studierendenkanzlei der Universität Augsburg. Informationen finden Sie auf der Seite der Online-Bewerbung. Die einzelnen Schritte vor Aufnahme eines Studiums sind auf der Webseite Zugang und Bewerbung erklärt.

 

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite mit der Übersicht über die Studiengänge jeweils bei dem betreffenden Lehramtsstudiengang.

 

Beachten Sie darüber hinaus alle wichtigen Informationen über Zugangsvoraussetzungen. Diese sind bei der Studierendenkanzlei und auf der Webseite Zugangsvoraussetzungen zu finden.

 

Nach der Bewerbung und vor der Einschreibung müssen Sie die "Geführte Tour 1: Soll ich ein Lehramtsstudium beginnen?" des CCT durchführen.

 

Beim Studium bestimmter Fächer gibt es besondere Zulassungsverfahren, welche im Folgenden erläutert werden:

 

Allgemeine Zugangsvoraussetzung: Die Hochschulzugangsberechtigung

Um an der Universität Augsburg einen Lehramtsstudiengang studieren können, muss der oder die Bewerber*in eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können.

 

Die Qualifikation für ein Studium an einer Universität, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, wird für Universitätsstudiengänge durch eine deutsche oder ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachgewiesen. Die Hochschulreife wird als allgemeine Hochschulreife oder als fachgebundene Hochschulreife erworben.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zu den Zugangsvoraussetzungen sowie unter dem Stichwort Beruflich Qualifizierte.

 

Die Zentrale Studienberatung der Universität Augsburg  berät Studieninteressierte zu den Lehramtsstudiengängen bei Fragen zum Hochschulzugang und den Zugangsvoraussetzungen.

 

 

Eignungsverfahren: Bei Wahl bestimmter Lehramtsfächer

Im Rahmen eines Lehramtsstudiums oder Lehramtsbezogenen Studiums oder eines Erweiterungsfaches müssen Sie bei bestimmten Fächern Ihre Eignung nachweisen.

 

Es werden unterschieden:

 

  • Eignungsfeststellungsverfahren,
  • Eignungsprüfungen und
  • diagnostische Einstufungstests.

 

Für alle Eignungsverfahren gelten bestimmte Anmeldefristen. Bitte informieren Sie sich deshalb frühzeitig. Detaillierte Informationen dazu, welche Fächer Eignungsverfahren erfordern, finden Sie auf der Webseite für Eignungsverfahren.

 

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