Nachqualifikation

  1. Haben Sie Ihre Lehramtsqualifikation in einem anderen Bundesland oder im Ausland erfolgreich abgelegt, können Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Antrag auf Anerkennung stellen. Der Antrag auf Anerkennung ist bei der Zeugnisanerkennungsstelle für Lehramtsqualifikationen einzureichen. Im Antrag müssen Sie die in Bayern vorhandene Schulart nennen, für die Sie die Anerkennung Ihrer Lehramtsqualifikation wünschen. 
  2. Die Zeugnisanerkennungsstelle entscheidet über Ihren Antrag und Sie erhalten einen Bescheid. Falls Ihre außerhalb Bayerns erworbenen Lehramtsabschlüsse oder Lehramtsprüfungen von den für Bayern geltenden Vorgaben abweichen, kann eine Nachqualifikation an einer bayerischen Universität erforderlich sein
  3. In diesem Falle benennt die Zeugnisanerkennungsstelle genaue Vorgaben zur Nachqualifikation, d.h. welche Fächer oder Teilbereiche Sie nachstudieren müssen, z.B. ein Unterrichtsfach, ein Didaktikfach, Teile des Erziehungswissenschaftlichen Studiums, und/oder wie viele ECTS-Punkte in bestimmten Bereichen noch zu erbringen sind.
  4. Haben Sie die Schritte 1 bis 3 durchgeführt, können Sie sich bereits in den betreffenden Lehramtsstudiengang und die betreffenden Fächer immatrikulieren. Wenden Sie sich bitte mit dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus an die Lehramtsberatung der Universität Augsburg.

 

Auch über einen Quereinstieg und im Rahmen einer Sondermaßnahme ist es für bestimmte Personengruppen möglich, in das Lehramt in Bayern einzusteigen.

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