Annahme & weitere Schritte

Wenn Sie sich im regulären Bewerbungszeitraum (also bis 30. November) beworben haben, erhalten Sie bis spätestens Ende Januar per E-Mail die Zu- oder Absage. 

 

Im Falle einer Zusage, müssen Sie eine Annahmeerklärung unterschreiben und in Mobility-Online hochladen. Dieses Dokument und die dafür vorgesehene Einreichungsfrist erhalten Sie mit der Zusage. Damit nehmen Sie den angebotenen Platz verbindlich an und verpflichten sich, das Auslandssemester anzutreten. 

 

Anschließend müssen Sie in Mobility Online Ihre Reisepassdaten hinterlegen. Diese Daten benötigt das Auslandsamt für die Nominierung an die Gasthochschule. Prüfen Sie vorher bitte unbedingt die Gültigkeit Ihres Reisepasses. 

 

Sie können nun auch in Mobility Online angeben, ob Sie sich für das PROMOS- oder das UK-Stipendium bewerben möchten. Wenn ja, haben Sie 7 Tage ab Erhalt der Zusage Zeit, ein Motivationsschreiben einzureichen, in dem Sie Ihr Studienvorhaben an der Gasthochschule konkret darstellen (neu ab akademischem Jahr 23/24).

 

Im Laufe der darauffolgenden Wochen erhalten Sie Informationen zu den weiteren Schritten durch das Auslandsamt. Diese werden Ihnen in Form von Podcasts und Präsentationen auf einer Webseite zur Verfügung gestellt, deren URL Sie per E-Mail erhalten. 

 

Studierende, die im WS ins Ausland gehen, werden im Laufe der Monate Februar bis April vom Auslandsamt ein Fact Sheet zu Ihrer Gasthochschule erhalten, auf dem das Bewerbungsverfahren der Gasthochschule und die notwendigen Bewerbungsunterlagen sowie die Kontaktdaten der ehemaligen und aktuellen Teilnehmer*innen aufgeführt sind. 

Studierende, die erst im SoSe des folgenden Jahres ins Ausland gehen, erhalten dieses Fact Sheet zwischen Juli und September. 

Bewerbung an der Gastuniversität

Etwa ein halbes Jahr vor dem Auslandsaufenthalt werden Sie vom Akademischen Auslandsamt der Universität Augsburg an die Gastuniversität nominiert. 

 

Anschließend müssen Sie Ihre Unterlagen zur Bewerbung an der Gastuniversität zusammen stellen. Welche Unterlagen die Gastuniversität fordert wird auf dem AAA-Fact Sheet stehen, das Sie rechtzeitig erhalten. Die meisten Universitäten benötigen folgende Unterlagen  -     zumindest teilweise -  von Ihnen:  

  • Bewerbungsformular oder Online Bewerbung der Gastuniversität 
  • Transcript of Records
  • Kopie des Reisepasses 
  • Confirmation of Enrolment (englische Immatrikulationsbescheinigung aus VIBS)
  • Study Plan
  • Lebenslauf auf Englisch 
  • Sprachnachweis (z.B. TOEFL, DAAD Sprachnachweis etc.) 
  • ggf. Nachweis über die Finanzierung des Auslandssemester
Wichtig!

Zu diesem Zeitpunkt brauchen Sie dann spätestens einen Nachweis über das von der Gasthochschule geforderte Sprachniveau. Wenn Sie also bei der Bewerbung im Auslandsamt noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse nachweisen konnten, dann müssen Sie nun einen aktuellen Sprachnachweis einreichen. Welche Art von Sprachnachweis Sie einreichen müssen, wird Ihnen vom Auslandsamt mitgeteilt. 

Leistungsanerkennung

Wenn Sie Kurse aus dem Ausland in Ihr Augsburger Studium einbringen möchten, dann müssen Sie die Kurswahl und Anerkennungsoptionen unbedingt vor dem Auslandsaufenthalt mit Ihrem Fachbereich absprechen und eine sogenannte Anerkennungsvereinbarung (AV) abschließen. 

 

Alle Informationen zu dem Verfahren der Leistungsanerkennung finden Sie hier auf dieser Seite

 

Wichtig! 

Darüber hinaus gibt es einige wenige ausländische Universitäten, die ein sogenanntes „Learning Agreement“ (LA) fordern.

Füllen Sie dazu die Vorlage der Gastuniversität aus und schicken Sie das Dokument zusammen mit der ausgefüllten und unterschriebenen AV zusammen mit dem LA an weltweit.outgoing@aaa.uni-augsburg.de, damit es unterschrieben werden kann. 

Zulassungsbescheid & Visum

Einige Wochen nach der Bewerbung an der Gastuniversität erhalten Sie den Zulassungsbescheid („Admission Letter“). 

  • Wenn der Zulassungsbescheid an das Auslandsamt geschickt wird, laden wir diesen in Mobility Online für Sie hoch. 
  • Wenn der Zulassungsbescheid direkt an Sie geschickt wird, müssen Sie das Dokument innerhalb von einer Woche in Ihrem Workflow in Mobility Online hochladen. 

Erst wenn Sie den Zulassungsbescheid haben, können Sie ein Visum beantragen. Dazu wenden Sie sich bitte an die Botschaft/das Generalkonsulat Ihres Gastlandes in Deutschland. Die meisten Botschaften stellen Informationen zu den Antragsunterlagen und dem Antragsverfahren auf ihren Webseiten zur Verfügung. Informieren Sie sich rechtzeitig, damit Sie genügend Zeit haben, um alle Dokument sorgfältig vorzubereiten. 

 

Wohnen

  1. Wohnen im Studentenwohnheim 

Die Kooperationsuniversitäten in Asien bieten fast alle die Möglichkeit, als Austauschstudent/-in im Wohnheim zu wohnen. Die Bewerbung dafür erfolgt in der Regel mit der Bewerbung an der Gastuniversität. 

 

In Lateinamerika gibt es in der Regel keine Studentenwohnheime, d.h. in diesen Ländern müssen sich Studierende selbst um eine Unterkunft kümmern, wenn sie die Zusage der Gastuniversität erhalten haben. 

 

In Australien und Nordamerika gibt es oftmals Studentenwohnheime, diese sind aber nicht mit deutschen Wohnheimen zu vergleichen, die in der Regel vom Staat subventioniert werden. Studentenwohnheime in Australien und Nordamerika sind private Unternehmen, d.h. die Unterkunft dort ist nicht unbedingt günstiger als auf dem freien Wohnungsmarkt. Zudem ist oft ein sogenannter Meal Plan verpflichtend.

 

  1. Selbst organisierte Unterkunft

Viele Studierende suchen sich selbst eine Unterkunft für die Zeit ihres Auslandssemesters. Dazu ist es ratsam, sich im Vorfeld mit ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen, welche Stadtviertel sich anbieten oder welche online Wohnungsbörsen sinnvoll sind. Am besten ist es dann, ein paar Tage vor Semesterbeginn anzureisen und sich ein Zimmer im Hostel zu mieten, um sich vor Ort eine Wohnung zu suchen. 

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