Im Jakob-Fugger-Zentrum gibt es ordentliche und außerordentliche Mitglieder.

 

Ein Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft im Jakob-Fugger-Zentrum ist stets mit dem Antrag auf Einrichtung eines Forschungsprojekts am Zentrum gekoppelt und kann von jedem/jeder zu selbständiger Forschung befähigten Wissenschaftler/in, der oder die Mitglied der Universität Augsburg nach Art. 17 Abs. 1 BayHSchG ist, beantragt werden.

 

Die Projekte können sowohl disziplinär als auch interdisziplinär angelegt sein. Sie kooperieren mit nationalen und internationalen Partnern und verfolgen Fragestellungen in transnationaler Perspektive.

 

Promovierte Wissenschaftler/innen der Universität Augsburg, die sich in ihrer Forschung mit den entsprechenden Fragestellungen beschäftigen, können einen Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft stellen. Eine außerordentliche Mitgliedschaft kann auch von auswärtigen Kooperationspartner/innen der Mitglieder, von Gastwissenschaftler/innen, wenn sich diese mit den genannten Fragen befassen, sowie vormaligen Mitgliedern des Jakob-Fugger-Zentrums gestellt werden.

Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft

Anträge auf ordentliche Mitgliedschaft im Jakob-Fugger-Zentrum sollten Folgendes enthalten:

 

  • Lebenslauf und Publikationsliste des Antragstellers
  • Skizze des Forschungsprojektes, das am Jakob-Fugger-Zentrum durchgeführt werden soll (max. 5 Seiten)
  • ggf. Angaben zu nationalen und internationalen Projektpartnern sowie deren konkreter Einbindung in das Forschungsvorhaben
  • Angaben zu einschlägigen Vorarbeiten des Antragstellers sowie der weiteren Projektbeteiligten
  • ggf. Angaben über die geplante und/oder bereits erfolgte Einwerbung von Drittmitteln für das Forschungsprojekt (Institution und Antragsvolumen bzw. Förderprogramm)
  • Angaben zum vorgesehenen wissenschaftlichen Output
  • Angaben zur geplanten Laufzeit des Projektes

Anträge auf Mitgliedschaft sind an den Vorstand des Jakob-Fugger-Zentrums zu richten. Sie können jederzeit per E-Mail eingereicht werden. Der Vorstand prüft und bewertet die Anträge auf Mitgliedschaft, erstellt eine Vorschlagsliste und bringt diese mit seiner Stellungnahme in die Mitgliederversammlung ein. Über die Annahme der Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung des Jakob-Fugger-Zentrums.

Wissenschaftliche Geschäftsführung
Jakob-Fugger-Zentrum

Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft

Anträge auf außerordentliche Mitgliedschaft im Jakob-Fugger-Zentrum sollten Folgendes enthalten:

 

  • Lebenslauf und Publikationsliste des Antragstellers
  • Skizze des Forschungsinteresses, aufgrund dessen eine Mitgliedschaft im Jakob-Fugger-Zentrum beantragt wird (max. 5 Seiten)
  • ggf. Angaben zu nationalen und internationalen Projektpartnern sowie deren konkreter Einbindung in das Forschungsvorhaben
  • Angaben zu einschlägigen Vorarbeiten des Antragstellers

Anträge auf Mitgliedschaft sind an den Vorstand des Jakob-Fugger-Zentrums zu richten. Sie können jederzeit per E-Mail eingereicht werden. Der Vorstand prüft und bewertet die Anträge auf Mitgliedschaft, erstellt eine Vorschlagsliste und bringt diese mit seiner Stellungnahme in die Mitgliederversammlung ein. Über die Annahme der Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung des Jakob-Fugger-Zentrums.

Wissenschaftliche Geschäftsführung
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