• Termin: Sommersemester 2024
  • Referent: Herr Dr. Oliver Schön
  • Teilnehmeranzahl: max. 30 Studierende, die jeweils eine schriftliche Seminararbeit anfertigen

Warum überhaupt japanisches Recht?

Foto: Oliver Schön / Universität Augsburg

Das japanische Recht wurde stark vom deutschen Recht beeinflusst. Das Angebot zum japanischen Recht an der Universität Augsburg nimmt diese Verknüpfung zum Anlass, eine rechtsvergleichende Veranstaltung anzubieten. Der Aufbau der Veranstaltung ist an Fällen orientiert. Anhand von Fallgestaltungen, die sich in vergleichbarer Weise in beiden Ländern ereignen können wird vorgestellt, wie sie in Deutschland und Japan jeweils gelöst werden würden. Teilweise kommt es dabei zu überraschend unterschiedlichen Ergebnissen.


Ausgangspunkt der Vorlesungen ist immer eine Darstellung der deutschen Rechtslage und darauf aufbauend werden die japanischen Lösungsansätze erörtert. Durch dieses Konzept werden nicht nur die Grundzüge des japanischen Rechts erläutert, vielmehr wird auch ein besseres Verständnis des deutschen Rechts erzielt.


Kenntnisse der japanischen Sprache sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Es werden aber jeweils auch die wichtigsten japanischen Fachbegriffe erläutert. Durch das dadurch erlangte Vokabular steigt die Chance, einen der raren Praktikumsplätze in Japan zu erlangen. Japanische Sprachkurse werden im Sprachenzentrum der Universität Augsburg angeboten.

Themenbereiche

Die Aufnahmeprüfung zur Universität ist für die meisten Japaner wahrscheinlich die wichtigste Prüfung in ihrem Leben. In dieser Einheit wird erläutert, weshalb man als Jurastudent oder -studentin nicht automatisch eine Karriere als Volljurist bzw. -juristin anstrebt. Vielmehr sind sogenannte „Law Schools“ für die Ausbildung von Volljuristen bzw. -juristinnen zuständig.


Im Gegensatz zu Deutschland ist die Zahl der Personen, welche das Staatsexamen bestehen können, vom Staat vorgegeben. Deshalb gibt es einen intensiven Wettbewerb um die wenigen 3 Plätze. Zudem wird in dieser Stunde erläutert, wie das Berufsbild von RichterInnen, StaatsanwältInnen und RechtsanwältInnen in Japan ist. Dabei wird immer auch der Bezug zum deutschen System hergestellt.

Der japanische Kaiser ist „Symbol des Staates“. Eine vergleichbare Position gibt es in Deutschland nicht. Der Legende nach stammt der Kaiser von der Sonnengöttin Amaterasu ab, die in der Vorzeit gelebt hat. Der derzeitige Kaiser hat 2019 abgedankt. Warum dies problematisch ist und welche Rolle der Kaiser im zweiten Weltkrieg hatte, wird in dieser Vorlesung thematisiert.


Die japanische Verfassung wurde bereits 1946 verabschiedet und unter dem Eindruck des damals gerade erst beendeten zweiten Weltkriegs hat man ein absolutes Kriegsverbot in die Verfassung geschrieben. Diese Vorschrift ist sehr umstritten und soll in absehbarer Zukunft geändert werden. Die Hintergründe dieser Diskussion werden erläutert. Die Besonderheiten des japanischen Staatsaufbaus haben es bislang unmöglich gemacht, die Verfassung zu ändern.

Japan ist eines der sichersten Länder der Welt. Offene Kriminalität ist praktisch unbekannt. Es wird untersucht, ob dies – zumindest auch – am Strafrechtssystem liegt. Besonderheiten sind eine Verurteilungsquote von 99,9 %. Zudem ist Japan eines der wenigen westlichen Industrieländer, welches die Todesstrafe verhängt und auch vollstreckt.

 

Das materielle Strafrecht in Japan ähnelt dem deutschen Strafrecht. In prozessualer Hinsicht gibt es aber erhebliche Unterschiede, da sich Japan für ein Strafverfahren im Parteienprozess entschieden hat. Im Rahmen dieser Stunde werden die Grundzüge des japanischen Strafrechts behandelt. Die Strafzumessung wird anhand konkreter Beispiele erläutert. In der Regel sind die in Japan verhängten Strafen deutlich höher als in Deutschland.


2009 wurde eine Laienbeteiligung in Strafsachen in Japan eingeführt. Dieses neue System wird vorgestellt und insbesondere werden die Auswirkungen des Systems auf die Verhängung der Todesstrafe diskutiert.

Das japanische Zivilgesetzbuch beginnt mit der Vorschrift „Treu und Glauben“ und dies ist sehr programmatisch. Denn in Japan werden juristische Ergebnisse immer dahingehend überprüft, ob sie mit dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden vereinbar sind. Ansonsten sind regelmäßig Korrekturen erforderlich. Diese japanische Besonderheit wird anhand von Fallbeispielen erläutert.


Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der Zivilprozessordnung liegen. Die deutsche Zivilprozessordnung war zwar Vorbild der japanischen Zivilprozessordnung. Dennoch gibt es starke Unterschiede. Konsenslösungen werden als vorteilhaft angesehen. Entsprechend haben sich in Japan in den letzten Jahrzehnten neue Schlichtungs- und Mediationsverfahren entwickelt, die im internationalen Vergleich als sehr modern gelten.

Nach dem Zusammenbruch des japanischen Shogunats Mitte des 19. Jahrhunderts musste Japan mit den westlichen Mächten nachteilhafte Verträge schließen, um eine Kolonialisierung abzuwenden. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Japan kein Rechtssystem nach westlichem Verständnis und um in den Kreis der Führungsmächte der damaligen Welt zu stoßen nahm sich die japanische Regierung vor, dass das Land radikal nach westlichen Maßstäben umstrukturiert wird. In diesem Zusammenhang wurden viele Elemente des deutschen Rechts übernommen.

 

Obwohl sich Japan seit dem zweiten Weltkrieg im Wesentlichen am US-amerikanischen Recht orientiert, wirkt der deutsche Einfluss auf das japanische Recht bis heute fort. Dies wird anhand von Beispielen erläutert.

Konzept und Terminübersicht

Das Anfertigen einer schriftlichen Seminararbeit, deren Inhalt zusammenfassend mündlich vorgetragen werden soll, ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem Seminar.

 

Termine (Juristischen Fakultät, Gebäude H):

Di. 23.4.2024, 18 - 19.30 Uhr, Raum 1012

Einführungsveranstaltung (Grundzüge japanisches Recht/Anforderungen an eine schriftliche Seminararbeit/zwei oder drei Beispiele)

 

Di. 30.4.2024, 18 - 20.15 Uhr, Raum 1012

Überblick über das japanische Recht (Themenvergabe und im Anschluss kurze Besprechung der Themen mit den Studierenden)

 

Mi. 15.5.2024, 17 - 20 Uhr, Raum 2004

Präsentation der Arbeitskonzepte im Einzelgespräch/genaue Termine werden den Studierenden jeweils mitgeteilt

 

Mi. 5.6.2024, 18 - 19.30 Uhr, Raum 2004

Grundzüge des japanischen Verfassungsrechts/ Wiederholung: Formalien einer schriftlichen Arbeit

 

Mi. 12.6.2024, 17 - 20.30 Uhr, Raum 2004

Rhetorikkurs, Vorbereitung auf das Proseminar

 

Mo. 17.6.2024

Abgabe der schriftlichen Arbeit (digital in Digicampus im zu diesem ProSeminar gehörenden Upload-Ordner)

 

Fr. 21.6.2024, 15 - 19 Uhr, Raum 2004

Vorträge der ProSeminar-Teilnehmenden

 

Sa. 22.6.2024, 9 - 18 Uhr, Raum 2004

Vorträge der ProSeminar-Teilnehmenden

 

Sa. und So., 29./30.6.2024, 10 - 15 Uhr

Seminar in der Jugendherberge Oberammergau (Freiwillig, Für Reiseteilnehmer Pflicht)

 

Di. 9.7.2024, 18 - 19.30 Uhr, Raum 1012

Rückgabe der Seminararbeiten

 

 

An- und Abmeldezeitraum in studis 30.4. - 14.5.2024   

 

Wichtige Information:

Nach der Themenvergabe am 30.4.2024 habe sich die Studierenden innerhalb einer nicht verlängerbaren Frist bis zum 14.5.2024 bei studis anzumelden (und ggf. abzumelden, falls das Thema doch nicht bearbeitet werden soll).

 

Falls die Frist versäumt wird, kann die Arbeit nicht bewertet werden. Falls die Abmeldung versäumt wird und keine Arbeit abgegeben wird, führt dies zu einer Bewertung mit null Punkten.

 

Alle Studierenden haben sich in Digicampus bei dem Pro-Seminar als Teilnehmer, bzw. Teilnehmerin einzutragen.

 

Die SeminarteilnehmerInnen sollen eine schriftliche Arbeit erstellen und die Ergebnisse der Arbeit 10 – 12 Minuten vorstellen. Diese Vorträge sind Teil der Veranstaltung und sollen dazu beitragen, ein höheres Problembewusstsein bei den TeilnehmerInnen für die Besonderheiten des japanischen Rechts zu erzeugen.

 

Folgende Themen können von den teilnehmenden Studierenden behandelt werden (die Aufzählung ist nicht abschließend):

 

  • Aspekte des Rechtssystem im Japan der Edo-Zeit:
    • Rechtsstellung der Daimyos und ihrer Familien
    • Steuerrecht
    • Rechtsstellung der Klöster und Tempel
    • Die Handelsstraßen
  • Das Recht zur Selbsttötung als privilegierte Bestrafung
  • Der „Ausverkauf“ Japans – wie japanische Kunst in den Westen gelangt ist
  • Die ersten Verträge Japans mit westlichen Mächten (ungleiche Verträge)
    • Zollsätze und Konsulargerichtsbarkeit
  • Das Wirken deutscher Juristen in Japan im 19. Jhd.
  • Die rechtliche Organisation des Kriegsgefangenenlagers in Bando
  • Die erste japanische Verfassung
  • Die Stellung des japanischen Kaisers in der Verfassung von 1947
  • Das Kriegsverbot in der japanischen Verfassung
    • Grundsätzliches
    • Dürfen japanische Streitkräfte bei Einsätzen der NATO aktiv werden?
  • Der Staatsaufbau in Japan
  • Juristenausbildung in Japan
  • Die Staatsanwaltschaft in Japan
  • Jugendkriminalität in Japan
  • Das Schöffenrichtersystem in Japan
  • Die Todesstrafe in Japan
  • Der „Deal“ im deutschen und im japanischen Strafrecht
  • Arbeitsrecht, insbesondere Tod durch Überarbeitung
  • Schadensersatzrecht in Japan
  • Übertragung von Immobilien in Japan, insbesondere Gutglaubensschutz
  • Juristische Aufarbeitung des Atomunfalls in Fukushima
  • Coronabedingte Notstandsgesetze in Japan
  • Der Fall Charlos Ghosn
  • Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan
  • Rechtliche Stellung der Frau in Japan und Deutschland im Vergleich
  • Walfang in Japan und internationale Verpflichtungen Japans
  • Stellung der Leprakranken in Japan; Kompensation nach Ungleichbehandlung
  • Die Stellung des dritten Geschlechts in Japan
  • LGBT+ in Japan
  • Gleichstellung nichtehelicher Kinder (verfassungsrechtliche Sicht)
  • Verbraucherschutz in Japan
  • Die Behandlung von Doping in Japan
  • Verbraucherkreditregulierung in Japan
  • Rechtsvergleich mit Japan in Deutschland und den USA – unterschiedliche Ansätze
  • Das Patenterteilungsverfahren in Japan – neueste Entwicklungen
  • Klimawende in Japan – Förderung von alternativer Energie
  • IPR – Internationales Privatrecht (Grundlagen, Unterschiede Japan – EU)
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Behandlung/Anfechtung von Entscheidungen von Schiedsgerichten
  • Stationierung amerikanischer Soldaten auf Okinawa
  • Canabis in Japan; Strafbarkeit von Eigenkonsum

  • Strafbarkeit der Flucht in Japan und Deutschland

Veranstaltungen im aktuellen Semester (Link zu digicampus)

(Angewandte Filter: Semester: aktuelles | Institutionen: Prof. Dr. Johannes Kaspar - Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht | Dozenten: Oliver Schön | Vorlesungsarten: Proseminar, Proseminar mit Übung)
Name Heimatinstitut Dozent Semester Typ Sprache
Einführung in das japanische Recht Prof. Dr. Johannes Kaspar - Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht Schön

Oliver Schön

Sommersemester 2024 Proseminar deutsch

Veranstaltungen im vergangenen Semester (Link zu digicampus)

(Angewandte Filter: Semester: WS 2021/22 | Institutionen: Prof. Dr. Johannes Kaspar - Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht | Dozenten: Oliver Schön | Vorlesungsarten: Proseminar, Proseminar mit Übung)
Name Heimatinstitut Dozent Semester Typ Sprache
Einführung in das japanische Recht Prof. Dr. Johannes Kaspar - Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht Schön

Oliver Schön

Wintersemester 2021/22 Proseminar deutsch

Kontakt

Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht
Juristische Fakultät

 

Kontakt Sekretariat:

Tel.: +49 (0) 821 598-4556
Email: michaela.braun@jura.uni-augsburg.de

 

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag  : Vormittags

 

Hausanschrift:

Universitätsstraße 24
Gebäude H - Raum 2034
86159 Augsburg

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