Im Bachelorstudiengang wird eine erste Berufsorientierung durch entsprechende Schwerpunktausbildung im Umfang von 25 LP erreicht. Es stehen vier Schwerpunktbereiche zur Wahl. Jeder Studierende muss sich für einen Schwerpunktbereich entscheiden.

Die Schwerpunktwahl erfolgt durch die erste Anmeldung zu einer Prüfung in dem gewünschten Schwerpunktbereich. Da dies eine Entscheidung für die weitere Ausrichtung bis zum Abschluss des Bachelorstudiengangs ist, sollte sie gut überlegt sein. Ein Schwerpunktwechsel ist nicht möglich.

 

Hinweis: Bei anfänglicher Unsicherheit, welcher Schwerpunktbereich schließlich der geeignetste sein wird, empfiehlt es sich, ein gewünschtes Modul zunächst im Allgemeinen Wahlbereich (Modulgruppe K) anzumelden. Alle Schwerpunktbereichsmodule können auch im Allgemeinen Wahlbereich eingebracht werden (§16 Abs. 8 S. 2 POBachReWi).

Ansprechpartner

Dr. Dorit Pries
Studiengangsbetreuung Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Juristische Fakultät
Prüfungsamt Jura

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