Der Schwerpunktbereich „Steuern und Wirtschaftsprüfung“ verknüpft steuerjuristische Lehrinhalte mit dem Gebiet der Prüfung, Rechnungslegung und der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Er bietet eine optimale Basis für eine spätere Berufsqualifikation als Steuerberater/in oder Wirtschaftsprüfer/in. Materielles Ertragssteuerrecht und Steuerverfahrensrecht gehören ebenso in den Lehrplan wie die Grundlagen der Bilanzpolitik, das Controlling bis hin zur Bilanzierung international agierender Unternehmen. Der Schwerpunktbereich vermittelt ein Verständnis für die Anforderungen an Steuergestaltung und Rechnungslegung, die komplexe wirtschaftliche Abläufe in einem globalen Umfeld an den Unternehmer stellen. Der Einsatzbereich der Absolventen liegt damit in einer interdisziplinären steuerorientierten Beratung sowie in der Prüfung von Unternehmen jedweder Größe und Ausrichtung. Mit den erworbenen Kenntnissen sind sie sowohl zu einer Tätigkeit auf der Beraterseite (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater) als auch unmittelbar im Unternehmen (z.B. Steuer- oder Rechtsabteilung) befähigt.

Die Ausbildung im Schwerpunktbereich "Steuern und Wirtschaftsprüfung" des Bachelorstudiengangs bietet ferner eine hervorragende Grundlage für eine spätere Vertiefung steuer- und prüfungsspezifischen Wissens im Masterstudium.

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