Die Kombination von Arbeits- und Gesellschaftsrecht ist sinnvoll, weil es sich dabei um zwei Hauptgebiete rechtlicher Fragestellungen in der Unternehmenspraxis handelt. Eine Verzahnung der beiden Gebiete zeigt sich etwa auf dem Gebiet der Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat.

 

Flyer Schwerpunktbereich VII

 

© Universität Augsburg
Prof. Dr. Michael Kort
Der Schwerpunkt ist attraktiv für alle Studierende, die in Rechtsanwaltskanzleien, in Justiz und Verwaltung oder in der Wirtschaftspraxis mit den Kernfragen des zivilen Wirtschaftsrechts befasst sind.

Prof. Dr. Michael Kort, verantwortlich für den Schwerpunktbereich VII

Info-Video zum Schwerpunkt VII

Schwerpunkt VI: Arbeits- und Gesellschaftsrecht -- Prof. Dr. Michael Kort und Laila Zenger

Inhalte

Recht der Kapitalgesellschaften

Dies betrifft zunächst das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht, ins-besondere das GmbH-Recht, das Aktienrecht und das Recht der verbundenen Unternehmen (Konzernrecht). Ferner wird das Europäische Gesellschaftsrecht behandelt, das sich in Richtlinien sowie in Verordnungen über europäische Gesellschaftsformen findet.

Individualarbeitsrecht

Dieser Teilbereich befasst sich mit dem Recht des Arbeitsverhältnisses. Dieses ist nicht in einem einheitlichen Arbeitsvertragsgesetz enthalten, sondern in zahlreichen arbeitsrechtlichen Einzelgesetzen. Dabei werden auch die europäischen Grundlagen des Arbeitsrechts angesprochen. Außerdem ist das Individualarbeitsrecht stark durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geprägt. Neben den einschlägigen gesetzlichen Normen und Gerichtsentscheidungen werden auch die praxisrelevanten Fragen von Abschluss, Inhalt und Beendigung einzelner Arbeitsverträge behandelt.

Kollektivarbeitsrecht

Erfasst werden die Regelungen der Rechtsverhältnisse und der Rechtsbeziehungen der für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite kollektiv handelnden Akteure. Hierzu gehört das Tarifrecht, das sich mit den Abschlussvoraussetzungen, dem Inhalt und den Rechtsfolgen von Tarifverträgen befasst. Zum Kollektivarbeitsrecht gehört ferner das Recht der Koalitionen sowie das Arbeitskampfrecht. Das Betriebsverfassungsrecht regelt organisationsrechtliche Fragen der Betriebsverfassung, sowie Fragen der materiellen Mitbestimmung des Betriebsrats. Zum Kollektivarbeitsrecht im weiteren Sinne gehört zudem das Recht der Unternehmensmitbestimmung.

Recht der Umwandlung

Behandelt werden hierbei die im deutschen Umwandlungsgesetz enthaltenen Formen der Umwandlung von Gesellschaften (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel).

Semesterempfehlungen und Kernveranstaltungen

5. Semester

GmbH- und Aktienrecht

6. Semester

Umwandlungs– und Konzernrecht
Mitbestimmungsrecht I (Organisationsrecht)
Mitbestimmungsrecht II (Mitwirkungsrechte, MitbestG)
Vertiefung Individualarbeitsrecht

7. Semester

Antidiskriminierungsrecht und atypische Beschäftigung
Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfrecht

Prüfungsgegenstände der mündlichen Universitätsabschlussprüfung

Recht der Kapitalgesellschaften unter Einschluss des Internationalen und des Europäischen Rechts
Recht der Umwandlung
Individualarbeitsrecht einschließlich der Gestaltung von Arbeitsverträgen
Kollektivarbeitsrecht mit den Schwerpunkten im Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht
Europäisches Arbeits- und Sozialrecht

Beteiligte Professorinnen und Professoren

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht
Juristische Fakultät
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Juristische Fakultät
Porf. Dr. Martin Maties
Professur für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Methodenlehre
Juristische Fakultät

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