Während Sie sich eine juristische Spezialisierung auch während Ihrer Karriere aneignen können, gilt gleiches nicht für die historischen, theoretischen und methodischen Grundlagen des Rechts. Diese vertiefen Sie während Ihres Studiums oder gar nicht mehr. Sobald Sie Ihre Karriere begonnen haben, verbleibt Ihnen dafür erfahrungsgemäß keine Zeit.
Und dennoch sind die juristischen Grundlagenfächer bedeutend. Sie kennzeichnen die Wissenschaftlichkeit des Studiums und der Praxis.

 

 

Flyer Schwerpunktbereich IX

 

© Universität Augsburg
Prof. Dr. Phillip Hellwege
Der Schwerpunkt ermöglicht Ihnen, vor allem die historischen Grundlagen des Rechts, aber auch theoretische und methodische Aspekte zu vertiefen. Er bietet Ihnen damit zugleich eine willkommene Abwechslung in einem ansonsten eher dogmatisch ausgerichteten Studium.

Prof. Dr. Phillip Hellwege, verantwortlich für den Schwerpunktbereich IX

Info-Video zum Schwerpunkt IX

Schwerpunkt IX: Grundlagen des Rechts -- Prof. Dr. Phillip Hellwege und Christoph Liegert

Inhalte

Historische Grundlagen des Rechts

Der Schwerpunkt bietet insbesondere einen Einblick in die historischen Grundlagen des Rechts. Angeboten wird mit der 'Historischen Vergleichung der europäischen Rechtsordnungen - Fortleben von System und Inhalten römischen Rechts', der 'Verfassungsgeschichte einschließlich der Bezüge zur Allgemeinen Staatslehre der Wirtschaftsrechtsgeschichte und der Neueren Strafrechtsgeschichte' bereits im Kernprogramm ein vielfältiges Programm. Umrahmt wird dieses Kernprogramm von historischen Ergänzungsveranstaltungen, so von einer Vorlesung 'Strafrecht im Dritten Reich und die juristische Aufarbeitung von NS-Unrecht'.

Theoretische Grundlagen des Rechts

Neben den historischen Grundlagen bildet der Schwerpunkt auch die theoretischen Grundlagen des Rechts ab. Mit der Gesetzgebungslehre erfolgt dabei ein interessanter Perspektivwechsel, denn im Vordergrund steht nicht die Rechtsanwendung durch Gerichte, sondern die Rechtserzeugung durch die verschiedenen staatlichen und privaten Akteure. An die Stelle der fallorientierten Vermittlung des geltenden Rechts tritt so das Wissen um die problemorientierte Gestaltungskraft des Rechts. Zum Pflichtprogramm des Schwerpunktes gehört auch die Rechtsphilosophie II. Hier besteht die Möglichkeit, die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse zu vertiefen.

Methodische Grundlagen des Rechts

Mit Veranstaltungen zur Rechtsvergleichung und mit einer Einführung in die ökonomische Analyse des Rechts können die methodischen Grundlagen des Rechts im Ergänzungsprogramm vertieft werden.

Semesterempfehlungen und Kernveranstaltungen

5. Semester

Historische Vergleichung der europäischen Rechtsordnungen - Fortleben von System und Inhalten römischen Rechts
Verfassungsgeschichte einschließlich der Bezüge zur Allgemeinen Staatslehre

6. Semester

Gesetzgebungslehre
Neuere Strafrechtsgeschichte
Rechtsphilosophie II
Wirtschaftsrechtsgeschichte
Schwerpunktseminar

7. Semester

Seminar im Schwerpunkt (alternativ)

Prüfungsgegenstände der mündlichen Universitätsabschlussprüfung

Historische Grundlagen der europäischen Rechtsordnungen
Römische Rechtsgeschichte und römisches Privatrecht
Verfassungsgeschichte einschließlich der Bezüge zur Allgemeinen Staatslehre
Gesetzgebungslehre
Neuere Strafrechtsgeschichte
Rechtsphilosophie II
Wirtschaftsrechtsgeschichte
Schwerpunktseminar

Beteiligte Professorinnen und Professoren

Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Phillip Hellwege M.Jur. (Oxford) – Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsgeschichte
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte
Juristische Fakultät

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