Schwerpunktbereich IX
Während Sie sich eine juristische Spezialisierung auch während Ihrer Karriere aneignen können, gilt gleiches nicht für die historischen, theoretischen und methodischen Grundlagen des Rechts. Diese vertiefen Sie während Ihres Studiums oder gar nicht mehr. Sobald Sie Ihre Karriere begonnen haben, verbleibt Ihnen dafür erfahrungsgemäß keine Zeit.
Und dennoch sind die juristischen Grundlagenfächer bedeutend. Sie kennzeichnen die Wissenschaftlichkeit des Studiums und der Praxis.


Prof. Dr. Phillip Hellwege, verantwortlich für den Schwerpunktbereich IX
- Schwerpunktbereich I (Internationales Recht)
- Schwerpunktbereich II (Steuerrecht)
- Schwerpunktbereich III (Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht)
- Schwerpunktbereich IV (Deutsches und Internationales Umwelt- und Wirtschaftsregulierungsrecht)
- Schwerpunktbereich V (Kriminalwissenschaften)
- Schwerpunktbereich VI (Bio- , Gesundheits- und Medizinrecht)
- Schwerpunktbereich VII (Arbeits- und Gesellschaftsrecht)
- Schwerpunktbereich VIII (Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht)
- Schwerpunktbereich IX (Grundlagen des Rechts)
Info-Video zum Schwerpunkt IX
Schwerpunkt IX: Grundlagen des Rechts -- Prof. Dr. Phillip Hellwege und Christoph Liegert
Inhalte
Historische Grundlagen des Rechts
Der Schwerpunkt bietet insbesondere einen Einblick in die historischen Grundlagen des Rechts. Angeboten wird mit den Historischen Grundlagen der europäischen Rechtsordnungen, der Römischen Rechtsgeschichte und römischem Privatrecht, der Verfassungsgeschichte einschließlich der Bezüge zur Allgemeinen Staatslehre, der Wirtschaftsrechtsgeschichte und der Neueren Strafrechtsgeschichte bereits im Kernprogramm ein vielfältiges Programm. Umrahmt wird dieses Kernprogramm von weiteren historischen Ergänzungsveranstaltungen, so von einer Veranstaltung Strafrecht im Dritten Reich und die juristische Aufarbeitung von NS-Unrecht.
Theoretische Grundlagen des Rechts
Neben den historischen Grundlagen bildet der Schwerpunkt auch die theoretischen Grundlagen des Rechts ab. Mit der Gesetzgebungslehre erfolgt dabei ein interessanter Perspektivwechsel, denn im Vordergrund steht nicht die Rechtsanwendung durch Gerichte, sondern die Rechtserzeugung durch die verschiedenen staatlichen und privaten Akteure. An die Stelle der fallorientierten Vermittlung des geltenden Rechts tritt so das Wissen um die problemorientierte Gestaltungskraft des Rechts. Zum Pflichtprogramm des Schwerpunktes gehört auch die Rechtsphilosophie II. Hier besteht die Möglichkeit, die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse zu vertiefen. Im Ergänzungsprogramm kommt dann noch eine Einführung in der Rechtsethnologie hinzu.
Methodische Grundlagen des Rechts
Mit Veranstaltungen zur Rechtsvergleichung und zur Kriminologie sowie mit einer Einführung in die ökonomische Analyse des Rechts können die methodischen Grundlagen des Rechts im Ergänzungsprogramm vertieft werden.
Weitere grundlagenorientierte Veranstaltungen
Der Schwerpunkt eröffnet schließlich im Ergänzungsprogramm die Möglichkeit, sich mit dem Verhältnis von Religion und Recht zu beschäftigen. Angeboten wird eine Einführung in das islamische Recht, eine Einführung in das jüdische Recht sowie Kirchenrecht.
Semesterempfehlungen und Kernveranstaltungen
5. Semester
Historische Grundlagen der europäischen Rechtsordnungen
Römische Rechtsgeschichte und römisches Privatrecht
Verfassungsgeschichte einschließlich der Bezüge zur Allgemeinen Staatslehre
6. Semester
Gesetzgebungslehre
Neuere Strafrechtsgeschichte
Rechtsphilosophie II
Wirtschaftsrechtsgeschichte
Schwerpunktseminar
7. Semester
Seminar im Schwerpunkt (alternativ)
Beteiligte Professorinnen und Professoren
- Telefon: +49 (0)821 598-4611
- Telefon: +49 (0)821 598-4585