Der Schwerpunkt vermittelt die im Bereich des Wirtschaftsrechts unverzichtbaren Kenntnisse des Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrechts. Dadurch lernen Sie, sich mit spannenden Gesichtspunkten aus der Wirtschaft auf juristischer Ebene auseinanderzusetzen und entwickeln ein besseres Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und rechtliche Hintergründe.
Das Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht bietet interessante und lukrative Berufschancen. Es besteht ein hoher Bedarf an qualifizierten Juristen in renommierten Kanzleien, den Rechtsabteilungen von Banken und Unternehmen sowie bei der Kapitalmarktaufsicht.

 

Flyer Schwerpunktbereich III

 

© Universität Augsburg
Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers
Es besteht ein hoher Bedarf an qualifizierten Juristen in renommierten Kanzleien, den Rechtsabteilungen von Banken und Unternehmen sowie bei der Kapitalmarktaufsicht.

Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers, verantwortlich für den Schwerpunktbereich III

Info-Video zum Schwerpunkt III

Schwerpunkt III: Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrechts -- Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers und Antonia Ruck

Inhalte

Bank- und Kapitalmarktrecht

Einführende Veranstaltungen informieren über die Struktur des Bankrechts, die Tätigkeitgebiete einer Bank, den nach der Finanzkrise neu gesetzten aufsichtsrechtlichen Rahmen sowie die wichtigsten Vertragsarten im Bankrecht. Zudem werden examensrelevante Grundlagen des allgemeinen Schuld- und Sachenrechts im Bereich des Kreditvertrags- und des Kreditsicherungsrechts vertieft. Bankrecht ist „BGB pur“.
Weiterhin wird der höchst praxisrelevante Bereich des Deutschen und Europäischen Kapitalmarktrechts behandelt. In diesem Zusammenhang werden die Rechte und Pflichten börsennotierter Unternehmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und anderer Marktteilnehmer erörtert. Die Fallübungen zum Bank- und Kapitalmarktrecht vertiefen das in den Vorlesungen erlernte Wissen anhand von praxisnahen Fällen.

Deutsches und Europäisches Gesellschaftsrecht

In zentralen Bereichen der wirtschaftsrechtlichen Praxis, wie etwa dem Übernahmerecht, bilden das Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht eine feste Einheit. Für eine Tätigkeit im M&A-oder Investor-Relations-Bereich ist die fundierte Kenntnis beider Materien daher ein entscheidender Vorteil. Aus diesem Grund stellt das Kapitalgesellschaftsrecht einen weiteren zentralen Bestandteil des Schwerpunktes dar.
Im Kapitalgesellschaftsrecht werden die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen der GmbH und der AG behandelt. Dabei wird auch auf europarechtliche und internationale Bezüge, wie etwa die Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, eingegangen und die zugrundeliegenden wirtschaftspolitischen Aspekte werden erörtert.
In ergänzenden Fallübungen steht die Bearbeitung und Diskussion von Fällen im Vordergrund um die Fähigkeit zu vermitteln, das erlernte Wissen anzuwenden und so gesellschaftsrechtliche Fallgestaltungen eigenständig zu lösen.

Weiterführende Vertiefungsveranstaltungen

Zusätzliche Veranstaltungen bieten interessante Einblicke in das breitgefächerte Wirtschaftsrecht und dessen Praxisbezug.

Semesterempfehlungen und Kernveranstaltungen

5. Semester

Einführung in das Bank-, Kapitalmarkt- und Kreditsicherungsrecht
Deutsches und Europäisches Kapitalmarktrecht
Fallübungen zum Bank- und Kapitalmarktrecht
GmbH- und Aktienrecht

6. Semester

Deutsches und Europäisches Kapitalgesellschaftsrecht
Fallübungen zum Kapitalgesellschaftsrecht
Unternehmenskauf und -finanzierung sowie aktuelle Probleme des Bankrechts
Schwerpunktseminar

7. Semester

Seminar im Schwerpunkt (alternativ)

Prüfungsgegenstände der mündlichen Universitätsabschlussprüfung

Bank- und Kapitalmarktrecht aus deutscher und europäischer Perspektive
Deutsches und Internationales Kapitalgesellschaftsrecht
Rechtsfragen des Unternehmenskaufs
Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Verträge

Beteiligte Professorinnen und Professoren

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Europarecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Juristische Fakultät
Prof. Dr. Dr. Jan-Hendrik Röver
Honorarprofessor
Juristische Fakultät
Prof. Dr. Andreas Früh
Honorarprofessor (seit 2018)
Juristische Fakultät

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