Schwerpunktbereich III
Der Schwerpunkt vermittelt die im Bereich des Wirtschaftsrechts unverzichtbaren Kenntnisse des Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrechts. Dadurch lernen Sie, sich mit spannenden Gesichtspunkten aus der Wirtschaft auf juristischer Ebene auseinanderzusetzen und entwickeln ein besseres Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und rechtliche Hintergründe.
Das Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht bietet interessante und lukrative Berufschancen. Es besteht ein hoher Bedarf an qualifizierten Juristen in renommierten Kanzleien, den Rechtsabteilungen von Banken und Unternehmen sowie bei der Kapitalmarktaufsicht.
Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers, verantwortlich für den Schwerpunktbereich III
- Schwerpunktbereich I (Internationales Recht)
- Schwerpunktbereich II (Steuerrecht)
- Schwerpunktbereich III (Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht)
- Schwerpunktbereich IV (Deutsches und Internationales Umwelt- und Wirtschaftsregulierungsrecht)
- Schwerpunktbereich V (Kriminalwissenschaften)
- Schwerpunktbereich VI (Bio- , Gesundheits- und Medizinrecht)
- Schwerpunktbereich VII (Arbeits- und Gesellschaftsrecht)
- Schwerpunktbereich VIII (Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht)
- Schwerpunktbereich IX (Grundlagen des Rechts)
Info-Video zum Schwerpunkt III
Schwerpunkt III: Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrechts -- Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers und Antonia Ruck
Inhalte
Bank- und Kapitalmarktrecht
Einführende Veranstaltungen informieren über die Struktur des Bankrechts, die Tätigkeitgebiete einer Bank, den nach der Finanzkrise neu gesetzten aufsichtsrechtlichen Rahmen sowie die wichtigsten Vertragsarten im Bankrecht. Zudem werden examensrelevante Grundlagen des allgemeinen Schuld- und Sachenrechts im Bereich des Kreditvertrags- und des Kreditsicherungsrechts vertieft. Bankrecht ist „BGB pur“.
Weiterhin wird der höchst praxisrelevante Bereich des Deutschen und Europäischen Kapitalmarktrechts behandelt. In diesem Zusammenhang werden die Rechte und Pflichten börsennotierter Unternehmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und anderer Marktteilnehmer erörtert. Die Fallübungen zum Bank- und Kapitalmarktrecht vertiefen das in den Vorlesungen erlernte Wissen anhand von praxisnahen Fällen.
Deutsches und Europäisches Gesellschaftsrecht
In zentralen Bereichen der wirtschaftsrechtlichen Praxis, wie etwa dem Übernahmerecht, bilden das Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht eine feste Einheit. Für eine Tätigkeit im M&A-oder Investor-Relations-Bereich ist die fundierte Kenntnis beider Materien daher ein entscheidender Vorteil. Aus diesem Grund stellt das Kapitalgesellschaftsrecht einen weiteren zentralen Bestandteil des Schwerpunktes dar.
Im Kapitalgesellschaftsrecht werden die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen der GmbH und der AG behandelt. Dabei wird auch auf europarechtliche und internationale Bezüge, wie etwa die Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, eingegangen und die zugrundeliegenden wirtschaftspolitischen Aspekte werden erörtert.
In ergänzenden Fallübungen steht die Bearbeitung und Diskussion von Fällen im Vordergrund um die Fähigkeit zu vermitteln, das erlernte Wissen anzuwenden und so gesellschaftsrechtliche Fallgestaltungen eigenständig zu lösen.
Weiterführende Vertiefungsveranstaltungen
Zusätzliche Veranstaltungen bieten interessante Einblicke in das breitgefächerte Wirtschaftsrecht und dessen Praxisbezug.
Semesterempfehlungen und Kernveranstaltungen
5. Semester
Einführung in das Bank-, Kapitalmarkt- und Kreditsicherungsrecht
Deutsches und Europäisches Kapitalmarktrecht
Fallübungen zum Bank- und Kapitalmarktrecht
GmbH- und Aktienrecht
6. Semester
Deutsches und Europäisches Kapitalgesellschaftsrecht
Fallübungen zum Kapitalgesellschaftsrecht
Unternehmenskauf und -finanzierung sowie aktuelle Probleme des Bankrechts
Schwerpunktseminar
7. Semester
Seminar im Schwerpunkt (alternativ)
Beteiligte Professorinnen und Professoren
- Telefon: +49 (0)821 598-4515
- Telefon: +49 821 598 - 4661