Wichtige Hinweise des Lehrstuhls zu Modulprüfungen und Seminararbeiten
- Grundlage für Prüfungsleistungen: Prüfungsordnungen des jeweiligen Studiengangs in Verbindung mit aktuellem Modulhandbuch. Bitte informieren Sie sich dort über geforderte Leistungen und stimmen Sie diese rechtzeitig mit Ihrer/Ihrem Dozentin/Dozenten bzw. der/dem Modulbeauftragten ab!
- Zulassung zur Prüfung nur mit Prüfungsanmeldung in STUDIS (Anmeldezeitraum beachten! Nachmeldung nur in Ausnahmefällen und bei nicht selbstverschuldeten Versäumnisfällen auf schriftlichen Antrag über Prüfungsamt an Prüfungsausschuss)
- Studierendenausweis (CampusCard) und amtlicher Lichtbildausweis für Teilnahme an mündlichen Prüfungen und Klausuren erforderlich
- Einreichung von Hausarbeiten und kleineren schriftlichen Leistungen (Essay, Protokoll etc.) inkl. Portfolio bis auf Weiteres zwingend digital sowie immer und nur im Sekretariat des/der Modulbeauftragten!
- Lehrende informieren Studierende und Sekretariate ggf. über zusätzlichen Bedarf an gedruckten Versionen (nur in Absprache mit dem Sekretariat des/der Modulbeauftragten [!] direkt an Lehrende!)
ggf. ausgedruckte Arbeiten bitte auf 80 g-Papier, lochen, nur mit einer Heftklammer „tackern“ – Arbeiten größeren Umfangs: einfache Heftreifen (Papier oder Plastik). Keine Schnellhefter, sonstige Mappen oder Bindungen!
- Abgabefristen: 15. März / 15. September (WiSe/SoSe) bzw. darauffolgender Werktag (Fristverlängerung nur in begründeten Ausnahmefällen und in Abstimmung mit der/dem Modulbeauftragten!)
- Verwendung des aktuellen Deckblatts sowie der Selbstständigkeitserklärung am Ende jeder wissenschaftlichen Arbeit an der Fakultät (s. Dateien zum Download in unserer Rubrik Prüfungsrelevantes)!