Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Die Universität Augsburg informiert auf einer zentralen Website über Nachteilsausgleiche im Studium.

 

Bitte beachten Sie, dass zur Gewährung eines Nachteilsausgleiches die entsprechende Genehmigung des betreffenden Prüfungsausschusses vorgelegt werden muss (Beantragung über das Prüfungsamt mit Vorlage eines Attestes sowie ggf. eines unterstützenden Schreibens des Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung). Bitte informieren Sie frühzeitig im Semester - spätestens während der STUDIS-Anmeldephase - das Sekretariat des Modulbeauftragten, um rechtzeitig entsprechende Voraussetzungen für Sie schaffen zu können.

 

 

 

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