Prüfungen an der KThF

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© Universität Augsburg

Prüfungstermine für das Sommersemester 2026

Alle Termine und Hinweise zu den Prüfungen im Sommersemester folgen in Kürze:

 

 

Wie gewohnt finden die Modulprüfungen auch in diesem Semester innerhalb von 3 Wochen am Ende der Vorlesungszeit statt. Beginnend mit der letzten Woche der Vorlesungszeit und endend mit der zweiten Woche der vorlesungsfreien Zeit. Bitte beachten Sie, dass es immer zu Änderungen (rot markiert) im Prüfungsplan kommen kann.

 

Die Einsichtnahme in die schriftlichen Prüfungsleistungen findet in diesem Semester in der Woche vom 08. Juni bis 12. Juni statt. Bitte vereinbaren Sie direkt einen Termin am Sekretariat des Lehrstuhls.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Modulprüfungen an der KThF

Hinweise zu schriftlichen Arbeiten an der KThF (Beachten Sie die Formulare im unteren Downloadbereich)

 

ANMELDUNG IN STUDIS!!! (zwingend erforderlich)

 

Bitte melden Sie sich innerhalb der zentralen Anmeldephase der Universität für Ihre Seminar- und Portfoliomodule (MA Umweltethik: Gesamtmodulprüfungen) selbstständig an. Ohne erfolgreiche Prüfungsanmeldung in STUDIS ist eine Prüfungsteilnahme nicht möglich!

 

Achten Sie bei der Anmeldung zudem darauf, dass Sie alle zum Abschluss eines Moduls erforderlichen (Teil-)Leistungen bereits erbracht haben bzw. im aktuellen Semester erbringen.

 

Abgabetermine

  • 15. März für Arbeiten aus dem Wintersemester
  • 15. September für Arbeiten aus dem Sommersemester

2-Semesterregel (gilt nicht für Master Theologia Spiritualis und MA Umweltethik: Bitte Arbeiten im selben Semester abgeben!):

 

Für Hausarbeiten und kleinere schriftliche Leistungen an der KThF gilt eine 2-Semesterregelung: Studierende müssen die Leistung entweder im Semester der Belegung der jeweiligen Lehrveranstaltung oder im Folgesemester erbringen.

 

Nur in begründeten Ausnahmefällen können Lehrende diese Frist verlängern. Über etwaige Fristverlängerungen sind die Modulbeauftragten von den Lehrenden zu informieren.

 

Die Leistungen können bei Nichtbestehen maximal ein Mal wiederholt werden. Dabei darf die Abgabe maximal ein Semester nach Besuch der Lehrveranstaltung erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein erneuter Veranstaltungsbesuch erforderlich.

 

Die digitale Einreichung von Haus-/Seminararbeiten und kleineren schriftlichen Leistungen ist verpflichtend. Sollten Lehrende darüber hinaus ein gedrucktes Exemplar benötigen, teilen sie dies den Studierenden explizit mit. Seminararbeiten in KTH-1500 und KTH-2300 werden beim jeweiligen Modulteil-beauftragten abgegeben! Bitte setzen Sie bei der digitalen Abgabe die Sekretariate der Modulbeauftragten mit ins CC. Das erleichtert die Abwicklung von Korrektur und Noteneintragung.

 

Nutzen Sie für alle schriftlichen Modulleistungen (außer Studienabschlussarbeiten wie Magister- oder Zulassungsarbeit) das unten im Downloadbereich bereitgestellte Deckblatt für alle schriftlichen Arbeiten an der KThF. Für Studierende des Master Umweltethik gibt es ein eigenes Deckblatt (s.u.).

 

Jeder wissenschaftlichen Arbeit an der KThF ist die vorgesehene Erklärung (s. Downloadbereich) beizugeben, die Arbeit eigenständig und unter Angabe aller verwendeten Quellen bzw. Hilfsmittel verfasst zu haben.

 

 

Sonderregelung Portfolio (gilt nicht für Master Umweltethik und Master Theologia Spiritualis!)

 

Die einzelnen Modulleistungen sind bei den für die jeweiligen Veranstaltungen zuständigen Lehrenden (!) einzureichen. Sollten Sie nicht sicher sein, welche Prüfungsformen in einem Portfoliomodul verlangt werden, nehmen Sie die Liste der Portfoliomodule 2024 (Downloads) zur Hand.

Zur Bestätigung der Abgabe von Portfolio-Leistungen können die Studierenden selbst ein Formblatt zur Unterschrift der Dozenten herunterladen (Downloads) - das dient jedoch lediglich der Selbstkontrolle und ist kein Laufzettel!

 

Achtung bei Wahlmodulen, Bsp. KTH-3900/3902:

Wahlmodule umfassen in der Regel mehrere Veranstaltungen und werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Studierende müssen die einzelnen Leistungen entweder im Semester der Belegung der Lehrveranstaltung oder dem Folgesemester erbringen; die Zwei-Semesterregelung gilt also für jede einzelne Leistung z.B. in einem Portfolio, nicht für das Portfolio insgesamt. Die zu erbringenden Leistungen werden bei den für die jeweilige Veranstaltungen zuständigen Dozierenden abgegeben. Die Anmeldung auf STUDIS zur Modulprüfung erfolgt in dem Semester, in dem die letzten für das Modul erforderlichen Leistungen eingereicht werden.

Bitte teilen Sie mit der Anmeldung per E-mail dem Sekretariat des Modulbeauftragten aus Gründen der Übersicht mit, bei welchen Dozierenden Sie welche Arbeiten !!! eingereicht haben.

 

 

 

 

 

 

 

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