Prüfungen an der KThF

Prüfungstermine für das Wintersemester 2023/24

Alle Termine und Hinweise zu den Prüfungen im Wintersemester finden Sie auf dieser Seite:

 

 

Bitte beachten Sie, dass es immer zu Änderungen im Prüfungsplan kommen kann.

 

Hinweis: Die Anmeldephase für Wiederholungsprüfungen für das WS 23/24 startet am: 18.3.-25.03.2024.

 

 

 

 

Modulprüfungen an der KThF

Hinweise zu Seminararbeiten und Portfolios (Beachten Sie die Formulare zum Download unten)

 

Anmeldung in STUDIS

Bitte melden sich innerhalb der zentralen Anmeldephase der Universität für ihre Seminar- und Portfoliomodule selbständig an.

Achten Sie darauf, dass Sie alle zum Abschluss eines Moduls erforderlichen (Teil-)Leistungen bereits erbracht haben bzw. im aktuellen Semester erbringen.

 

Abgabetermine

  • 15. März für Arbeiten aus dem Wintersemester
  • 15. September für Arbeiten aus dem Sommersemester

Sofern der Abgabetermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, kann die Arbeit am darauffolgenden Werktag bis 12 Uhr im zuständigen Sekretariat abgegeben werden. Die Abgabe von Haus-/Seminararbeiten und Portfolios erfolgt bis auf Weiteres digital. Die digitale Abgabe ist also verpflichtend. Sollten Lehrende darüber hinaus ein gedrucktes Exemplar benötigen, teilen sie dies den Studierenden explizit mit.

 

Jeder wissenschaftlichen Arbeit an der KThF ist die vorgesehene Erklärung (s.u.) beizugeben, die Arbeit eigenständig und unter Angabe aller verwendeten Quellen bzw. Hilfsmittel verfasst zu haben.

 

Neu ab dem WS 2022/23 (Achtung: Folgende Ausführungen zu Portfolio-Modulen betreffen NICHT die Studierenden des Master Umweltethik!):

 

Portfolio-Regelung für ab dem WS 2022/23 begonnene Portfolio-Module

Ab jetzt werden die einzelnen Modulleistungen bei den für die jeweiligen Veranstaltungen zuständigen Dozenten abgegeben. Nach deren Korrektur werden die Leistungen an das Sekretariat des Modulbeauftragten gemeldet und dort nach und nach eingetragen. Für die Abgabe der Leistung erhalten Sie als Studierende eine Unterschrift auf einem Formblatt, das Ihnen rein zur Selbstkontrolle dient. Dies ist kein Laufzettel!

Die neue Portfolio-Regelung und die Formblätter finden Sie weiter unten unter den Downloads.

 

Für vor dem WS 2022/23 begonnene Portfolio-Module (d.h. eine der zugehörigen Lehrveranstaltungen wurde zuvor belegt) gilt die alte Regelung für den Übergang:

Die Abgabe erfolgt gesammelt im Sekretariat des/der jeweiligen Modulbeauftragten.

 

Achtung: Sämtliche Portfolio-Module, die nachweislich vor dem WS 2022/23 begonnen wurden, müssen - der alten Regelung folgend - bis zum 31.03.2024 abgeschlossen werden.

 

Wiederholung und Fristverlängerung - Neue 2 Semesterregel

Für alle schriftlichen Arbeiten an der KThf gilt ab dem Wintersemester 2022/23 (Veranstaltungsbesuch ab dem WS 2022/23) eine 2 Semesterregelung.

 

Ein Portfolio-Modul muss nicht zwingend im selben Semester abgeschlossen werden, in dem die letzte dafür erforderliche Veranstaltung besucht wurde. Studierende müssen die Leistung entweder im Semester der Belegung der letzten Lehrveranstaltung oder dem Folgesemester erbringen. Nur in begründeten Ausnahmen können Lehrende diese Frist verlängern. Über etwaige Fristverlängerungen sind die Modulbeauftragten von den Studierenden zu informieren.

 

Seminararbeiten können maximal einmal wiederholt werden. Dabei darf die Abgabe maximal ein Semester nach Besuch des Seminars erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein erneuter Veranstaltungsbesuch erforderlich. Nur in begründeten Ausnahmen können Lehrende diese Frist verlängern. Über etwaige Fristverlängerungen sind die Modulbeauftragten von den Studierenden zu informieren.

 

Für vor dem WS 2022/23 besuchte Seminare greift ebenfalls die alte Regelung für den Übergang: Die Studierenden haben 3 Semester Zeit für die Abgabe (aktuelles Semester des Veranstaltungsbesuchs plus 2 Folgesemester). Das heißt Studierende, die im SS 2022 ein Seminar besucht haben, können die Seminararbeit auch noch spätestens im nächsten Sommersemester abgeben.

 

Ein Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe eines Portfolios oder einer Seminararbeit kann nur in begründeten Ausnahmefällen !!! beim jeweils zuständigen Modulbeauftragten (alte Portfolioregelung) bzw. den jeweils Lehrenden (neue Portfolioregelung) gestellt werden.

 

Der Umwelt zuliebe...

... verzichten Sie bitte bei der Abgabe von Seminararbeiten und Essays auf Plastik-Schnellhefter. Je nach Dicke der Arbeit empfiehlt sich eine Klammerung links oben oder ein Heftstreifen (aus Karton).

 

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