Zulassungsarbeit / Schriftliche Hausarbeit für das erste Staatsexamen

Für eine Betreuung kommen in Frage:

Prof. Dr. Bettina Bannasch, Dr. Friedmann Harzer, Prof. Dr. Mathias Mayer, Prof. Dr. Stephanie Waldow, Dr. Julian Werlitz

 

 

Allgemeine Informationen des ZLbiB zur Zulassungsarbeit

 

Informationen zum (alternativen) lehramtsbezogenen Bachelor

 

 

Schritt 1: Betreuung klären

(spätestens ein Jahr vor der Anmeldung zum ersten Staatsexamen)

 

  • zu der/dem für die Bachelorarbeit gewünschten Betreuer/in Kontakt aufnehmen
  • mit der Betreuerin/dem Betreuer Fragestellung und Arbeitstitel justieren, die mit dem Fach NDL in Einklang stehen sollen

 

Schritt 2: Ausarbeitung

(Beginn spätestens sechs Monate vor der geplanten Examensanmeldung zu empfehlen)

 

Achtung: Sie können bei der/dem Betreuer/in eine Verlängerung der Abgabefrist (1.2. für die Prüfungsanmeldung zum folgenden Herbst, 1.8. für die Prüfungsanmeldung zum folgenden Frühjahr) um maximal zwei Monate beantragen: zum Antrag

 

 

Schritt 3: Prüfungsanmeldung

(zum 1.2. bzw. 1.8.)

 

  • Empfangsbestätigung oder die Zustimmung zur Gewährung eines Nachtermins fristgerecht mit den anderen Unterlagen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung bei der Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen einreichen

Achtung: vgl. Schritt 4!

 

Schritt 4: Abgabe

(zum 1.2. bzw. 1.4. oder zum 1.8. bzw. 1.10.)

 

  • Hausarbeit fristgerecht bei der prüfungsberechtigten Person bzw. den zur Entgegennahme berechtigten Personen abgeben (Absprache treffen, wer sie entgegennimmt!)
  • Hausarbeit in gedruckter und gebundener Ausfertigung
  • dem Druckexemplar ein PDF der Arbeit auf einem elektronischen Datenträger (z.B. USB-Stick) fest angeheftet beigeben

Abgabetermine und Formular für die Empfangsbestätigung

 

 

Schritt 5: Korrektur

 

  • Korrekturfrist für die prüfungsberechtigte Person abwarten. Diese erstellt ein Gutachten und leitet es mit der korrigierten Hausarbeit an das Prüfungsamt weiter, bis Dezember bzw. bis Juni.
  • Achtung: Ein/e Zweitkorrektor/in ist nicht vorgesehen.

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