Ein wesentlicher Bestandteil des Bachelorstudiengangs Global Business Management ist der verpflichtende Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Studiums oder Praktikums. Bei einem Auslandspraktikum sind in der Modulgruppe I: „International Studies“ Prüfungsleistungen im Umfang von 20 ECTS durch einen Bericht zu einem mindestens 3-monatigen Praktikum im Ausland zu erbringen. Um Ihnen die Organisation dieses Studienabschnittes zu erleichtern, finden Sie hier die wichtigsten Informationen und Links zum Auslandspraktikum.

 

Organisation

Es wird empfohlen, das Auslandspraktikum im 5. Semester anzutreten. Hierbei kommt ein gewisser eigenverantwortlicher organisatorischer Aufwand auf Sie zu. Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz im Ausland finden Sie beim Akademischen Auslandsamt (AAA) der Universität Augsburg. Explizit für Studierende der Wirtschaftswissenschaften hat das AAA eine ganze Reihe an Dauerausschreibungen für Auslandspraktika, Organisationen und Programme, die Praktika im Ausland vermitteln, sowie Tipps für Initiativbewerbungen hier für Sie zusammengetragen.

Prüfungsrechtliches

Damit Ihr Auslandspraktikum erfolgreich als Prüfungsleistung anerkannt wird, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. Mindestdauer von drei Monaten (§22 Prüfungsordnung) und Fachbezug). Um eine problemlose Anrechnung Ihres Praktikumsberichts sicherzustellen, wird vor dem Auslandsaufenthalt eine Anerkennungsvereinbarung unterzeichnet. Das „Seminar zu International Studies (Auslandspraktika)” informiert Sie hierzu und bereitet Sie zudem auf das Verfassen des Praktikumsberichts vor. Es wird daher dringend empfohlen, diese Infoveranstaltung zu besuchen, wenn Sie Ihren Pflicht-Auslandsaufenthalt mit einem Auslandspraktikum erbringen möchten.

 

In dem 40.000 -   45.000 Zeichen umfassenden Bericht, der in englischer Sprache zu verfassen ist, übertragen Sie ein theoretisches Konzept aus der wissenschaftlichen Literatur auf Ihre Erfahrungen während des Praktikums. Nach Abschluss des Auslandspraktikums haben Sie 12 Wochen Zeit, um den Bericht einzureichen.

Beurlaubung

Studierende können sich unter bestimmten Voraussetzungen während eines freiwilligen Studiums im Ausland oder der freiwilligen Ableistung eines Praktikums im In- oder Ausland beurlauben lassen. Dies gilt ausdrücklich NICHT für das Pflicht-Auslandssemester bzw. -praktikum.

Haben Sie Ihre Pflicht-Auslandsleistung bereits erbracht (d.h. die Modulgruppe I: „International Studies“ bereits mit 20 ECTS erfüllt) und wollen ein weiteres Semester im Ausland verbringen, können Sie ggf. ein Urlaubssemester beantragen.

Veranstaltungen

Das Akademische Auslandsamt bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen, Workshops und Länderabende an, deren Besuch wir Ihnen zur Vorbereitung auf Ihren Auslandsaufenthalt gerne ans Herz legen möchten. Außerdem findet zu Beginn des 3. Semesters eine GBM-spezifische Informationsveranstaltung zum Thema „International Studies“ statt, auf die Sie rechtzeitig über den Jahrgangsverteiler hingewiesen werden.

 

Wer hilft mir weiter?

  • Telefon: 0821 598-5148
  • E-Mail:
  • (Gebäude M2)
    Universitätsstraße 6, 86159 Augsburg
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Prof. Dr. Erik E. Lehmann: Unternehmensführung & Organisation
  • Telefon: +49 821 598 - 4161
  • E-Mail:
  • Raum 2517 (Gebäude J)

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