Lehramtsbezogene Bachelorstudiengänge (B.Ed.)

Die Universität Augsburg bietet ihren in einen Augsburger Lehramtsstudiengang immatrikulierten Studierenden die folgenden Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge an:

 

  • Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Grundschule
  • Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Mittelschule
  • Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Realschule
  • Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Gymnasium

Sie können im Rahmen eines Doppelstudiums (Lehramt+Bachelor) studiert werden. Ausführliche Informationen zu den Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen finden Sie in unserer Broschüre.

 

Bitte beachten Sie, dass je nachdem, wann Sie den Studiengang aufgenommen haben bzw. aufnehmen werden, für Sie eine bestimmte Prüfungsordnung gilt. Diese Prüfungsordnung wirkt sich auch auf die Anrechnungsmöglichkeiten aus dem korrespondierenden Lehramtsstudiengang aus.

 

Lehramtsbezogene Bachelorstudiengänge nach BaPO 2026

 

Diese Informationen sind relevant für Studierende, die sich ab dem Wintersemester 2026/27 in einen Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang einschreiben.

 

Rechtsgrundlage: Prüfungsordnung für die Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge 2026 (BaPo 2026)

 

 

Die Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge gliedern sich jeweils in die folgenden Bereiche:

 

  • Bereich Erziehungswissenschaften
  • Bereich Fach 1
  • Bereich Fach 2
  • Bereich Bachelorarbeit

 

Den einzelnen Bereichen sind verschiedene Modulgruppen und eine Anzahl an jeweils in Form von Modulen zu erwerbenden Leistungspunkten zugeordnet.

 

In der Prüfungsordnung und im Modulhandbuch des jeweiligen Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs sind diejenigen Module aus dem entsprechenden Lehramtsstudiengang der LPO UA 2026 abgebildet, die auf Module des Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs auf Antrag angerechnet werden können.

 

Weitere Informationen zu diesem Studiengang entnehmen Sie bitte unserer Broschüre.

 

Hinweise zur Vorgehensweise bei Anrechnungen finden Sie hier:

 

Den Antrag auf Doppelstudium für den Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang PO 2026 reichen Sie bitte, wenn möglich, frühestens ab Juli 2026 im Prüfungsamt Modularisiertes Lehramt zur Überprüfung der notwendigen mindestens 110 LP Bachelormodule ein.

 

 

Lehramtsstudierenden der LPO UA 2012 (Erstimmatrikulation bis Sommersemester 2023), die einen Lehramtsbezogenen Bachelorabschluss anstreben, wurde empfohlen, sich bis spätestens Sommersemester 2026 in den Bachelorstudiengang der Bachelorprüfungsordnung 2019 (BaPo 2019) einzuschreiben. Eine Einschreibung in den Bachelorstudiengang der Bachelorprüfungsordnung 2019 ist nun NICHT mehr möglich. 

Wenn Sie entgegen unserer Empfehlungen, nun noch den Abschluss eines Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs anstreben, müssen Sie sich in den Bachelorstudiengang der Bachelorprüfungsordnung 2026 (BaPo 2026) einschreiben. Die Anrechnung Ihrer Module aus der LPO UA 2012 erfolgt nach einem mit den Fächern abgestimmten Anrechungsschema (Stand: 30.7.2026). Bitte stellen Sie Ihre Anrechnungsanträge entsprechend. 

Lehramtsbezogene Bachelorstudiengänge nach BaPO 2019

 

Diese Informationen sind relevant für Studierende, die sich zwischen dem Wintersemester 2019/20 und dem Sommersemester 2026 in einen Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang eingeschrieben haben. 

 

Rechtsgrundlage: Prüfungsordnung für die Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge 2019 (BaPo 2019)

 

 

Die Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge gliedern sich jeweils in die folgenden Bereiche:

 

  • Bereich Erziehungswissenschaften
  • Bereich Fach 1
  • Bereich Fach 2
  • Bereich Bachelorarbeit

 

Den einzelnen Bereichen sind verschiedene Modulgruppen und eine Anzahl an jeweils in Form von Modulen zu erwerbenden Leistungspunkten zugeordnet.

 

In der Prüfungsordnung und im Modulhandbuch des jeweiligen Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs sind diejenigen Module aus dem entsprechenden Lehramtsstudiengang der LPO UA 2012 abgebildet, die auf Module des Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs auf Antrag angerechnet werden können.

 

Weitere Informationen zu diesem Studiengang entnehmen Sie bitte unserer Broschüre.

 

Hinweise zur Vorgehensweise bei Anrechnungen finden Sie hier:

 

 

Fach- und Studiengangswechsel im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang

Ihr Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang und Ihr korrespondierender Lehramtsstudiengang sind zwei voneinander getrennte Studiengänge. Um Leistungen aus Ihrem Lehramtsstudiengang in den Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang einzubringen, muss die Anrechnung dieser Leistungen beantragt werden.

 

Eine vollständige Anrechnung ist nur dann möglich, wenn Sie sich in den Augsburger Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang derselben Schulart mit derselben Fachkombination Ihres Augsburger Lehramtsstudiengangs einschreiben.

 

Für einen Fachwechsel in Ihrem Lehramtsstudiengang während Sie in den Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang derselben Schulart bereits eingeschrieben sind, beachten Sie bitte:

 

Die Fächer im Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang gleichen sich nicht automatisch an Ihren Lehramtsstudiengang an. Sie müssen dann eine Umschreibung separat beantragen, wenn Sie auch im Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang Ihre Fächer ändern wollen, damit Sie wieder mit dem Lehramtsstudiengang identisch sind. Bitte beachten Sie, dass im Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang nach Fachwechsel anders als ggf. in Ihrem Lehramtsstudium die Fachsemester weiter gezählt werden.

 

Für den Wechsel in einen Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang einer anderen Schulart, z.B. weil Sie auch in einen anderen Lehramtsstudiengang gewechselt haben, beachten Sie bitte:

 

Sie müssen sich dann in den Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang dieser Schulart umschreiben. Hierzu müssen Sie erneut nachweisen, dass Sie über die Studiengangsvoraussetzung von mind. 110 anrechnungsfähigen Leistungspunkte in dem Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang dieser Schulart verfügen.

 

Vor einem Wechsel der Schulart oder eines Faches in Zusammenhang mit dem Studium in einem Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang informieren Sie sich bitte unbedingt bei Ihrem Prüfungsamt.

 

Der Lehramtsbezogene Bachelorstudiengang bezieht sich auf Ihren Lehramtsstudiengang, ist aber ein eigenständiger Studiengang. Die Fächerkombination und der Schulformbezug in beiden Studiengängen sind identisch. Denken Sie aber daran:

Wenn Sie einen Fach- oder Studiengangswechsel in Ihrem Lehramtsstudium vornehmen, dann müssen Sie auch einen Wechsel für Ihren Bachelorstudiengang beantragen. Andernfalls bleibt Ihr Bachelorstudiengang unverändert in seiner bisherigen Form bestehen, was zu zusätzlichem Studienaufwand führen kann.

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