Praktika

Bevor Sie sich zur Ersten Staatsprüfung anmelden können, müssen Sie in allen Lehramtsstudiengängen Praktika absolvieren. Die Praktika dienen der Selbstreflexion und dem Sammeln von Erfahrungen. Praktika sollen Sie dabei unterstützen herauszufinden, ob der Beruf der Lehrkraft das Richtige für Sie ist und welche Schritte Sie noch gehen können, um als zukünftige Lehrkraft Ihre Professionalität zu entwickeln.

 

Die Praktika, die Studierende für alle Lehrämter ableisten müssen, sind in der LPO I § 34 sowie in der Veröffentlichung „Organisation der Praktika für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Realschulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I KWMBl. 2015 S. 66, 2038.3.5-K“ rechtlich geregelt.

 

Bei den schulbezogenen Praktika (alle außer Betriebspraktikum) ist grundsätzlich folgende Abfolge einzuhalten:

 

  1. Orientierungspraktikum
  2. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  3. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum, bei Lehramt an Grund- und Mittelschulen auch an 4. Position
  4. Nur bei Lehramt an Grund- und Mittelschulen: Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum, auch an 3. Position

 

Zuständig für Fragen zu und Anerkennung von Praktika sind die jeweiligen Praktikumsämter. Auf den Webseiten der Praktikumsämter finden Sie alle detaillierten Informationen zu den einzelnen Praktika:

 

 

 

 

Bitte beachten Sie auch die Nachweispflicht über einen ausreichenden Masernschutz im Rahmen der Schulpraktika:

Seit 1. März 2020 ist das neue „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention" (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Im Rahmen der Schulpraktika müssen auch Praktikant*innen den entsprechenden Schutz belegen. Folgende Nachweise sind möglich:

 

  • Nachweis über 2 Masernimpfungen
  • oder „Ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist"
  • oder „Ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf"
  • oder „Bescheinigung einer Behörde oder einer anderen Einrichtung, dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität oder dauerhafte Kontraindikation bereits vorgelegt wurde".

 

 

Es sind Praktika mit universitärer Anbindung und Praktika ohne universitäre Anbindung zu unterscheiden. Bei den Praktika mit universitärer Anbindung bereitet eine universitäre Lehrveranstaltung auf die Praktika vor bzw. begleitet sie. Bei den Praktika ohne universitäre Anbindung gibt es keine auf sie bezogene Lehrveranstaltung.

 

  • Praktika ohne universitäre Anbindung:

Orientierungspraktikum

Betriebspraktikum

 

  • Praktika mit universitärer Anbindung:

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum (nur bei Lehramt an Grund- und Mittelschulen)

 

Praktika ohne begleitende Lehrveranstaltungen an der Universität Augsburg

Orientierungspraktikum (alle Lehramtsstudiengänge)

Voraussetzungen:

Keine - das Orientierungspraktikum dient zur selbstreflektierten Überprüfung der Eignung und Neigung für den Beruf der Lehrkraft.


Anmeldung:

Durch Sie selbst direkt an der Schule oder an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Formulare und Vorgaben des zuständigen Praktikumsamts (siehe jeweilige Webseite).


Termine und Fristen:

Selbstorganisiert, nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und vor dem Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums. Fragen zu Anerkennungen von bereits abgeleisteten Praktika beantwortet ausschließlich das jeweils zuständige Praktikumsamt (siehe jeweilige Webseite).

Zeitpunkt:

Das Orientierungspraktikum wird nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und vor dem Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums abgeleistet.


Dauer und Umfang:

Für Studierende, die sich bis einschließlich zum Wintersemester 2022/2023 eingeschrieben haben, gilt Folgendes: Mindestens 3 Wochen (empfohlen werden 3-4 Wochen) mit mindestens 20 Stunden pro Woche, pro Tag nicht weniger als 3 Stunden. Das Orientierungspraktikum ist an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abzuleisten. Darüber hinaus muss mindestens eine der 3 bis 4 Wochen an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden.

Für Studierende, die sich ab dem Sommersemester 2023 eingeschrieben haben, gilt zudem Folgendes: Des Weiteren ist es verpflichtend, dass mindestens eine Woche des Praktikums an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum stattfindet.

 

Formulare und weitere Informationen:

Beim zuständigen Praktikumsamt (siehe jeweilige Webseite).

 

Betriebspraktikum (alle Lehramtsstudiengänge)

Voraussetzungen:

Das Praktikum muss in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abgeleistet werden.

 

Anmeldung:

Durch Sie selbst direkt beim Betrieb unter Berücksichtigung der Formulare und Vorgaben des zuständigen Praktikumsamts (siehe jeweilige Webseite).

 

Termine und Fristen:

Selbstorganisiert, ggf. können auch Berufsausbildungen oder Arbeitszeiten mit finanzieller Entlohnung anerkannt werden. Fragen zu Anerkennungen beantwortet ausschließlich das jeweils zuständige Praktikumsamt (siehe jeweilige Webseite).

Zeitpunkt:

Vor der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung.

 

Dauer und Umfang:

8 Wochen, aufteilbar in Abschnitte von vier Mal zwei Wochen.

 

Formulare und weitere Informationen:

Beim zuständigen Praktikumsamt (siehe jeweilige Webseite).

Praktika mit begleitenden Lehrveranstaltungen an der Universität Augsburg

 

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (alle Studiengänge)

Voraussetzungen:

  • Erfolgreicher Abschluss des Orientierungspraktikums.
  • Vorbereitung durch die Vorlesung: „Einführung in didaktisches Handeln in der Schule“ (1. Semester) des Lehrstuhls für Schulpädagogik; Teilnahme an der universitären, auf das Praktikum bezogenen Begleitveranstaltung „Planung, Analyse und Evaluation von Lehr-Lernprozessen“ (2. Semester) des Lehrstuhls für Schulpädagogik.

Anmeldung:
Durch Sie selbst unter Berücksichtigung der Formulare und Vorgaben des zuständigen Praktikumsamts (siehe jeweilige Webseite).

 

Termine und Fristen:

 

Lehramt an Grund- und Mittelschulen:

Anmeldung Oktober und November

 

Lehramt an Realschulen und Gymnasien:

Praktikumsbeginn im Frühjahr: Anmeldung bis 1. Dezember

Praktikumsbeginn im Herbst: Anmeldung bis 1. Juni

 

Zeitpunkt:

 

Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen:

Nach dem 2. Semester (Studienbeginn im Sommersemester) bzw. nach dem 3. Semester (Studienbeginn im Wintersemester, zwischen dem Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters und dem Beginn des Sommersemesters    ).       

 

Lehramt an Gymnasien:

Frühestens nach dem ersten, spätestens nach dem fünften Semester

 

Dauer und Umfang:

Zwei aufeinanderfolgende Schulhalbjahre oder zusammenhängender, fünfwöchiger Block mit 150-160 Unterrichtsstunden.

 

Formulare und weitere Informationen:

Beim zuständigen Praktikumsamt (siehe jeweilige Webseite).

 

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (alle Studiengänge)

Voraussetzungen:

 

Lehramt an Grundschulen und Mittelschulen:

  • Kontaktaufnahme mit dem Lehrstuhl der Fachdidaktik des Unterrichtsfaches, da das Praktikum im Unterrichtsfach abgeleistet wird.
  • Bestandenes pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum.
  • Es wird dringend empfohlen vor Aufnahme des Praktikums das entsprechende fachdidaktische Basismodul zu besuchen und abzulegen.

 

Lehramt an Realschulen und Gymnasien:

 

  • Entscheidung, in welchem der beiden Unterrichtsfächer bzw. in welchem der beiden vertieft studierten Fächer das Praktikum gemacht wird und Kontaktaufnahme mit dem Lehrstuhl der Fachdidaktik dieses Unterrichtsfaches bzw. vertieft studierten Faches.
  • Teilnahme an der universitären Begleitveranstaltung zum Praktikum in der jeweiligen Fachdidaktik.

 

Anmeldung:

 

Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Mittelschulen:

Am Lehrstuhl der Fachdidaktik des jeweiligen Fachs.

 

Lehramt an Realschulen und Gymnasien:

Anmeldung beim Lehrstuhl der Fachdidaktik und beim Praktikumsamt (unterschiedliche Vorgehensweisen, nähere Informationen beim jeweils zuständigen Praktikumsamt und beim jeweils zuständigen Lehrstuhl der Fachdidaktik).

 

Termine und Fristen:

 

Lehramt an Grund- und Mittelschulen:

Siehe Lehrstuhl der Fachdidaktik des jeweiligen Fachs.

 

Lehramt an Realschulen und Gymnasien:

15. April – sowohl für den Praktikumsbeginn im Wintersemester als auch im darauffolgenden Sommersemester.

 

Zeitpunkt:

 

Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Mittelschulen:

Nach dem 3. Semester (Studienbeginn im Sommersemester) bzw. nach dem 4. Semester (Studienbeginn im Wintersemester).

 

Lehramt an Realschulen und Lehramt an Gymnasien:

Zwischen dem dritten und dem fünften Semester.

 

Dauer und Umfang:

Während eines Semesters ein Tag pro Woche vormittags für mindestens 4 Unterrichtsstunden an der Praktikumsschule.

 

Formulare und weitere Informationen:

Beim zuständigen Praktikumsamt (siehe jeweilige Webseite).

 

Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum (Lehramt an Grund- und Mittelschulen)

Voraussetzungen:

 

Lehramt an Grundschulen:

  • Kontaktaufnahme mit dem Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik sowie bestandenes pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum.
  • Teilnahme an der universitären Begleitveranstaltung zum Praktikum am Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik.
  • Es wird dringend empfohlen vor Aufnahme des Praktikums das entsprechende fachdidaktische Basismodul zu besuchen und abzulegen.

 

Lehramt an Mittelschulen:

  • Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Lehrstuhl der Fachdidaktik sowie bestandenes pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum.
  • Teilnahme an der universitären Begleitveranstaltung zum Praktikum am jeweiligen Lehrstuhl der Fachdidaktik.

Anmeldung:

 

Lehramt an Grundschulen:

Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik.

 

Lehramt an Mittelschulen:

Am jeweiligen Lehrstuhl der Fachdidaktik.

 

Termine und Fristen:

Siehe Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik bzw. Lehrstuhl der Fachdidaktik des jeweiligen Fachs.

Zeitpunkt:

Nach dem 3. Semester (Studienbeginn im Sommersemester) bzw. nach dem 4. Semester (Studienbeginn im Wintersemester).

 

Dauer und Umfang:

Während eines Semesters ein Tag pro Woche vormittags für mindestens 4 Unterrichtsstunden an der Praktikumsschule.

 

Formulare und weitere Informationen:

Beim zuständigen Praktikumsamt (siehe jeweilige Webseite).

Lehr:werkstatt

Studierende der Lehrämter für Realschulen und Gymnasien können Orientierungs- und pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, Studierende der Lehrämter für Grundschulen können das pädagogisch-didaktische Blockpraktikum und das zusätzliche studienbegleitende Praktikum durch die Teilnahme an der Lehr:werkstatt ableisten.

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