Durch die Immatrikulation sind Studierende Mitglieder der Universität und Mitglied einer bestimmten Fakultät und Fachschaft. Daraus ergeben sich für die Studierenden gewisse Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel die Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Universität in ihren Organen und Gremien sowie denen der Fakultät (aktives und passives Wahlrecht). Zu den Rechten gehört zudem die Nutzung universitärer Einrichtungen und der Angebote des Studierendenwerks.

 

In vielen außeruniversitären Bereichen erhalten Studierende darüber hinaus Vergünstigungen und können z. B. das Semesterticket des AVV nutzen.

Wie alle anderen Mitglieder der Universität, haben sich Studierende unbeschadet weitergehender Verpflichtungen so zu verhalten, dass die Universität ihre Aufgaben erfüllen kann und niemand an der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten gehindert wird.
 

Weitergehende Verpflichtungen der Studierenden sind insbesondere:

  • sich für jedes Semester form- und fristgerecht durch Bezahlung der fälligen Beiträge zum Weiterstudium anzumelden (siehe Rückmeldung),
  • gemäß den einschlägigen Prüfungs- und Studienordnungen zu studieren, es sei denn sie sind aus einem wichtigen Grund von dieser Verpflichtung befreit (siehe Beurlaubung),
  • die unverzügliche schriftliche Mitteilung von Änderungen der bei der Immatrikulation erhobenen Daten, insbesondere Änderungen des Namens und der Adresse (eigenständige Aktualisierung im VIBS-Portal),
  • die unverzügliche schriftliche Anzeige des Verlusts der Campus Card Augsburg,
  • die unverzügliche elektronische Meldung der (neuen) gesetzlichen Krankenkasse bei einer Änderung der Krankenversicherung,
  • die unverzügliche Mitteilung aller Tatsachen, die ein Immatrikulationshindernis oder einen Immatrikulationsversagungsgrund [vgl. Immatrikulationssatzung] begründen können,
  • regelmäßige Überprüfung des studentischen E-Mail-Accounts, da Informationen der Studierendenkanzlei ausschließlich dorthin versendet werden!

Darüber hinaus bestehen für Studierende weitere (Mitwirkungs-) Pflichten, die sich aus den Prüfungs- und Studienordnungen ihres Studiengangs ergeben.

Die Mitgliedschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten enden durch die Exmatrikulation.

 

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