Magister
Aktuelles
Prüfungsamt (mit zeitlich eingeschränktem) Präsenz-Parteiverkehr
Das Zentrale Prüfungsamt bietet in allen Büros wieder Öffnungszeiten für Präsenz-Parteiverkehr zu folgenden einheitlichen Zeiten an:
Mittwoch und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr.
Aktuelle Termine zur Prüfungsanmeldung
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Anmeldung Magisterabschlussprüfung
Anmeldezeitraum für die Anmeldung zur Magister-Abschlussprüfung im Herbst 2023:
11.04. - 28.04.2023
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Schriftliche Magister-Abschlussprüfung
Bekanntmachung über die Termine der schriftlichen Magister-Abschlussprüfung im Frühjahr 2023
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Mündliche Prüfungen
Allgemeine Informationen
Ansprechpartnerin: Frau Niesar (Raum 2081, Präsidiumsgebäude); Tel. 598-1111
Anschrift:
Universität Augsburg
Magisterprüfungsamt
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg
Email: magister@zv.uni-augsburg.de
Öffnungszeiten:
Mittwoch und Donnerstag von 08:30 - 12:00 Uhr
Anträge und wichtige Informationen
Anträge
Antrag auf Zulassung zur
Antrag auf Anerkennung
Anerkennung von Studienleistungen im Magisterstudiengang
Abschlussarbeiten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie kann ich mir bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
Die Anrechnung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Bitte stellen Sie einen Antrag (siehe Formulare) unter Vorlage der entsprechenden Studiennachweise beim Magisterprüfungsamt.
Wann muss ich die Magisterhausarbeit anmelden? Wie lange habe ich Zeit zur Bearbeitung?
Es ist ratsam, die Magisterhausarbeit ein Jahr vor Ablegung der Magisterabschlussprüfung anzumelden. Sie haben zur Bearbeitung sechs Monate Zeit.
Wie lange dauert die Korrektur meiner Magisterhausarbeit?
In der Regel beträgt die Korrekturfrist vier Monate.
Wann muss ich mich zur Abschlussprüfung anmelden?
Spätestens zu Beginn des 12. Fachsemesters, frühestens nach Bestehen der Magistervorprüfung bzw. Zwischenprüfung.
Ich kann eine Prüfung wegen Krankheit nicht ablegen. Was ist zu tun?
Geben Sie ein ärztliches Attest, das Ihre Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstermin bescheinigt, beim Prüfungsamt ab. Das Attest muss spätestens drei Tage nach dem Prüfungstermin abgegeben werden. Verständigen Sie gleichzeitig ihren Lehrstuhl bzw. Prüferin/Prüfer darüber, dass Sie an der Prüfung nicht teilnehmen.