Magister
Aktuelles
Parteiverkehr vermeiden
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen möchte die Universität Augsburg persönlichen Kontakt und Parteiverkehr auf ein Mindestmaß reduzieren.
Für persönliche Fragen, Beratung oder Sprechstunden verwenden Sie bitte E-Mail oder Telefon. Anträge und Unterlagen sollen nach Möglichkeit per Post geschickt werden.
Wenn Sie der Meinung sind, dass für Ihr Anliegen ein Vor-Ort-Termin zwingend notwendig ist, kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Bereich zuvor per Telefon oder E-Mail.
Aktuelle Termine zur Prüfungsanmeldung
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Anmeldung Magisterabschlussprüfung
Anmeldung für Termin Frühjahr 2021: 12.10.2020 bis 30.10.2020
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung über den angegebenen Zeitraum hinaus nicht möglich ist.
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Schriftliche Magister-Abschlussprüfung
Termine der schriftlichen Magister-Abschlussprüfung im Herbst 2020
(Bekanntmachung vom 03.09.2020)
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Mündliche Prüfungen
Mündliche Magister-Abschlussprüfungen finden im Herbst 2020 nicht statt.
Allgemeine Informationen
Ansprechpartnerin: Frau Niesar (Raum 2065, Präsidiumsgebäude); Tel. 598-1111
Anschrift:
Universität Augsburg
Magisterprüfungsamt
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg
Email: magister@zv.uni-augsburg.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr
Anträge und wichtige Informationen
Anträge
Antrag auf Zulassung zur
Antrag auf Anerkennung
Anerkennung von Studienleistungen im Magisterstudiengang
Abschlussarbeiten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie kann ich mir bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
Die Anrechnung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Bitte stellen Sie einen Antrag (siehe Formulare) unter Vorlage der entsprechenden Studiennachweise beim Magisterprüfungsamt.
Wann muss ich die Magisterhausarbeit anmelden? Wie lange habe ich Zeit zur Bearbeitung?
Es ist ratsam, die Magisterhausarbeit ein Jahr vor Ablegung der Magisterabschlussprüfung anzumelden. Sie haben zur Bearbeitung sechs Monate Zeit.
Wie lange dauert die Korrektur meiner Magisterhausarbeit?
In der Regel beträgt die Korrekturfrist vier Monate.
Wann muss ich mich zur Abschlussprüfung anmelden?
Spätestens zu Beginn des 12. Fachsemesters, frühestens nach Bestehen der Magistervorprüfung bzw. Zwischenprüfung.
Ich kann eine Prüfung wegen Krankheit nicht ablegen. Was ist zu tun?
Geben Sie ein ärztliches Attest, das Ihre Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstermin bescheinigt, beim Prüfungsamt ab. Das Attest muss spätestens drei Tage nach dem Prüfungstermin abgegeben werden. Verständigen Sie gleichzeitig ihren Lehrstuhl bzw. Prüfer darüber, dass Sie an der Prüfung nicht teilnehmen.