Magister

Informationen und Anträge zu Prüfungen

Aktuelles

25. April 2022

Prüfungsamt (mit zeitlich eingeschränktem) Präsenz-Parteiverkehr

Das Zentrale Prüfungsamt bietet in allen Büros wieder Öffnungszeiten für Präsenz-Parteiverkehr zu folgenden einheitlichen Zeiten an:
Mittwoch und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr.

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Aktuelle Termine zur Prüfungsanmeldung

 

Allgemeine Informationen

Ansprechpartnerin: Frau Niesar (Raum 2081, Präsidiumsgebäude); Tel. 598-1111

 

Anschrift:

Universität Augsburg
Magisterprüfungsamt 
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg

Email: magister@zv.uni-augsburg.de

 

Öffnungszeiten:
Mittwoch und Donnerstag von 08:30 - 12:00 Uhr

Anträge und wichtige Informationen

Anträge

 Antrag auf Zulassung zur

  Magister-Abschlussprüfung

 

Antrag auf Anerkennung

  Anerkennung von Studienleistungen im Magisterstudiengang

 

 Abschlussarbeiten

  Protokoll Hausarbeit  

 

 

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie kann ich mir bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
Die Anrechnung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Bitte stellen Sie einen Antrag (siehe Formulare) unter Vorlage der entsprechenden Studiennachweise beim Magisterprüfungsamt.

 

Wann muss ich die Magisterhausarbeit anmelden? Wie lange habe ich Zeit zur Bearbeitung?
Es ist ratsam, die Magisterhausarbeit ein Jahr vor Ablegung der Magisterabschlussprüfung anzumelden. Sie haben zur Bearbeitung sechs Monate Zeit.

 

Wie lange dauert die Korrektur meiner Magisterhausarbeit?
In der Regel beträgt die Korrekturfrist vier Monate.

 

Wann muss ich mich zur Abschlussprüfung anmelden?
Spätestens zu Beginn des 12. Fachsemesters, frühestens nach Bestehen der Magistervorprüfung bzw. Zwischenprüfung.

 

Ich kann eine Prüfung wegen Krankheit nicht ablegen. Was ist zu tun?
Geben Sie ein ärztliches Attest, das Ihre Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstermin bescheinigt, beim Prüfungsamt ab. Das Attest muss spätestens drei Tage nach dem Prüfungstermin abgegeben werden. Verständigen Sie gleichzeitig ihren Lehrstuhl bzw. Prüferin/Prüfer darüber, dass Sie an der Prüfung nicht teilnehmen.

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