Erstes Staatsexamen in einem Lehramt
Aktuelles
STUDIS Prüfungsverwaltungssystem nicht verfügbar
Aufgrund einer Datenbankumstellung wird das Prüfungsverwaltungssystem STUDIS vom 26.04.24 13:00 Uhr (Freitag) bis 30.04.24 24:00 Uhr (Dienstag) NICHT zur Verfügung stehen. Damit steht die Darstellung der Noten in der Campus App UniNow auch nicht zur Verfügung.
Einsichtnahme
Die Einsichtnahme in die abgelegten Prüfungen des ersten Staatsexamens vom Frühjahrstermin 2024 findet statt am: Termin der Einsichtnahme
Öffnungszeiten
Mittwoch und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr.
Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr über die Studierendenhotline (0821) 598 - 1111.
Sondermaßnahme des Kultusministeriums
Informationen zum Quereinstieg in das Lehramt an Realschulen.
Hinweis: Diese Sondermaßnahme wird auch in den nächsten Jahren fortgeführt und bspw. hinsichtlich der möglichen Fächerverbindungen noch ausgebaut!
Unsere Themen
Themen auf dieser Seite:
- Homepagelink zum Staatsministerium
- Anmeldung/Leitfaden und Formularserver des Kultusministeriums (Online-Meldung)
- 30-Punkte-Regelung
- Fristen für die Prüfungstermine Frühjahr/Herbst
- Antrags- und Änderungsformulare (Adressänderung/Rücktritt/Fachänderungen)
- Zulassungsarbeit (Empfangsbestätigung/Verlängerung/Aufkleber/Anrechnung)
Aktuelle Informationen
- Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die neuesten Informationen/Sonderregelungen auf der
Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Ersten Staatsprüfung
Staatsexamen: erste Schritte für eine erfolgreiche Anmeldung
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Leitfaden für die Meldung mit Formularserver (Online-Meldeverfahren)
VIBS-Portal - Studienverlaufsbescheinigung
Studis-Portal - Modul- und Lehrveranstaltungsbestätigung
- Informationsblatt zur 30-Punkte-Regelung ab Herbst 2021
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30-Punkte-Formular
Dem ausgefüllten 30-Punkte-Formular sind beizufügen:
- eine Prüfungsanmeldebestätigung Studis-Portal (bitte im Studisportal auswählen: NICHT VERIFIZIERBAR Nr. 4 Prüfungsanmeldebestätigung)
- eine Modul- und Lehrveranstaltungsbestätigung Studis-Portal
Die Beantragung der 30-Punkte-Regelung, zusammen mit den beizufügenden Unterlagen, kann erst ca. 1 Woche aber spätestens zwei Arbeitstage vor Ihrer ersten schriftlichen Einzelprüfung erfolgen! -
Dringende Studierempfehlung für Kandidatinnen/Kandidaten Staatsexamen nach § 116 Schüler mit besonderem Förderbedarf (LPO I)
Neu: § 116 wird zu § 117 LPO I „Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern“
Die Bestimmungen in § 117 LPO I gelten erstmals für den Prüfungstermin Herbst 2022! Die obigen Studierempfehlungen gelten auch für § 117 LPO I.
Formulare Erste Staatsprüfung
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Formulare Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)
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Aufkleber
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Anrechnung als Zulassungsarbeit
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