Beglaubigungen

Beglaubigungen

Für Beglaubigungen von Dokumenten (wie Zeugnisse oder Urkunden) – also Bestätigungen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt – wenden sich Studierende an das Studentenwerk Augsburg oder das Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro. Diese können durch das Prüfungsamt nicht erstellt werden.

 

Vorbeglaubigung ihrer Zeugnisse und Urkunden für die Legalisation im Ausland

Die Universität Augsburg ist zuständig für die Vorbeglaubigung ihrer Zeugnisse und Urkunden für die Legalisation dieser Dokumente im Ausland. Die Vorbeglaubigungen müssen anschließend in einem zweiten Schritt bei der Regierung von Schwaben vorgelegt werden, zur Erstellung einer Apostille, die dann im Ausland verwendet werden kann.

 

Eine Apostille ist eine Beglaubigungs- oder Legalisationsform und bestätigt die Echtheit des Dokuments (Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde / Dokumente versehen sind).

 

Die Regierung von Schwaben erstellt Apostillen (Überbeglaubigungen für das Ausland) für deutsche öffentliche Urkunden, die von Landesbehörden (z.B. Hochschulen) oder Kommunen im Bereich des Regierungsbezirks Schwaben ausgestellt wurden.

 

Bei Dokumenten der Universität Augsburg ist dafür eine zentrale Vorbeglaubigung der Dokumente im Referat I/5 notwendig, da diese in den Fakultäten von vielen verschiedenen Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben werden.

 

Damit durch die Universität Augsburg, die Vorbeglaubigung erstellt werden kann, müssen die Originaldokumente vorgelegt werden. Auch sind die Informationen, für welches Land diese benötigt wird, wie auch eine gültige E-Mail-Adresse (z.B. für evtl. Rückfragen) erforderlich.

 

Ansprechpartnerin für Vorbeglaubigungen

Universität Augsburg
Zentrales Prüfungsamt B - Ref. I/5 

z. Hd. Frau Dummler / Frau Lutz
Universitätsstraße 2
86159 Augsburg

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