Informationen Lehramt Staatsexamen

Folgende Unterlagen (A bis G) sind bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen an der Universität Augsburg (Raum 2096, Präsidiumsgebäude) vorzulegen. Die Anmeldung wird nur komplett angenommen.

 

 

A0: Antrag auf Zulassung zum vorgezogenen Staatsexamen in den Erziehungswissenschaften (EWS)

Für eine Anmeldung zum vorgezogenen EWS-Staatsexamen sind nur die Unterlagen der Buschstaben B) C) und D) zusammen mit dem Online-Meldeformular (A1) einzureichen. Eine unter C) ausgestellte Modulbestätigung muss nur den erziehungswissenschaftlichen Teil (EWS) umfassen.

 

Die Abgabebestätigung der Hausarbeit, die Abgabe des Betriebspraktikums erfolgt erst zur Staatsexamensanmeldung in der Fächerverbindung (großes Staatsexamen)!

 

 

A1: Antrag auf Zulassung (Meldung zur Ersten Staatsprüfung im Ganzen)

Die Meldung zur ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erfolgt für Kandidaten, welche die Prüfung nach der LPO I vom 13. März 2008 (neue LPO I) ablegen, unter Verwendung eines Online-Verfahrens und den unten aufgeführten Buchstaben B - G. Das Formular finden Sie im Internet auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Bitte beachten Sie, dass es nicht ausreicht, nur die Online-Anmeldung vorzunehmen, sie ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines unterschriebenen Ausdrucks bei der Außenstelle des Prüfungsamts gültig (die Hinweise des Ministeriums bitten wir dringend zu beachten)!  

 

Eine Vollmachterteilung an eine andere Person ist möglich. Vollmachtserklärung mit Kopie des Personalausweises sowie Personalausweis der bevollmächtigen Person müssen zur Ausgabe vorliegen.

 

 

A2: Möglichkeiten der Abgabe von Unterlagen

 

Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall das Online-Meldeformular inklusive der nötigen Unterlagen und Nachweise ausgefüllt und unterschrieben rechtzeitig bei der Außenstelle des Prüfungsamtes eingehen müssen.

 

  • Persönliche Abgabe (Verwaltungsgebäude A3, Zimmer 2096 (1. Stock)


Nur Mittwoch und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr.

 

  • Postalische Einreichung (als Eingang bei uns gilt der Postaufgabestempel)

Am besten mit Einschreiben an folgende Adresse:
 

Universität Augsburg
Universitätsstr. 2
Prüfungsamt Lehramt 1. Staatsexamen
86159 Augsburg

 

  • Einwurf in den offiziellen Briefkasten der Universität am Verwaltungsgebäude A, links im Durchgang neben der Drehtüre, oder in den Briefkasten vor Raum 2096 (1. Stock).


Beachten Sie zur Anmeldung bitte die Hinweise in dem jeweiligen Merkblatt, das Sie unter dem Punkt "Termine" finden (insbesondere auch zu einer möglichen Nachreichung von Unterlagen).

 

 

B: Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde

Geburtsurkunden sind im Original oder als "Ablichtung aus dem Geburtenbuch" einzureichen. Eine "Ablichtung aus dem Geburtenbuch" kann nur bei dem Standesamt beantragt werden, das für die Geburtsbeurkundung zuständig war.

Heiratsurkunden sind im Original oder als "Ablichtung aus dem Eheregister" einzureichen. Eine "Ablichtung aus dem Eheregister" wird von dem Standesamt ausgestellt, wo Sie geheiratet haben.

Der Austausch einer Originalurkunde mit einer Ablichtung aus dem Geburtenbuch/Eheregister ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

 

Beglaubigte Abschriften oder Kopien von Geburts- und Heiratsurkunden sind nicht ausreichend!

Wurden die Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde bereits zur EWS-Anmeldung eingereicht, müssen diese zur Anmeldung für die Fächerverbindung nicht mehr abgegeben werden.

 

 

 

C: Nachweis der Studienzeiten

Zum Nachweis der Studienzeiten legen Sie eine Studienverlaufsbescheinigung vor; diese können Sie sich im VIBS-Portal ausdrucken lassen. Studienverlaufsbescheinigungen erhalten Sie auch in der Studentenkanzlei (Raum 1032, Präsidium, Mittwoch und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr) oder im Studierendeninformationsbüro (Raum 2064 und 2065, Präsidium, Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr).

 

 

 

D: Nachweis der universitären Leistungen

Die universitären Leistungen werden mittels eines Studis-Ausdrucks nachgewiesen; diesen können Sie sich im Studis-Onlineportal ausdrucken lassen (bitte den Ausdruck "Modul- und Lehrveranstaltungsbestätigung" zur Anmeldung vorlegen). Notenbescheinigungen erhalten Sie auch im Studierendeninformationsbüro (Raum 2064 und 2065, Präsidium, Öffnungszeiten siehe Punkt C).

 

 

 

E: Hinweis für das Fach Sport (Unterrichtsfach und Dritteldidaktikfach)

Folgende Nachweise (Original + Kopie) müssen ausschließlich beim Prüfungsamt bei Anmeldung zum ersten Staatsexamen eingereicht werden:

 

Unterrichtsfach Sport:  im Original + jeweils 1 Kopie
 

a) Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder der Wasserwacht (nicht älter als drei Jahre) **.

 

b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als drei Jahre, mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten Dauer). **

 

Didaktik Fach Sport:  im Original + jeweils 1 Kopie

 

a) Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (nicht älter als drei Jahre) **,

 

b) erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als drei Jahre, mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten Dauer) **,

 

c) Deutsches Sportabzeichen in Bronze.

 

**Die Gültigkeit (3 Jahre ab Ausstellungsdatum) der geforderten Nachweise unter den Buchstaben a) und b) darf zu Beginn des Anmeldezeitraums

 

für Frühjahrstermin ( Stichtag 01.06. des Vorjahres)

 

für Herbsttermin (Stichtag 01.12. des Vorjahres)

 

noch nicht überschritten sein!

 

Die Originale können, wie andere nicht benötigte Unterlagen, ab Zustellung des Zulassungsbescheides, im Prüfungsamt wieder abgeholt werden.

Bei Fragen rufen Sie bitte an unter 0821/598-1111.

 

Bitte lesen Sie sich auch den für Ihr Lehramt unten aufgeführten Paragraphen in der LPO I vom 13. März 2008 durch.

 

  • § 36 Abs. 1 Nr. 10 LPO I  Didaktiken einer Fächergruppe der Grundschule
  • § 38 Abs. 1 Nr. 7   LPO I  Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule
  • § 57 Abs. 1 Nrn. 2 und 4 LPO I Unterrichtsfach an Realschulen
  • § 83 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 LPO I Unterrichtsfach an Gymnasien

 

 

F: Nachweis Praktika

Welche Leistungen (gemäß Pkt. D und E) im Einzelnen nachzuweisen sind, wird in der LPO I vom 13. März 2008 aufgeführt.


Alle erforderlichen Praktika werden in der Modul- und Lehrveranstaltungsbestätigung (gemäß obigen Punkt D.) eingetragen. Die Praktikumskarte (Lehramt Grund- und Mittelschule) bzw. die Praktikumsbescheinigung (Lehramt Realschule und Gymnasium) müssen somit nicht eingereichtwerden. Die Notenbescheinigung reicht hier aus.

 

Das Betriebspraktikum ist im Original einzureichen.

 

Das Orientierungspraktikum ist nur beim Praktikumsamt für die Anmeldung zu den Praktika nachzuweisen.

 

 

 

G: Nachweis Fremdsprachenkenntnisse

Welche Fremdsprachenkenntnisse für die jeweiligen Unterrichtsfächer nachzuweisen sind, wird in der LPO I vom 13. März 2008 aufgeführt.

 

Wie die Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden können, finden Sie unter:

 

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV154598/true

 

In den meisten Fällen können die Fremdsprachenkenntnisse mit dem Zeugnis der allgemeinen oder der einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife nachgewiesen werden.

 

Das Zeugnis muss in Form einer amtlich beglaubigten Kopie eingereicht werden. Das bei der Immatrikulation eingereichte Exemplar liegt dem Prüfungsamt nicht vor, es muss also ein weiteres Exemplar abgegeben werden.

 

Andere Fremdsprachnachweise, wie Scheine (z.B. Booster Course) oder Zertifikate, die an der Universität Augsburg oder an anderen Einrichtungen erworben wurden, müssen im Original eingereicht werden.

 

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