Bewerbung Deutschlandstipendium

Sie interessieren sich für eine Förderung durch das Deutschlandstipendium?
Oder soll Ihre bestehende Förderung durch ein Deutschlandstipendium der Universität Augsburg fortgesetzt werden?

 

Dann können Sie sich vom 28.04.2025, 12.00 Uhr, bis 12.05.2025, 12.00 Uhr, bewerben.

Lesen Sie bitte folgende Informationen vor Ihrer Antragstellung ganz genau durch.

  • Bewerben können sich immatrikulierte Studierende der Universität Augsburg und Studienbewerber, die vor der Aufnahme des Studiums an der Universität Augsburg stehen.
  • Promotionsstudierende können nicht durch ein Deutschlandstipendium gefördert werden.
  • Eine Förderung kann nur innerhalb der Regelstudienzeit erfolgen. Es gelten die Corona-bedingten Sonderregelungen zur Verlängerung der Regelstudienzeit.
  • Nach dem Stipendienprogramm-Gesetz ist eine begabungs- und leistungsabhängige Doppelförderung ausgeschlossen (ausgenommen Förderung nach dem BAföG sowie Förderung, deren Summe einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet).
  • Eine Weiterförderung kann nur im bislang geförderten Studiengang erfolgen. Wenn Sie den Studiengang wechseln (Beispiel: Sie wurden bislang im Bachelorstudiengang gefördert und nehmen danach einen Masterstudiengang = neuer Studiengang auf), dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Neuförderung für den neuen Studiengang.
  • Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular 2025/26 vollständig aus.
  • Für den Fall, dass Sie das Online-Bewerbungsformular mehrmals ausfüllen und abschicken, gilt die letzte Version als die einzig gültige.
  • Sonderfall: Bewerbung für zwei aufeinander folgende Studiengänge
    Falls Sie im Wintersemester 2025/26 eine Weiter- bzw. Neuförderung beantragen und im Sommersemester 2026 in einem anderen Studiengang gefördert werden wollen (z.B. beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium), dann müssen Sie zwei Anträge einreichen. In diesem Fall schreiben Sie beim Antrag auf Förderung im Wintersemester 2025/26 im Online-Formular direkt hinter Ihre Matrikelnummer „WiSe“. Beim Antrag für eine Förderung im Sommersemester 2026 ergänzen Sie die Matrikelnummer um „SoSe“. In diesem Fall werden beide Anträge (jeweils in der letzten Version) als gültig akzeptiert.
  • Sonderfall: Abiturientinnen und Abiturienten
    1. Wenn Sie noch keine Bewerbernummer der Universität Augsburg haben, so tragen Sie im Feld „Matrikelnummer/Bewerbernummer“ (3. Pflichtfeld) Ihr 8-stelliges Geburtsdatum ohne Punkte und unmittelbar dahinter Ihre Initialen ein. Beispiel: 01071992HM = Eintrag von Hans Mustermann, der am 1. Juli 1992 geboren wurde.
    2. Sollten Sie noch keine Hochschulzugangsberechtigung in Händen haben, so tragen Sie im Feld „Schulabschluss“ den Abschluss ein, den Sie in Kürze (voraussichtlich) erhalten werden.
    3. Lassen Sie sich bitte eine aktuelle Bestätigung Ihrer Schule über Ihre bis dato erbrachten Leistungen (Notendurchschnitt) ausstellen, und tragen Sie im Feld „Schulabschlussnote“ im Online-Bewerbungsformular diesen Notendurchschnitt ein.

 

  • Ausdruck des vollständig ausgefüllten (zuletzt gültigen) Online-Bewerbungsformulars mit Unterschriften, bei zwei Bewerbungen entsprechend die beiden Ausdrucke
  • Immatrikulationsbescheinigung (NICHTStudienbescheinigung!), falls Sie bereits an der Universität Augsburg eingeschrieben sind
  • Sollte Ihr Studiengang nicht über STUDIS verwaltetet werden, lassen Sie sich von Ihrem Studiengangsverantwortlichen die Summe aller bisher erbrachten Leistungspunkte sowie die Durchschnittsnote der prüfungsrelevanten Leistungen schriftlich bestätigen, und fügen Sie diese Bestätigung Ihrer schriftlichen Bewerbung bei.
  • Falls vorhanden: Nachweise, die Ihr (gesellschaftliches) Engagement oder sonstige relevante außeruniversitäre Tätigkeiten / Leistungen (z.B. Praktikumszeugnis, Urkunden) belegen
  • Nachweise über im Ausland erworbene Leistungen, falls sie für den aktuellen Studiengang relevant sind (z.B. Hochschulzugangsberechtigung, Studienabschlüsse)
    Im Ausland erworbene Noten müssen vor der Bewerbung bereits von offizieller Stelle in das deutsche Notensystem umgerechnet sein. Sollte Ihre Hochschulzugangsberechtigung noch nicht in das deutsche Notensystem umgerechnet sein, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei der Universität Augsburg.
  • Nachweise über bereits erfolgte Studienabschlüsse (z.B. Bachelorzeugnis) oder Vor- / Zwischenprüfungen (z.B. Vordiplom, Magistervorprüfung)
  • Nachweise über Studienleistungen, die Sie an anderen deutschen Hochschulen erbracht haben, falls diese für Ihren aktuellen Studiengang relevant sind.
  • Sollten Sie noch keine Hochschulzugangsberechtigung in Händen haben, so fügen Sie bitte eine aktuelle Bestätigung Ihrer Schule über Ihre bis dato erbrachten Leistungen (Notendurchschnitt) bei.
  • Bitte schicken Sie die postalische Bewerbung an:
    Dr. Gabriele Höfner
    Deutschlandstipendium
    Universität Augsburg
    Universitätsstraße 2
    86159 Augsburg
        
  • Deadline für die Bewerbung ist Montag, der 12. Mai 2025, 12.00 Uhr. Spätestens zu diesem Termin muss sowohl die Bewerbung in Papierform der Universität Augsburg vorliegen als auch das Online-Bewerbungsformular hochgeladen sein.
  • Verspätete oder unvollständig eingegangene Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
  • Wenn Sie zum Bewerbungszeitpunkt im ersten oder zweiten Fachsemester studieren, brauchen Sie noch keine Leistungen in Ihrem aktuellen Studiengang nachweisen (und können dies möglicherweise auch noch nicht).
  • Wenn Sie zum Bewerbungszeitpunkt im dritten Fachsemester oder höher studieren und der in Ihrer Bewerbung angegebene Studiengang über STUDIS verwaltet wird, berechnet das Prüfungsamt zum Stichtag 19. Mai 2025 Ihre für das Deutschlandstipendium relevanten Leistungen (Notendurchschnitt und Leistungspunkte bzw. Punktedurchschnitt bei Jura) und übermittelt diese Leistungsangaben der für das Deutschlandstipendium an der Universität Augsburg zuständigen Stelle, so dass Sie nichts weiter nachweisen müssen.
    Sollten Sie bei Ihrer Bewerbung feststellen, dass bereits von Ihnen erbrachte Leistungen noch nicht in STUDIS erfasst sind, bitten Sie Ihren/Ihre jeweiligen/jeweilige Prüfer/in, den Eintrag zu veranlassen und dem Prüfungsamt bis spätestens 12. Mai 2025 zu melden.
  • Wenn Sie zum Bewerbungszeitpunkt im dritten Fachsemester oder höher studieren und der in Ihrer Bewerbung angegebene Studiengang nicht über STUDIS verwaltetet wird, lassen Sie sich von Ihrem Studiengangsverantwortlichen die Summe aller bisher erbrachten Leistungspunkte sowie die Durchschnittsnote der prüfungsrelevanten Leistungen schriftlich bestätigen, und fügen Sie diese Bestätigung Ihrer schriftlichen Bewerbung bei.
  • Für alle über STUDIS verwalteten Studiengänge finden Sie ab dem 23. Mai 2025 im STUDIS-System unter "Studierendendaten" > "Allg. Daten und Prüfungen laden" > "Zeugnisse" > "Plus-Symbol" einen Eintrag > "Notendurchschnitt aller Prüfungen/Deutschland-Stipendium". Dahinter aufgeführt ist (Rechtswissenschaft ausgenommen) die Zahl der in die Notenberechnung eingegangenen Leistungspunkte sowie die Gesamtzahl der erbrachten und für die Deutschlandstipendium-Bewerbung relevanten Leistungspunkte (="LP in Note"/ "LP in Berechnung").
  • Bei Fragen zur Berechnung Ihrer Leistungen senden Sie bitte bis spätestens 06. Juni 2025 eine E-Mail an gabriele.hoefner@uni-a.de
  • Heften Sie Ihre Bewerbung/en (jeweils) mit einem Heftstreifen zusammen (die gelochte Seite des Streifens nach außen).
  • Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Reichen Sie deshalb nur einfache Kopien, keine Originaldokumente oder Beglaubigungen, ein.
  • Ihre Anzahl der Hochschul- bzw. Fachsemester sowie die Regelstudienzeit entnehmen Sie bitte Ihrer Immatrikulationsbescheinigung.
  • Zur Erklärung:
    Fachsemester sind alle Semester, die in einem bestimmten Studiengang absolviert werden. Urlaubssemester werden dabei nicht mitgerechnet.

    Hochschulsemester sind alle Semester, für die Studierende an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren. Hochschulsemester enthalten also alle Fachsemester des aktuellen Studiengangs sowie die Semester, die ggf. in einem früheren Studiengang verbracht wurden. Ebenso gehören hierzu Urlaubssemester sowie die in einem Zweitstudium absolvierten Semester.
  • Nachreichungen können nur innerhalb der Bewerbungsfrist berücksichtigt werden.
  • Sollte sich Ihre Adresse während des Bewerbungsverfahrens ändern, teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse mit, damit wir den Bescheid über eine Zu- oder Absage an die aktuelle Adresse schicken können.
  • Bewerbungen werden von Mitarbeitern der Universität nicht persönlich entgegen genommen! Bitte nutzen Sie den Postweg oder den blauen Briefkasten beim Infopoint.

Jede Bewerberin und jeder Bewerber kann maximal 100 Punkte erreichen, davon

 

  • bis zu 60 Punkte aus den (Studien-)Leistungen
  • bis zu 10 Punkte aufgrund besonderer Erfolge, von Auszeichnungen und Preisen, einer vorausgegangenen Berufstätigkeit oder von Praktika
  • bis zu 15 Punkte, wenn (gesellschaftliches) Engagement nachgewiesen werden kann
  • bis zu 15 Punkte, wenn besondere persönliche oder soziale Umstände vorliegen

Die Gespräche mit potenziellen Förderern sind im vollen Gange und keinesfalls abgeschlossen, so dass wir mit weiteren Förderzusagen rechnen.

 

Bislang stehen für den Förderzeitraum Wintersemester 2025/26 und Sommersemester 2026 folgende Stipendien zur Verfügung:

 

  • 4 Stipendien für die Juristische Fakultät
  • 6 Stipendien für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • 1 Stipendium für die Philologisch-Historische Fakultät
  • 11 Stipendien für das Institut für Informatik
  • 1 Stipendium für die Fakultät für Angewandte Informatik
  • 5 Stipendien für das Institut für Physik
  • 7 Stipendien für das Institut für Mathematik
  • 3 Stipendien für den Studiengang Rechtswissenschaft
  • 1 Stipendium für den Studiengang Klima- und Umweltwissenschaften
  • 1 Stipendium für den Studiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
  • 1 Stipendium für den Studiengang Sozialwissenschaften
  • 1 Stipendium für den Studiengang Humanmedizin
  • 2 Stipendien für den Masterstudiengang Sozialwissenschaften: Konflikte in Politik und Gesellschaft
  • 1 Stipendium für den Studiengang Kunst- und Kulturgeschichte
  • bis zu 14 Stipendien für den Studiengang Musik
  • 18 ungebundene Stipendien, d.h. Stipendien, die an alle Studiengänge vergeben werden können

Kontakt

Karin Bintakies
Leitung Referat I/6: Stipendienangelegenheiten
Referat I/6 Stipendienangelegenheiten

E-Mail:

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