Vereinigte Stipendienfonds der Stadt Augsburg

Erster Förderweg (einmalige jährliche finanzielle Förderung)

Studenten an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen sowie Schüler ab der 11. Klasse an Augsburger Gymnasien, des Bayernkollegs (ohne Vorkurs) und der Fachoberschule können beim Amt für Finanzen und Stiftungen eine Studienbeihilfe beantragen. Gefördert werden befähigte und bedürftige Augsburger Studenten bzw. Schüler. Wer nur zu Studienzwecken in Augsburg wohnt, ist leider nicht antragsberechtigt. Dagegen sind Augsburger, die an auswärtigen Universitäten oder Fachhochschulen studieren, antragsberechtigt. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten des Amtes für Finanzen und Stiftungen der Stadt Augsburg über den Ablauf der Bewerbung.

 

Zweiter Förderweg – Motto: Fördern und Fordern in der gemeinnützigen Stiftungsarbeit (laufendes Stipendium gegen gemeinnützige Arbeit auf Zeit)

 

Dieser Förderweg gewährt ein Stipendium für an der Universität Augsburg eingeschriebene Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit (Hauptwohnsitz Augsburg, auch BAföG-Empfänger, noch mindestens zwei Semester) auf Vorschlag der Universität.

Es sollen Studierende begünstigt werden, die ihr Studium sonst nur über einen laufenden Nebenerwerb sicherstellen könnten. Ziel der Stipendiengewährung ist dementsprechend die Abkürzung der Studienzeit.

Besondere Bedarfslagen z.B. alleinerziehender Mütter/Väter – werden bevorzugt berücksichtigt.

Das Stipendium wird ab Oktober für zwei Semester bzw. 12 Monate gewährt und beträgt in der Regel 500 € pro Monat.

Als Gegenleistung für das Stipendium verrichten die begünstigten Studierende eine gemeinnützige Arbeit (Sozialbereich, Bildungs-/Erziehungsbereich, Naturschutz, Landschaftspflege ). Der zeitliche Mindesteinsatz im Förderzeitraum beträgt 120 Stunden.

Bitte reichen Sie die Bewerbung -möglichst in einem zusammengefassten Dokument- per E-Mail an stipendienreferat@zv.uni-augsburg.de beim Stipendienreferat der Universität Augsburg ein.

 

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