Das Institut stellt sich vor
Geschichte
Am 24. Juni 1991 wurde das Institut für Europäische Rechtsordnungen offiziell an der Universität Augsburg etabliert; es war von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. em. Basedow gegründet worden. Seit 1.1.1996 leitet Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers zusammen mit Prof. Dr. Volker Behr das Institut, das dann bald zum Center for European Legal Studies (CELOS) unbenannt wurde. Weitere Mitglieder sind Prof. Dr. Martina Benecke, Prof. Dr. Christoph Becker, Dr. Carmen Freyler und Prof. Dr. Michael Kort. Das Instititut umfasst zur Zeit drei weitere Forschungseinrichtungen zum anglo-amerikanischen ( AREA), chinesischen ( RICE) und türkischen Recht ( Forschungsstelle für türkisches Recht).
Knapp 30 Forschende sowie drei Forschungsstellen an der Universität Augsburg arbeiten in unterschiedlicher Zusammensetzung mit CELOS und seinen Mitgliedern. Die Forschungsschwerpunkte mit Bezug zum europäischen Recht umfassen
- Juristische Methoden und Rechtsgeschichte als Grundlagen,
- Verbraucherrecht, Recht der Digitalisierung, Datenschutzrecht,
- Arbeitsrecht, Diskriminierungsrecht,
- Wirtschaftsrecht: Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Kartellrecht.
Die Mitglieder forschen und lehren zum Teil in verschiedenen Kooperationen zu den thematischen Gebieten und stellen ihre Forschungsergebnisse durch Vorträge im In- und Ausland dar.
Aufgaben
CELOS beschäftigt sich mit der Integration der Mitgliedstaaten in einem sich wandelnden Europa. Es will die Rechtsharmonisierung des Zivil- und Wirtschaftsrechts in der EU begleiten. Die unterschiedlichen Rechtstraditionen führen zu teilweise massiven Veränderungen im Europäischen Zivil- und Wirtschaftsrecht, die manchmal zu dynamischen Weiterentwicklungen, manchmal auch zu Brüchen gegenüber dem nationalen Recht führen. Sich mit der Entwicklung des europäischen Rechts zu beschäftigen ist aber nur sinnvoll, wenn man auch andere Wirtschaftsblöcke wie die USA oder China im Fokus hat. Folglich erstreckt sich die Tätigkeit von CELOS auch auf rechtsvergleichende Fragestellungen zum außereuropäischen Ausland wie vornehmlich die Türkei, die USA, Südafrika und die Volksrepublik China.
Studium
Das CELOS bringt seine Expertise in das Studium an der Juristischen Fakultät ein. Erstmals 1991 veranstaltete Prof. Dr. Basedow jährlich eine sechswöchige Veranstaltung mit dem Titel „Referendarstage für Europäisches Wirtschaftsrecht“, um Rechtsreferendare gezielt auf das 2. Juristische Staatsexamen vorzubereiten. Zusammen mit Prof. Dr. em. Behr führte Prof. Dr. Möllers diese dann fort, um sie ab 2001 zur einer ausschließlich englischsprachigen Summer School in European Economic Law mit bis zu 60 ausländischen Studierenden auszubauen ( Augsburg Summer Program). Im Gegenzug bietet die Juristische Fakultät zahlreiche Studienplätze in den USA und der Volksrepublik China an. So können 20 Studierende ein Semester an einer US-amerikanischen oder chinesischen Universität studieren, ohne die nationalen Studiengebühren zahlen zu müssen. Der Austausch hat schon rund 800.000 Euro an Drittmitteln eingeworben und den Studierenden rund sieben Millionen Euro an Studiengebühren erspart. Weil an den Kursen neben den ausländischen auch deutsche Studierende teilnehmen dürfen, führt dies zu einer einmaligen rechtsvergleichenden Lehrerfahrung zwischen dem kontinentalen Arbeiten mit Gesetzesbüchern und dem angloamerikanischen Falldenken. In dieser Form besitzt die älteste juristische Summer School in Deutschland ein Alleinstellungsmerkmal.