Prüfungsrelevantes

Allgemeine Hinweise

Beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen der Fakultät zu Prüfungen (Formalia, Termine...), die Sie hier finden.

 

Jeder wissenschaftlichen Arbeit an der Fakultät ist die von der KThF vorgesehene Selbstständigkeitserklärung beizufügen, die Arbeit eigenständig und unter Angabe aller Quellen verfasst zu haben.

 

Bitte beachten Sie die Festlegung zur Wiederholungsmöglichkeit von Seminararbeiten im Rahmen der Hinweise der Fakultät, die zudem Informationen zu Terminen/Fristen und Formalia enthalten.
Voraussetzung für die Einreichung ist wie gewohnt die vorherige Anmeldung in STUDIS (Anmeldezeitraum beachten)!

 

Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Bitte beachten Sie, dass für einen beeinträchtigungsbedingten Nachteilsausgleich die entsprechende Genehmigung des betreffenden Prüfungsausschusses vorgelegt werden muss (Beantragung über das Prüfungsamt mit Vorlage eines Attestes sowie ggf. eines unterstützenden Schreibens des Behindertenbeauftragten für die Studierenden, Prof. Dr. Oberdorfer.
Bitte informieren Sie frühzeitig im Semester - spätestens während der STUDIS-Anmeldephase - das Sekretariat des Modulbeauftragten, um evtl. zeitliche bzw. räumliche Vorkehrungen treffen zu können.

 

Prüfungseinsicht

Die Möglichkeit zur Prüfungseinsicht besteht meist im ersten Drittel des Folgesemesters. Genauere Informationen werden hier zu gegebener Zeit kommuniziert.

 

 

 

Module und Prüfungsmodalitäten

Fächereingrenzung für die LA-Klausur im Modul KTh-2800

Im WS 2025/26 werden damit folgende Fächer geprüft:

1. Dogmatik
2. Fundamentaltheologie
3. Moraltheologie

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