Studiendekan Institut für Mathematik

Allgemeine Aufgaben

Die Aufgaben des Studiendekans sind in Art. 30 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes geregelt:

Der Studiendekan oder die Studiendekanin

  1. wirkt darauf hin, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden,
  2. ist verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen,
  3. berichtet dem Dekan oder der Dekanin regelmäßig und dem Fakultätsrat sowie der Hochschulleitung mindestens einmal im Semester über seine oder ihre Arbeit,
  4. erstattet dem Fakultätsrat jährlich in nicht personenbezogener Form einen Bericht zur Lehre (Lehrbericht),
  5. unterbreitet dem Dekan oder der Dekanin Vorschläge für die Verwendung der für die Lehre verfügbaren Mittel,
  6. soll in Berufungsverfahren zur pädagogischen Eignung von Bewerbern und Bewerberinnen Stellung nehmen.

 

An der Universität Augsburg wird auch der Offene Matheraum von dem Studiendekan oder der Studiendekanin geleitet.

Bei Fragen der individuellen Studienberatung oder -planung wenden Sie sich bitte an die Studienberatung oder an den Prüfungsausschuss in Ihrem Studiengang.

Information für Studierende im Master

Das Institut für Mathematik kann für Studierende im Master Zuschüsse für den Besuch von wissenschaftlichen Workshops und Tagungen gewähren. Anträge können bei dem Studiendekan oder der Studiendekanin gestellt werden. Interessierte sollten sich in jedem Fall auch für Zuschüsse von Seiten der Institution, die den Workshop oder die Tagung ausrichtet, bewerben (falls verfügbar).

Kontaktdaten des Studiendekans

W2-Professur
Analysis und Geometrie

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