Deutschkenntnisse, die für die Aufnahme des Studiums nachzuweisen sind (falls die eigene Muttersprache nicht Deutsch ist),
Fremdsprachenkenntnisse, die als Studienvoraussetzung für bestimmte Unterrichtsfächer und/oder als Voraussetzung für die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung nachzuweisen sind.
Unter den jeweiligen Verlinkungen finden Sie mehr Informationen.