Informationen Lehramt Staatsexamen

Folgende Unterlagen (A bis F) sind bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen an der Universität Augsburg (Raum 2096, Präsidiumsgebäude) vorzulegen. Die Anmeldung wird nur komplett angenommen.

   

 

A. Antrag auf Zulassung (Meldung zur Ersten Staatsprüfung)


Die Meldung zur ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erfolgt für Kandidaten, welche die Prüfung nach der LPO I vom 13. März 2008 (neue LPO I) ablegen, unter Verwendung eines Online-Verfahrens. Das Formular finden Sie im Internet auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Bitte beachten Sie, dass es nicht ausreicht, nur die Online-Anmeldung vorzunehmen, sie ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines unterschriebenen Ausdrucks bei der Außenstelle des Prüfungsamts gültig (die Hinweise des Ministeriums bitten wir dringend zu beachten)!

Eine Vollmachterteilung an eine andere Person ist möglich. Vollmachtserklärung mit Kopie des Personalausweises sowie Personalausweis der bevollmächtigen Person müssen zur Ausgabe vorliegen.

 

Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall die Formulare inklusive der nötigen Unterlagen und Nachweise ausgefüllt und unterschrieben rechtzeitig bei der Außenstelle des Prüfungsamtes (Zimmer 2096, Präsidiumsgebäude; Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr) abgegeben werden müssen.

   

  

B. Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde

Geburtsurkunden sind im Original oder als "Ablichtung aus dem Geburtenbuch" einzureichen. Eine "Ablichtung aus dem Geburtenbuch" kann nur bei dem Standesamt beantragt werden, das für die Geburtsbeurkundung zuständig war.

Heiratsurkunden sind im Original oder als "Ablichtung aus dem Eheregister" einzureichen. Eine "Ablichtung aus dem Eheregister" wird von dem Standesamt ausgestellt, wo Sie geheiratet haben.

Der Austausch einer Originalurkunde mit einer Ablichtung aus dem Geburtenbuch/Eheregister ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

 

Beglaubigte Abschriften oder Kopien von Geburts- und Heiratsurkunden sind nicht ausreichend!

Wurden die Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde bereits zur EWS-Anmeldung eingereicht, müssen diese zur Anmeldung für die Fächerverbindung nicht mehr abgegeben werden.

  

  

C. Nachweis der Studienzeiten

Zum Nachweis der Studienzeiten legen Sie eine Studienverlaufsbescheinigung vor; diese können Sie sich im VIBS-Portal ausdrucken lassen. Studienverlaufsbescheinigungen erhalten Sie auch in der Studentenkanzlei (Raum 1032, Präsidium, Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr) oder im Studierendeninformationsbüro (Raum 2049A, Präsidium, Montag bis Donnerstag 08.30 bis 14.00 Uhr und Freitag 08.30 bis 13.00 Uhr).

 

 

D. Nachweis der universitären Leistungen

Die universitären Leistungen werden mittels eines Studis-Ausdrucks nachgewiesen; diesen können Sie sich im Studis-Onlineportal ausdrucken lassen (bitte den Ausdruck "Modul- und Lehrveranstaltungsbestätigung" zur Anmeldung vorlegen). Notenbescheinigungen erhalten Sie auch im Studierendeninformationsbüro (Raum 2049A, Präsidium, Öffnungszeiten siehe Punkt C).

 

E. Nachweis Praktika

Welche Leistungen (gemäß Pkt. D und E) im einzelnen nachzuweisen sind, wird in der LPO I vom 13. März 2008 aufgeführt.


Sind die erforderlichen Praktika in der Modul- und Lehrveranstaltungsbestätigung (gemäß obigen Punkt D.) eingetragen, müssen diese nicht zusätzlich durch eine Praktikumskarte (Lehramt Grund- und Mittelschule) bzw. eine Praktikumsbescheinigung (Lehramt Realschule und Gymnasium) nachgewiesen werden. Die Notenbescheinigung reicht hier aus.

Das Betriebspraktikum ist im Original einzureichen.

 

 

F. Nachweis der allgemeinen oder der einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife (nur in bestimmten Fällen)

Der Nachweis der allgemeinen oder der einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife (in amtlich beglaubigter Form) ist bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung nur dann vorzulegen, falls ein Nachweis von Sprachkenntnissen erforderlich ist (abhängig von der gewählten Fächerverbindung). Für die Anmeldung zum erziehungswissenschaftlichen Teil ist ein Nachweis der allgemeinen oder der einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife nicht erforderlich.

 

Hinweise:

Da nach der Meldung die Unterlagen nicht mehr eingesehen werden können, empfehlen wir sämtliche Unterlagen vor der Abgabe zu kopieren.

 

Antragsabgabe: Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung zur ersten Staatsprüfung (einschließlich aller zur Anmeldung notwendigen Unterlagen - vgl. Punkte A bis G) sowohl persönlich als auch per Einschreiben (hier gilt das Datum des Poststempels) bei der Außenstelle des Prüfungsamts (Universität Augsburg, Zentrales Prüfungsamt, 86135 Augsburg) eingereicht werden kann; Meldefristen gemäß Merkblatt zum Zulassungsantrag sind zu beachten. Der Einlieferungsschein bzw. die Bestätigung der Außenstelle ist zum Zwecke des Nachweises der rechtzeitigen Antragsabgabe sorgfältig aufzubewahren.

 

Beachten Sie zur Anmeldung bitte die Hinweise in dem jeweiligen  Merkblatt, das Sie unter dem Punkt "Termine" finden (insbesondere auch zu einer möglichen Nachreichung von Unterlagen).

 

Suche