Studierempfehlung

Dringende Studierempfehlung für Staatsexamen nach § 116 Schüler mit besonderem Förderbedarf (LPO I)

Den Studierenden wird empfohlen sich erst für das Staatsexamen „Schüler mit besonderem Förderbedarf §116“ beim Prüfungsamt anzumelden, wenn alle Leistungsnachweise erbracht sind und vom Lehrstuhl für Schulpädagogik überprüft worden sind. Die Anmeldung für das Staatsexamen beim Prüfungsamt ist verbindlich! Sie werden entsprechend der Vorgaben der LPO I zur Prüfung zugelassen wobei ein "Nichtantreten" im Rahmen des Erweiterungsfaches als „einmal nicht bestanden“ gilt. Die Termine zur Überprüfung der Leistungsnachweise durch den Lehrstuhl für Schulpädagogik sind Mitte Januar für die Prüfung im Februar/März und Mitte Juli für die Prüfung im Herbst.

 

Aufgrund der Inhalte des Staatsexamens wird dazu geraten, der Studierempfehlung des Lehrstuhls zu folgen.

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