Prüfungen

Das Prüfungssystem im Augsburger Modellstudiengang Medizin greift die kompetenzorientierte und praxisnahe Ausrichtung des Studiums vor dem Hintergrund der interdisziplinären Lehre auf. Entsprechend der unterschiedlichen Lehrformate werden neben den schriftlichen Prüfungen auch mündlich-praktische sowie medizinisch-praktische Prüfungsformate eingesetzt. Die schriftlichen Klausuren im ersten Studienabschnitt werden von den Grundlagenfächern (Anatomie und Zellbiologie, Biochemie und Molekularbiologie, Medizinische Psychologie und Soziologie sowie Physiologie) gemeinsam mit praktizierenden Ärztinnen und Ärzten entwickelt. Auf diese Weise wird auch auf theoretischer Ebene ein kontinuierlicher Bezug zur klinischen Praxis hergestellt.

 

Die Module der ersten beiden Studienjahre schließen jeweils mit einer fächerübergreifenden Klausur ab und beinhalten auch eine mündliche oder medizinisch-praktische Prüfung. In den 1. - 4. Semestern findet eine sogenannte OSCE Prüfung (Objective Structured Clinical Examination) statt. Diese Prüfung ist ein Prüfungsparcours mit verschiedenen Stationen, in denen z.B. praktische Fertigkeiten oder auch kommunikative Kompetenzen demonstriert werden müssen.

 

Nach dem erfolgreichen Bestehen der Module der ersten vier Semester wird eine Äquivalenzbescheinigung für den ersten Abschnitt der Ärtzlichen Prüfung (M1) erworben. Die Gesamtnote ergibt sich aus den Modulnoten des ersten Studienabschnitts ohne das Wahlfach (siehe auch Prüfungsordnung).

 

Anerkennung von Studienleistungen

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen erfolgt im für die Medizin zuständigen Bereich des Prüfungsamtes. Den Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen reichen Sie zusammen mit den entsprechenden Dokumenten persönlich oder postalisch im Prüfungsamt ein. Ihre Unterlagen werden zur inhaltlichen Prüfung an die Modulverantwortlichen weitergegeben. Erst wenn Sie einen Bescheid über die erfolgreiche Prüfung erhalten haben, können Sie von einer Anrechnung Ihrer Studienleistungen ausgehen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des modularen und fächerübergreifenden Aufbaus des Studiengangs die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen nur begrenzt möglich ist. Näheres regelt die Prüfungsordnung.

 

Weitere Informationen auf der Seite des Prüfungsamtes

 

Krankenpflegedienst, Erste-Hilfe-Kurs, Famulatur

Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄÄpprO) schreibt für die ärztliche Ausbildung u.a. die Absolvierung eines Krankenpflegedienstes (§ 6 ÄApprO), eines Erste-Hilfe-Kurses (§ 5 ÄApprO) und einer Famulatur (§ 7 ÄApprO) vor.

 

Krankenpflegedienst

Die Ableistung des Krankenpflegedienstes (insgesamt 90 Tage) kann in einem staatlichen oder staatlich anerkannten Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung auf einer bettenführenden Krankenpflegestation erfolgen und ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums im Ersten Studienabschnitt abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege (u.a. Kennenlernen/Mitarbeit bei der Grund- und Behandlungspflege wie z.B. Hilfestellung beim Waschen, Hilfe bei Ausscheidungen, Verbandswechsel, etc.) vertraut zu machen.

 

Erste-Hilfe-Kurs

Die Ausbildung in erster Hilfe soll durch theoretischen Unterricht und praktische Unterweisungen gründliches Wissen und praktisches Können in erster Hilfe vermitteln. Die Ausbildung in Erster Hilfe muss 9 Unterrichtseinheiten umfassen und durch einen geeigneten Anbieter z.B. Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V., des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Malteser-Hilfsdienstes e.V. bescheinigt werden.

 

Famulatur

Die Famulatur dient dazu, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. Die viermonatige Famulatur wird absolviert in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung, in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung. Es besteht auch die Möglichkeit einen Famulaturabschnitt einer anderen geeigneten Einrichtung, auch des öffentlichen Gesundheitswesens, in der ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden, abzuleisten. In Augsburg werden die Famulaturen im zweiten Studienabschnitt durchgeführt.

 

Weitere Informationen auf der Seite des Prüfungsamtes 

Praktisches Jahr

Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄÄpprO) schreibt für die ärztliche Ausbildung u.a. die Absolvierung des Praktischen Jahres (§ 3 ÄApprO) vor.

 

 

Praktisches Jahr

Das praktische Jahr kann in Universitätskrankenhäusern oder in anderen Krankenhäusern durchgeführt werden, mit denen die Universität eine Vereinbarung hierüber getroffen hat (sog. Lehrkrankenhäuser). Einzelheiten finden Sie in der Approbationsordnung für Ärzte. Studierende, die sich über die PJ-Mobilität um einen PJ-Platz am Universitätsklinikum Augsburg bewerben möchten, können sich im bundesweiten PJ-Portal registrieren.

 

Weitere Informationen auf der Seite des Prüfungsamtes

 

Famulatur und Praktisches Jahr am Universitätsklinikum Augsburg

Abschnitte der Famulatur oder ein Praktisches Jahr können Sie auch am Universitätsklinikum Augsburg in vielen Fachbereichen ableisten, hier organisiert und koordiniert die Stabsstelle Lehrkrankenhaus gemeinsam mit den beteiligten Kliniken und Instituten die entsprechenden Abschnitte.

 

Ansprechpartner am Universitätsklinikum

Universitätsklinikum Augsburg

 

 

Vordrucke für Zeugnisse: Kranpflegedienst, Famulatur, Praktisches Jahr

können auf der Seite des Prüfungsamtes unter der Rubrik "Anträge und Informationen" herunter geladen werden.

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Beratungsangebote

Fachstudienberatung

Die Medizinische Fakultät bietet eine Fachstudienberatung an, in der alle mit dem Medizinstudium zusammenhängenden Fragen besprochen werden können.

 

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Vertrauensdozierende

Haben oder hatten Sie ein akutes persönliches Problem mit einer Lehrperson oder mit einem /einer Patient:in und möchten das in einem persönlichen Gespräch gerne thematisieren? Dann stehen Ihnen folgende, von Ihnen frei wählbaren Personen als Vertrauensdozierende für ein Gespräch zur Verfügung. Alle Vertrauensdozierenden wurden von den Studierenden der Medizinischen Fakultät ausgewählt und offziell ernannt. Vertrauensdozierende sind:

Prof. Dr. Miriam Kunz (Lehrstuhl für Med. Psychologie und Soziologie) miriam.kunz@med.uni-augsburg.de

Dr. Sabine Drossard (Klinik für Kinderchirurgie): sabine.drossard@uk-augsburg.de 

Dr. Michael Neidig (IV. Medizinische Klinik): michael.neidig@uk-augsburg.de

Dr. Florian Gerheuser (OA Anästhesie): florian.gerheuser@uk-augsburg.de

 

Peer Support

Im Rahmen des Peer Supports sind ausgebildete, höhersemestrige Studierende eine erste, niederschwellige Anlaufstelle, wenn Belastungen zu groß oder Ereignisse während des Studiums zu schwerwiegend sind. Bei Bedarf helfen die Peers auch bei der Auswahl weiterer Beratungsangebote.

 

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Psychiatrisch-psychotherapeutische Clearing-Sprechstunde

Der Lehrstuhl für Psychiatrie und Psychotherapie bietet eine Clearing-Sprechstunde an, in der Medizinstudierende sich bei psychischen Beschwerden unkompliziert und absolut vertraulich an erfahrene und unabhängige Fachärzte und Psychotherapeuten wenden können.

 

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Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung

Im Studium gibt es viele Situationen, in denen guter Rat gefragt ist. Ob bei allgemeinen Orientierungsproblemen zu Studienbeginn, beim Auftreten von Prüfungsangst, bei Fragen zur Studienplanung, zu Lerntechniken, zu Studienabbruch oder zu Auslandsstudienmöglichkeiten. Auf den Seiten der Zentralen Studienberatung gibt es eine Zusammenstellung der Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung, aber auch anderer Einrichtungen der Universität oder des Studentenwerks.

  

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