Prüfungen

Das Prüfungssystem im Augsburger Modellstudiengang Medizin greift die kompetenzorientierte und praxisnahe Ausrichtung des Studiums vor dem Hintergrund der interdisziplinären Lehre auf. Entsprechend der unterschiedlichen Lehrformate werden neben den schriftlichen Prüfungen auch mündlich-praktische sowie medizinisch-praktische Prüfungsformate eingesetzt. Die schriftlichen Klausuren im ersten Studienabschnitt werden von den Grundlagenfächern (Anatomie und Zellbiologie, Biochemie und Molekularbiologie, Medizinische Psychologie und Soziologie sowie Physiologie) gemeinsam mit praktizierenden Ärztinnen und Ärzten entwickelt. Auf diese Weise wird auch auf theoretischer Ebene ein kontinuierlicher Bezug zur klinischen Praxis hergestellt.

 

Die Module der ersten beiden Studienjahre schließen jeweils mit einer fächerübergreifenden Klausur ab und beinhalten auch eine mündliche oder medizinisch-praktische Prüfung. Nach dem 3. Semester findet eine sogenannte OSCE Prüfung (Objective Structured Clinical Examination) statt. Diese Prüfung ist ein Prüfungsparcours mit verschiedenen Stationen, in denen z.B. praktische Fertigkeiten oder auch kommunikative Kompetenzen demonstriert werden müssen.

 

Nach dem erfolgreichen Bestehen der Module der ersten vier Semester wird eine Äquivalenzbescheinigung für den ersten Abschnitt der Ärtzlichen Prüfung (M1) erworben. Die Gesamtnote ergibt sich aus den Modulnoten des ersten Studienabschnitts (siehe auch Prüfungsordnung).

 

Weitere Informationen zu den Prüfungsausschüssen und ihren Aufgaben

Anerkennung von Studienleistungen

Anrechnung Krankenpflegepraktikum und Erste-Hilfe-Kurs

In der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) ist die Teilnahme an einem Krankenpflegepraktikum (§ 6 ÄApprO) und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (§ 5 ÄApprO) verpflichtend geregelt. Einzelheiten finden Sie in der Approbationsordnung für Ärzte und in der Prüfungsordnung § 8 Absatz 4.

 

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen erfolgt im für die Medizin zuständigen Bereich des Prüfungsamtes. Den Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen reichen Sie zusammen mit den entsprechenden Dokumenten persönlich oder postalisch im Prüfungsamt ein. Ihre Unterlagen werden zur inhaltlichen Prüfung an die Modulverantwortlichen weitergegeben. Erst wenn Sie einen Bescheid über die erfolgreiche Prüfung erhalten haben, können Sie von einer Anrechnung Ihrer Studienleistungen ausgehen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des modularen und fächerübergreifenden Aufbaus des Studiengangs die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen nur begrenzt möglich ist. Näheres regelt die Prüfungsordnung im § 17.

 

Ihre Ansprechpartnerin im Prüfungsamt für Anrechnungen (Bereich Medizin) der Universität Augsburg:

 

Sabina Dörr
Leitung Referat I/7: Zentrales Prüfungsamt C Studiengänge der Medizinischen Fakultät und der Phil.-Hist. Fakultät
Referat I/7 Zentrales Prüfungsamt C

 

 

Formulare

Das Formular für die Anerkennung von Studienleistungen kann auf der Seite des Prüfungsamtes unter der Rubrik "Anträge und Informationen" herunter geladen werden.

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Famulatur & Praktisches Jahr

Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄÄpprO) schreibt für die ärztliche Ausbildung u.a. die Absolvierung einer Famulatur (§ 7 ÄApprO) und des Praktischen Jahres (§ 3 ÄApprO) vor.

 

Famulatur

Die Famulatur dient dazu, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. Dabei wird die viermonatige Famulatur in drei Abschnitten absolviert, u.a. in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung und in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung. In Augsburg werden die Famulaturen im zweiten Studienabschnitt durchgeführt.

 

Praktisches Jahr

Das praktische Jahr kann in Universitätskrankenhäusern oder in anderen Krankenhäusern durchgeführt werden, mit denen die Universität eine Vereinbarung hierüber getroffen hat (sog. Lehrkrankenhäuser). Einzelheiten finden Sie in der Approbationsordnung für Ärzte. Studierende, die sich über die PJ-Mobilität um einen PJ-Platz am Universitätsklinikum Augsburg bewerben möchten, können sich im bundesweiten PJ-Portal registrieren.

 

Famulatur und Praktisches Jahr am Universitätsklinikum Augsburg

Abschnitte der Famulatur oder ein Praktisches Jahr können Sie auch am Universitätsklinikum Augsburg in vielen Fachbereichen ableisten, hier organisiert und koordiniert die Stabsstelle Lehrkrankenhaus gemeinsam mit den beteiligten Kliniken und Instituten die entsprechenden Abschnitte.

 

Ansprechpartner am Universitätsklinikum

Universitätsklinikum Augsburg

 

 

Vordruck Famulaturzeugnis

Der Vordruck für das Famulatorzeugnis kann auf der Seite des Prüfungsamtes unter der Rubrik "Anträge und Informationen" herunter geladen werden.

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Beratungsangebote

Fachstudienberatung

Die Medizinische Fakultät bietet eine Fachstudienberatung an, in der alle mit dem Medizinstudium zusammenhängenden Fragen besprochen werden können.

 

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Vertrauensdozierende

Haben oder hatten Sie ein akutes persönliches Problem mit einer Lehrperson oder mit einem /einer Patient:in und möchten das in einem persönlichen Gespräch gerne thematisieren? Dann stehen Ihnen folgende, von Ihnen frei wählbaren Personen als Vertrauensdozierende für ein Gespräch zur Verfügung. Alle Vertrauensdozierenden wurden von den Studierenden der Medizinischen Fakultät ausgewählt und offziell ernannt. Vertrauensdozierende sind:

Prof. Dr. Miriam Kunz (Lehrstuhl für Med. Psychologie und Soziologie) miriam.kunz@med.uni-augsburg.de

Dr. Sabine Drossard (Klinik für Kinderchirurgie): sabine.drossard@uk-augsburg.de 

Dr. Michael Neidig (IV. Medizinische Klinik): michael.neidig@uk-augsburg.de

Dr. Florian Gerheuser (OA Anästhesie): florian.gerheuser@uk-augsburg.de

 

Peer Support

Im Rahmen des Peer Supports sind ausgebildete, höhersemestrige Studierende eine erste, niederschwellige Anlaufstelle, wenn Belastungen zu groß oder Ereignisse während des Studiums zu schwerwiegend sind. Bei Bedarf helfen die Peers auch bei der Auswahl weiterer Beratungsangebote.

 

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Psychiatrisch-psychotherapeutische Clearing-Sprechstunde

Der Lehrstuhl für Psychiatrie und Psychotherapie bietet eine Clearing-Sprechstunde an, in der Medizinstudierende sich bei psychischen Beschwerden unkompliziert und absolut vertraulich an erfahrene und unabhängige Fachärzte und Psychotherapeuten wenden können.

 

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Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung

Im Studium gibt es viele Situationen, in denen guter Rat gefragt ist. Ob bei allgemeinen Orientierungsproblemen zu Studienbeginn, beim Auftreten von Prüfungsangst, bei Fragen zur Studienplanung, zu Lerntechniken, zu Studienabbruch oder zu Auslandsstudienmöglichkeiten. Auf den Seiten der Zentralen Studienberatung gibt es eine Zusammenstellung der Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung, aber auch anderer Einrichtungen der Universität oder des Studentenwerks.

  

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