Masterarbeit

Allgemeine Informationen zur Masterarbeit im Masterstudiengang Internationale Literatur

Betreuung:

Für die Betreuung der Masterarbeit und damit automatisch als Erstgutachter*in kommen infrage: Prof. Dr. Günter Butzer, Dr. Susanna Layh

 

Zweitgutachter*innen:

Für das Zweigutachten zur Masterarbeit kommen – abhängig vom Thema – die Professor*innen und Privatdozent*innen aller literaturwissenschaftlichen Fächer an der Philologisch-Historischen Fakultät infrage. Nach Absprache mit dem/der Erstbetreuer*in muss der Kontakt zum/zur Zweitgutachter*in von den Studierenden selbst hergestellt werden. Die Begutachtung durch den/die Zweitgutachter*in erfolgt unabhängig von dem/der Erstgutachter*in und kann in eine abweichende Bewertung münden. Eine Einigung auf eine gemeinsame Note ist nicht erforderlich.

 

Umfang der Masterarbeit:

80 – max. 100 Seiten

Im Übrigen gelten die Richtlinien für wissenschaftliche Arbeiten, die auch für Bachelor- und Seminararbeiten gültig sind.

 

Themenwahl:

Der/die Studierende schlägt dem/der Betreuer*in ein Thema vor und bespricht mit diesem/dieser die konkrete Konzeption und Formulierung des Themas. Bei der Wahl des Themas für die Masterarbeit muss auf die literatur- und/oder medienkomparatistische Ausrichtung des Themas geachtet werden, da beispielsweise die für die Arbeit ausgewählten Texte nicht ausschließlich aus dem Bereich einer Philologie stammen dürfen. Auch eine dezidiert literaturtheoretische Ausrichtung ist möglich.

 

Exposé:

Für die Masterarbeit muss ein Exposé erstellt werden. Dieses enthält das Konzept der Masterarbeit, d.h. die Entwicklung und Begründung des Themas im Kontext der Forschung sowie die Formulierung und Begründung von Thesen und Fragestellung(en). Umfang ca. 5 Seiten zusammenhängender Text. Zudem gehören dazu: Ein Verzeichnis der bis zu diesem Zeitpunkt recherchierten Primär- und Sekundärliteratur sowie ein Gliederungsentwurf.
 

 

Im Zusammenhang mit der Masterarbeit sind die beiden folgenden Master-Module relevant:

 

  • Directed Study (VGL-2610):

Das Modul Directed Study dient der Literaturrecherche zur Themensuche für die Masterarbeit, der Besprechung und Auswertung der ausgewählten Literatur mit dem/der Betreuer*in sowie dem Erstellen des Exposés. Es wird dringend empfohlen, dieses Modul im Verlauf des vorletzten Studiensemesters zu absolvieren.

Das Modul ist nicht an eine Veranstaltung gebunden, aber um die Punkte zu bekommen (was erst möglich ist, wenn das Exposé fertiggestellt ist), muss man sich dafür in STUDIS im regulären Anmeldezeitraum anmelden.

 

  • Masterkolloquium (VGL-2710):

Das Modul VGL-2710 umfasst den Besuch des Masterkolloquiums über mindestens zwei Semester (STUDIS-Anmeldung hierfür im 2. Semester). Es dient der Präsentation des Masterarbeitsprojekts auf Grundlage des Exposés und bietet die Möglichkeit für Diskussion und Feedback seitens Studierender und Dozent*innen.

 

 

Anmeldung:

Die Masterarbeit wird im letzten Studiensemester geschrieben.

Bei der Anmeldung zur Masterarbeit sollten alle Module abgeschlossen bzw. alle hierfür erforderlichen Leistungen erbracht sein; die vorgesehenen sechs Monate Bearbeitungszeit sollten ausschließlich für die Masterarbeit reserviert werden.

 

Es gibt keine von Seiten des Prüfungsamts offiziell festgelegten Anmeldezeiträume, zu denen die Masterarbeit angemeldet werden muss. Die Anmeldung erfolgt individuell durch die Studierenden, wobei der konkrete Zeitpunkt der Anmeldung in Absprache mit dem/der Betreuer*in festgelegt wird.

 

Der/die Studierende füllt das Formular „Protokoll über die Themenausgabe von Masterarbeiten“ zusammen mit dem/der Betreuer*in aus, lässt es von diesem/dieser unterschreiben und gibt es beim Prüfungsamt ab. Das Formular kann über die Webseite des Prüfungsamts heruntergeladen werden.

 

Der auf dem Formular angegebene Titel der Masterarbeit wird vom Prüfungsamt als Arbeitstitel verstanden und kann deshalb in der Endfassung der Arbeit in der Wortwahl geringfügig verändert oder durch einen Untertitel (Zitat, o.Ä.) ergänzt werden.

 

Das Prüfungsamt verschickt ein Schreiben mit der offiziellen Ausgabe des Themas an die Studierende/den Studierenden, womit die Bearbeitungszeit von 6 Monaten einsetzt. Die Masterarbeit kann selbstverständlich vor dem vom Prüfungsamt angegebenen Termin eingereicht werden.

 

 

Abgabe der Masterarbeit:

Abgabe der Masterarbeit beim Prüfungsamt in doppelter gedruckter und gebundener Ausfertigung, d.h. nicht bei den beiden Gutachter*innen. Dem für den/die Erstprüfer*in bestimmten Druckexemplar muss auch eine Textversion auf einem elektronischen Datenträger (Textdatei in einem gängigen Textverarbeitungsformat oder als durchsuchbare PDF-Datei) auf CD/DVD-ROM oder USB-Stick beigegeben werden. Dieser Datenträger muss dem Druckexemplar der Arbeit fest beigeheftet werden.

 

Außer der Masterarbeit gibt es keine weiteren „Abschlussprüfungen“ wie Klausur oder mündliche Prüfung (die Prüfungen erfolgen ausschließlich studienbegleitend).

 

Erst nach dem Vorliegen der Gutachten beim Prüfungsamt kann das Zeugnis bzw. die Master-Urkunde beantragt werden (es wird nicht automatisch vom Prüfungsamt ausgestellt!).

 

Die Noteneinsicht ist ab dem Tag der Exmatrikulation des/der Studierenden nicht mehr in STUDIS, sondern nur noch über das Prüfungsamt möglich.

Suche