Studium im Ausland

Informationen zu Bewerbung und Anrechnung für einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt

Studierende der Vergleichenden Literaturwissenschaft sind nicht nur geistig, sondern auch praktisch mobil und stets offen für Neues. Daher ist ein Auslandsaufenthalt während des Studiums sehr zu empfehlen, wenn auch nicht durch die Studienordnung zwingend vorgeschrieben.

Leistungen, die an einer ausländischen Universität erworben werden, sind für das Studium in Augsburg anrechenbar. Zur Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Angebot richtet sich sowohl an Bachelor- als auch an Master-Studierende. Auch ein zweimaliger Aufenthalt (einer im B.A.- und einer im M.A.-Studium) ist möglich.

Ihre Ansprechpartnerin am Lehrstuhl: Dr. Nora Weinelt


Informationen rund ums Thema Auslandsaufenthalt finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.

An welchen Unis kann man studieren?

Grundsätzlich kann an ALLEN Unis weltweit studiert werden, vorausgesetzt, sie nehmen die/den Bewerber/in als Gaststudierende/n auf. Oft ist ein selbstorganisierter „freier“ Gastaufenthalt allerdings mit hohen Studiengebühren verbunden, besonders im anglophonen Sprachraum und an sehr renommierten Universitäten. Diese Gebühren umgeht man, wenn man den Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Austauschprogramms absolviert.

Austauschprogramme

Die etablierten Austauschprogramme sind

 

  • ERASMUS+ (Europa), das solide und unkomplizierte Austauschprogramm der EU

Erasmus+

 

 

  • Austauschprogramme der Universität außerhalb der EU


Weltweit

 

 

  • An unserer Fakultät stehen Ihnen außerdem Plätze an den folgenden Unis zur Wahl, mit denen Kooperationsverträge bestehen.

Partneruniversitäten

 

 

Für Fragen zu Bewerbung und Vergabe wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Ansprechpartner*innen des Auslandsamtes.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt zentral beim Akademischen Auslandsamt. Termin ist jedes Jahr Mitte bis Ende November für die Plätze im folgenden akademischen Jahr. Bitte die Ankündigungen auf der Website beachten!

 

Akademisches Auslandsamt

Parallel sollten Sie sich bei Frau Weinelt und bei den jeweiligen Ansprechpartnern des entsendenden Lehrstuhles vorstellen.

Anrechnung von Studienleistungen

Alle Informationen sowie notwendige Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt:

 

Für die ANRECHNUNG von Leistungen für die Vergleichende Literaturwissenschaft halten Sie Rücksprache mit Frau Weinelt. Wenn die von Ihnen vorgeschlagenen Kurse zum einen ÄQUIVALENT IN DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNG und zum anderen sich inhaltlich als KOMPLEMENTÄRE Veranstaltungen in unserem Studienplan verorten lassen, wird Ihre Auswahl und die Anrechenbarkeit bestätigt. Bevor Sie mit der Betreuerin der Vergleichenden Literaturwissenschaft in Verbindung treten, tragen Sie bitte alle nötigen Informationen zu den Veranstaltungen zusammen und bringen sie zum Termin mit (oder übersenden sie im Vorfeld per E-Mail oder Post). Dabei helfen Ihnen folgende Punkte:

 

  • Für welche Module Ihres Studiengangs (Bachelor VL/Master IL) sollen welche Veranstaltungen der Gastuni angerechnet werden? Bitte erstellen Sie eine Liste oder bringen Sie eine Kopie des Learning Agreements mit.
  • Welche Inhalte behandelt der Kurs an der Gastuni? Passen diese zu den gewünschten Modulen der Vergleichenden Literaturwissenschaft?
  • Wie verhält es sich mit dem Arbeitsumfang? Wie viele Sitzungen mit welcher Dauer müssen Sie absolvieren? Welche Prüfungsleistungen müssen Sie erbringen?

Häufig ändert sich die geplante Kursbelegung  noch während Ihres Aufenthalts. Dies wird auf einem zweiten Anrechnungsantrag („Während der Mobilität“) dokumentiert. Um sicherzugehen, dass die vereinbarten Anrechnungen nicht gefährdet ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Betreuerin der Vergleichenden Literaturwissenschaft auf, um die Änderungen überprüfen zu lassen. Auch hier stellen Sie bitte alle Informationen zu den Kursen zusammen und geben an, für welche Module diese angerechnet werden sollen.

Wenn Sie nach Ihrem Aufenthalt wieder in Augsburg sind, stellen Sie mit dem der Anrechnungsvereinbarung und Ihrem Transcript of Records einen Anrechnungsantrag beim Prüfungsamt. Sie müssen sich also NICHT etwa auf STUDIS für eine beliebige Veranstaltung des betreffenden Moduls eintragen.

Praktika im Ausland

Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt zusätzlich auch zu einem Praktikum nutzen möchten oder einen Auslandsaufenthalt nur zum Praktikum planen, so gibt es hierfür auch Fördermöglichkeiten.

 

Praktikum im Ausland

 

 

Finanzierungsmöglichkeiten

Siehe die Informationen des Akademischen Auslandsamtes, insbesondere zu Auslands-BAföG, das auch Studierenden offensteht, die in Deutschland nicht förderungsberechtigt sind.

 

Finanzierung

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