Informationen für Studieninteressierte und Erstsemester

Für Studieninteressierte

Der B.A. ANIS ist ein zulassungsfreier Studiengang. Dies bedeutet, dass die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze nicht beschränkt ist und kein Numerus Clausus vorliegt. Zu Studienbeginn sind jedoch Sprachkenntnisse vorzuweisen. Bitte beachten Sie daher die wichtigen Hinweise zu den Sprachvoraussetzungen weiter unten auf dieser Seite (nächster Menüpunkt).

 

Für Studienbewerberinnen und -bewerbern mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gelten unter Umständen abweichende Bewerbungsvoraussetzungen und -fristen (inklusive Vorprüfung der Zeugnisse mit uni-assist). Eine möglichst frühzeitige Bewerbung wird dringend empfohlen. Näheres zu den relevanten Unterlagen und Fristen erfahren Sie durch Klicken auf die unten angeführte Schaltfläche („Ausländische Hochschulzugangsberechtigung → Zur Bewerbung“). 

 

Online-Bewerbung für das Sommersemester 2024

Die Bewerbungsphase für den Studienbeginn im Sommersemester 2024 dauert noch an. Allerdings ist eine Bewerbung zum jetzigen Zeitpunkt im Regelfall nicht mehr erfolgversprechend:

 

Für eine Immatrikulation im B.A. ANIS ist die erfolgreiche Teilnahme am EFV Englisch zwingend notwendig (s. "Sprachvoraussetzungen"). Die Anmeldung zu diesem Verfahren muss für den Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli, im Sommersemester bis zum 15. Januar erfolgen. Eine nachträgliche Anmeldung zum EFV ist nicht möglich; für alternative Studienmöglichkeiten im ersten Semester wenden sich Studieninteressierte bitte an die ANIS-Studienberatung.

 

[Um zum Bewerbungsportal zu gelangen, müssen Sie zunächst die Hochschulzugangsberechtigung auswählen und unten auf die betreffende Schaltfläche klicken. Bitte beachten Sie unbedingt die unten aufgeführten Informationen zu den vorausgesetzten Sprachkenntnissen und die Hinweise zur Einschreibung weiter unten auf dieser Seite.]

Sprachkenntnisse

 

Zu Beginn des Studiums werden Fertigkeiten und Kenntnisse des Englischen und einer romanischen Sprache (Französisch, Italienisch oder Spanisch) auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt.

 

 

 

 

 

Englisch: - wichtig! -

Für Englisch findet vor Studienbeginn ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) in Englisch statt, das von allen Studienbewerberinnen und -bewerbern zu absolvieren ist. Für die Einschreibung ist ein Nachweis über das erfolgreich absolvierte EFV in Englisch notwendig. Nähere Informationen zum EFV finden Sie auf den Seiten der Anglistik. Die Teilnahme am dort geschilderten Verfahren ist obligatorisch!

Romanische Sprachen:
In den romanischen Sprachen findet vor Studienbeginn ein diagnostischer Einstufungstest statt. Er ermöglicht den Studierenden, den Grad ihrer Sprachbeherrschung zu Studienbeginn einzuschätzen. Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die bei diesem Test nicht das Niveau B2 erreichen, beginnen in der Sprachpraxis nicht mit dem regulären Studienprogramm, sondern besprechen bei einem Beratungsgespräch mit der zuständigen Abteilungsleiterin am Sprachenzentrum individuell sinnvolle Fördermöglichkeiten (z.B. Besuch eines Förderkurses oder allgemeinsprachlichen Sprachkurses auf dem entsprechenden Niveau im ersten Semester). Mit einem verzögerten Studienverlauf ist in diesem Fall zu rechnen. Ein Beginn des B.A. ANIS mit Sprachkenntnissen unter B1 kann nur in den seltensten Fällen empfohlen werden.

 

Weitere Informationen zu den Einstufungstests erhalten Sie auf den Seiten der verschiedenen Abteilungen des Sprachenzentrums:

Französisch

Italienisch

Spanisch

 

Deutsch (Ausländische Bewerberinnen und Bewerber)

Zusätzlich zu den erforderlichen Sprachkenntnissen in Englisch und der gewählten romanischen Sprache müssen nichtmuttersprachliche Bewerberinnen und Bewerber Deutschkenntnisse (Niveau C1) nachzuweisen, um ihr Studium im B.A. ANIS an der Universität Augsburg aufnehmen zu können. Alle anerkannten Zertifikate finden Sie auf der Seite der Studierendenkanzlei.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Studierendenkanzlei zur Anerkennung von ausländischen Zeugnissen.

Einschreibung

Nach der Online-Bewerbung folgt die Immatrikulation in der Studierendenkanzlei.

 

Wir raten dringend zu einer möglichst frühzeitigen Immatrikulation, damit Sie alle nötigen Informationen und Zugangsdaten für die Kurseinschreibung und für die Kursteilnahme rechtzeitig erhalten.


 

Vor Studienbeginn

Bitte beachten Sie: Bereits vor Vorlesungsbeginn sind Sprachtests abzulegen, Anmeldefristen für Veranstaltungen einzuhalten und Einführungsveranstaltungen zu besuchen. Alle Informationen erhalten Sie unten im Bereich „Erstsemesterinfo“.

Informationen zum Studienbeginn

Herzlich willkommen an der Universität Augsburg und im B.A. ANIS!

 

Bitte beachten Sie: Bereits vor Vorlesungsbeginn gibt es für Sie relevante Fristen und Termine.

 

Wichtige Informationen zum Studienbeginn im Sommersemester 2024 sowie Tipps zur Erstellung Ihres Stundenplans finden Sie hier:

 

Informationen für Erstsemester_BA ANIS_SoSe 2024.pdf

 

Beachten Sie bitte die regelmäßig vorgenommenen Aktualisierungen dieser Datei, insbesondere der am Ende des Dokuments befindlichen Lehrveranstaltungstabelle! Die Verwendung von Erstsemesterinformationen aus früheren Semestern wird grundsätzlich nicht empfohlen, da sich das Lehrveranstaltungsangebot teilweise ändert. Dies gilt aufgrund einer Änderung der Modulstruktur insbesondere für Studierende mit Studienbeginn ab WiSe 2023/24, die gerade während der ersten Semester ihres Studiums teilweise andere Lehrveranstaltungen besuchen als frühere Jahrgänge (Sprachpraxis Englisch).

Einführungsveranstaltung zum Bachelorstudiengang ANIS im Sommersemester 2024


Termin: Donnerstag, 11. April 2024

Uhrzeit:  10.00 - 13.15 Uhr

Raum: D 2106

 

Die Teilnahme wird dringend empfohlen. Sie haben hier die Möglichkeit, die ANIS-Studienberatung und Ihre Mitstudierenden kennenzulernen. Neben der Vorstellung des Studiengangs bekommen Sie praktische Tipps für Ihren Studieneinstieg.


Für individuelle Fragen, die z.B. bei der Erstellung Ihres Stundenplans aufgetreten sind, steht Ihnen die Studienberatung im Anschluss zur Verfügung.

In den romanischen Sprachen findet vor Studienbeginn ein diagnostischer Einstufungstest statt. Er ermöglicht den Studierenden, den Grad ihrer Sprachbeherrschung zu Studienbeginn einzuschätzen. Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die bei diesem Test nicht das Niveau B2 erreichen, beginnen in der Sprachpraxis nicht mit dem regulären Studienprogramm, sondern besprechen bei einem Beratungsgespräch mit der zuständigen Abteilungsleiterin am Sprachenzentrum individuell sinnvolle Fördermöglichkeiten (z.B. Besuch eines Förderkurses oder allgemeinsprachlichen Sprachkurses auf dem entsprechenden Niveau im ersten Semester). Mit einem verzögerten Studienverlauf ist in diesem Fall zu rechnen. Ein Beginn des B.A. ANIS mit Sprachkenntnissen unter B1 kann nur in den seltensten Fällen empfohlen werden.

 

Weitere Informationen zu den Einstufungstests erhalten Sie auf den Seiten der verschiedenen Abteilungen des Sprachenzentrums:

Französisch

Italienisch

Spanisch

 

Bitte beachten Sie auch die auf diesen Seiten hinterlegten Hinweise zu den sprachspezifischen Informationsveranstaltungen des Sprachenzentrums. Die Teilnahme daran wird ergänzend zur ANIS-Einführungsveranstaltung dringend empfohlen.

Suche