Informationen für Studieninteressierte und Erstsemester
Für Studieninteressierte
Der B.A. ANIS ist ein zulassungsfreier Studiengang. Dies bedeutet, dass die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze nicht beschränkt ist und kein Numerus Clausus vorliegt. Zu Studienbeginn sind jedoch Sprachkenntnisse vorzuweisen. Bitte beachten Sie daher die wichtigen Hinweise zu den Sprachvoraussetzungen weiter unten auf dieser Seite (nächster Menüpunkt).
Für Studienbewerberinnen und -bewerbern mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gelten unter Umständen abweichende Bewerbungsvoraussetzungen und -fristen (inklusive Vorprüfung der Zeugnisse mit uni-assist). Eine möglichst frühzeitige Bewerbung wird dringend empfohlen. Näheres zu den relevanten Unterlagen und Fristen erfahren Sie durch Klicken auf die unten angeführte Schaltfläche („Ausländische Hochschulzugangsberechtigung → Zur Bewerbung“).
Online-Bewerbung für das Wintersemester 2022/23
Die Bewerbung für das Wintersemester 2022/23 ist ab sofort möglich. Bitte beachten: Für eine Immatrikulation im B.A. ANIS ist die erfolgreiche Teilnahme am EFV Englisch zwingend notwendig. Die Anmedlung zu diesem Verfahren muss für den Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli, im Sommersemester bis zum 15. Januar erfolgen.
Um zum Bewerbungsportal zu gelangen, müssen Sie zunächst die Hochschulzugangsberechtigung auswählen und unten auf die betreffende Schaltfläche klicken. Bitte beachten Sie unbedingt die unten aufgeführten Informationen zu den vorausgesetzten Sprachkenntnissen und die Hinweise zur Einschreibung weiter unten auf dieser Seite.
Sprachkenntnisse
Zu Beginn des Studiums werden Fertigkeiten und Kenntnisse des Englischen und einer romanischen Sprache (Französisch, Italienisch oder Spanisch) auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt.
Englisch: - wichtig! -
Für Englisch findet vor Studienbeginn ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) in Englisch statt, das von allen Studienbewerberinnen und -bewerbern zu absolvieren ist. Für die Einschreibung ist ein Nachweis über das erfolgreich absolvierte EFV in Englisch notwendig. Nähere Informationen zum EFV finden Sie auf den Seiten der Anglistik. Die Teilnahme am dort geschilderten Verfahren ist obligatorisch!
Romanische Sprachen:
In den romanischen Sprachen findet vor Studienbeginn ein diagnostischer Einstufungstest statt. Er ermöglicht den Studierenden, den Grad ihrer Sprachbeherrschung zu Studienbeginn einzuschätzen. Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die bei diesem Test nicht das Niveau B2 erreichen, beginnen in der Sprachpraxis nicht mit dem regulären Studienprogramm, sondern besprechen bei einem Beratungsgespräch mit der zuständigen Abteilungsleiterin am Sprachenzentrum individuell sinnvolle Fördermöglichkeiten (z.B. Besuch eines Förderkurses oder allgemeinsprachlichen Sprachkurses auf dem entsprechenden Niveau im ersten Semester). Mit einem verzögerten Studienverlauf ist in diesem Fall zu rechnen. Ein Beginn des B.A. ANIS mit Sprachkenntnissen unter B1 kann nur in den seltensten Fällen empfohlen werden.
Die Einstufungstests der verschiedenen romanischen Sprachen finden nach der Immatrikulation in der Woche vor Beginn des Lehrbetriebs statt. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Weitere Informationen zu den Einstufungstests erhalten Sie auf den Seiten der verschiedenen Abteilungen des Sprachenzentrums:
Auf diesen Seiten finden Sie weitere Hinweise zu eventuellen pandemiebedingten Änderungen.
Deutsch (Ausländische Bewerberinnen und Bewerber)
Zusätzlich zu den erforderlichen Sprachkenntnissen in Englisch und der gewählten romanischen Sprache müssen nichtmuttersprachliche Bewerberinnen und Bewerber Deutschkenntnisse (Niveau C1) nachzuweisen, um ihr Studium im B.A. ANIS an der Universität Augsburg aufnehmen zu können. Alle anerkannten Zertifikate finden Sie auf der Seite der Studentenkanzlei.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Studentenkanzlei zur Anerkennung von ausländischen Zeugnissen.
Einschreibung
Nach der Online-Bewerbung folgt die persönliche Immatrikulation in der Studentenkanzlei.
Wir raten dringend zu einer möglichst frühzeitigen Immatrikulation, damit Sie alle nötigen Informationen und Zugangsdaten für Informationsveranstaltungen, die Kurseinschreibung und für die Kursteilnahme rechtzeitig erhalten.
Vor Studienbeginn
Bitte beachten Sie: Bereits vor Vorlesungsbeginn sind Sprachtests abzulegen, Anmeldefristen für Veranstaltungen einzuhalten und Einführungsveranstaltungen zu besuchen. Alle Informationen erhalten Sie unten im Bereich „Erstsemesterinfo“.
AUSWAHL DER HOCHSCHULZUGANGSBERECHTIGUNG
Informationen zum Studienbeginn
Herzlich willkommen an der Universität Augsburg und im B.A. ANIS!
Bitte beachten Sie: Bereits vor Vorlesungsbeginn gibt es für Sie relevante Fristen und Termine.
Wichtige Informationen zum Studienbeginn im Sommersemester 2022 sowie Tipps zur Erstellung Ihres Stundenplans finden Sie hier:
Erstsemesterinformation BA ANIS, SoSe 2022
Beachten Sie insbesondere die regelmäßig vorgenommenen Aktualisierungen dieser Datei (betrifft insbesondere die Lehrveranstaltungstabelle)!
Einführungsveranstaltung zum Bachelorstudiengang ANIS im Sommersemester 2022
Termin: Donnerstag, 21. April 2022
Uhrzeit: 10.00 - 13.15 Uhr
Raum 2127a, Gebäude D
Die Veranstaltung wird in Präsenz stattfinden. Die Teilnahme wird dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass in den Gebäuden der Universität derzeit teilweise eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2-Maske besteht.
Sie haben hier die Möglichkeit, die ANIS-Studienberatung und Ihre Mitstudierenden kennenzulernen. Neben der Vorstellung des Studiengangs bekommen Sie praktische Tipps für Ihren Studieneinstieg.
Für individuelle Fragen, die z.B. bei der Erstellung Ihres Stundenplans aufgetreten sind, steht Ihnen die Studienberatung im Anschluss zur Verfügung.
Nach der Einführungsveranstaltung finden Sie hier die vollständige Erstsemester-Einführungspräsentation zum Download.
Romanische Sprachen:
In den romanischen Sprachen findet vor Studienbeginn ein diagnostischer Einstufungstest statt. Er ermöglicht den Studierenden, den Grad ihrer Sprachbeherrschung zu Studienbeginn einzuschätzen. Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die bei diesem Test nicht das Niveau B2 erreichen, beginnen in der Sprachpraxis nicht mit dem regulären Studienprogramm, sondern besprechen bei einem Beratungsgespräch mit der zuständigen Abteilungsleiterin am Sprachenzentrum individuell sinnvolle Fördermöglichkeiten (z.B. Besuch eines Förderkurses oder allgemeinsprachlichen Sprachkurses auf dem entsprechenden Niveau im ersten Semester). Mit einem verzögerten Studienverlauf ist in diesem Fall zu rechnen. Ein Beginn des B.A. ANIS mit Sprachkenntnissen unter B1 kann nur in den seltensten Fällen empfohlen werden.
Die Einstufungstests der verschiedenen romanischen Sprachen finden nach der Immatrikulation in der Woche vor Beginn des Lehrbetriebs statt. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Weitere Informationen zu den Einstufungstests erhalten Sie auf den Seiten der verschiedenen Abteilungen des Sprachenzentrums:
Auf diesen Seiten finden Sie weitere Hinweise zu eventuellen pandemiebedingten Änderungen.