Organisation

Die Organisation des Strahlenschutzes ist gesetzlich geregelt in:

 

sowie

Die Organisation des Strahlenschutzes an der Universität Augsburg

Der Kanzler der Universität Augsburg als

 

bestellt

 

mit entsprechender Fachkunde gem. § 74 StrlSchG und  § 47 StrlSchV bzw. § 48 StrlSchV.
 

Strahlenschutzbeauftragte an der Universität Augsburg

Dr. Andreas Hörner
Akad. Oberrat
Experimentalphysik I
Leitung Thermophysikalisches Labor
Institut für Materials Resource Management
Technischer Mitarbeiter, Strahlenschutzbeauftragter, Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter
Experimentalphysik IV
Willi Tratz
Technischer Mitarbeiter
Chemische Physik und Materialwissenschaften
Technischer Mitarbeiter
Experimentalphysik VI
Hans Eiglmeier
Technischer Mitarbeiter Institut für Materials Resource Management Zentrale Dienste Universität Augsburg
Institut für Materials Resource Management
Technischer Mitarbeiter
Experimentalphysik IV

Aufgaben und Zuständigkeiten der SSB

Aufgabenbereiche an der Universität Augsburg:

  • Überwachung der Röntgen- und Störstrahler
  • Beschleuniger, Plasma-Anlagen
  • Überwachung der radioakt. Präparate
  • Veranlassung der ärztl. Überwachung
  • Überwachung der Dosimetrie
  • Entsorgung gebrauchter radioaktiver Stoffe
  • Überwachung der Strahlenpässe
  • Durchführung der Strahlenschutz-Unterweisungen

 

 

 

Aufgabenverteilungsplan:

 

 

 

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