Organisation

Die Organisation des Strahlenschutzes ist gesetzlich geregelt in:

 

sowie

Die Organisation des Strahlenschutzes an der Universität Augsburg

bestellt

 

Strahlenschutzbeauftragte (SSB)

mit Fachkunde gem § 74 StrlSchG und § 47 StrlSchV bzw. § 48 StrlSchV

 

Strahlenschutzbeauftragte an der Universität Augsburg:
 

Dr. Andreas Hörner
Akad. Oberrat
Experimentalphysik I
Leitung Thermophysikalisches Labor
Institut für Materials Resource Management
Technischer Mitarbeiter Strahlenschutzbeauftragter Mitarbeiter der Rufbereitschaft Ersthelfer Sicherheitsbeauftragter
Experimentalphysik IV
Willi Tratz
Technischer Mitarbeiter
Chemische Physik und Materialwissenschaften
Technischer Mitarbeiter
Experimentalphysik VI

Aufgaben und Zuständigkeiten der SSB

Aufgabenverteilungsplan:
 

 

 

Aufgabenbereiche:

  • Überwachung der Röntgen-/Störstrahler
  • Beschleuniger, Implanter, Plasma-Anlagen
  • Überwachung der radioakt. Präparate
  • Veranlassung der ärztl. Überwachung
  • Überwachung der Dosimetrie
  • Entsorgung gebr. radioakt. Stoffe
  • Überwachung der Strahlenpässe
  • Durchführung von Strahlenschutzuterweisungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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