Vocatio

Informationen zur Vocatio

Allgemeine Informationen zur Vocatio

 

Lehrkräfte für das Fach Evangelische Religionslehre benötigen, neben dem staatlichen Examen, eine Bevollmächtigung durch die Evangelisch- Lutherische Kirche (ELKB) in Bayern. Nach GG Art 7 ist der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach, das nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird. Daher erteilt die ELKB Lehrkräften, die das Refendariat beginnen, die „Vorläufige Bevollmächtigung zum Erteilen des evangelischen Religionsunterrichts“ (Vocatio).

 

Voraussetzungen dafür sind

  • die Mitgliedschaft in der ELKB oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder einer evangelischen Freikirche, die der bayerischen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehört (vgl. – eine Gastmitgliedschaft genügt nicht).
  • eine eigenständig konzipierte und durchgeführte Religionsstunde im Rahmen des studienbegleitendes Praktikums im Fach Evangelische Religionslehre sowie der Besuch des dazugehörigen Begleitseminars.
  • die Bereitschaft, den Religionsunterricht nach dem Bekenntnis der Evangelisch- Lutherischen Kirche zu erteilen
  • ein regelrechtes Studium laut LPO I
  • die Wahl „Ev. Theologie/Religionspädagogik“ im "Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS)" verbunden mit dem Erwerb von mind. 5 ECTS (gilt für LA Grund- und Mittelschule sowie für Erweiterungsfach ev. Religionslehre bei allen Schularten).
Wenn Sie ev. Religionslehre als Erweiterungsfach für Gymnasium oder Realschule belegt haben, gilt die anschließende Regelung:
Statt des studienbegleitenden Praktikums sind folgende Nachweise zu erbringen:
-
über eine selbstverantwortete und ordnungsgemäß gehaltene Unterrichtsstunde
- Abgabe des entsprechenden Stundenentwurfs bei dem/der Praktikumsbetreuer*in
Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einem religionspädagogischen Seminar verpflichtend.

 

Ab dem Sommersemster 2022 wird das Vocatioverfahren verändert, daher werden im Folgenden zwei Wege aufgezeigt. Die nachfolgenden Voraussetzungen gelten zusätzlich zu den eben genannten:

 

Wenn Sie Ihr Studium ab dem Sommersemster 2022 begonnen haben, gilt:

 

Um die vorläufige Lehrerlaubnis beantragen zu können, ist die Teilnahme an einem Orientierungstag (Vocatioseminar I) sowie einem Vocatioseminar II verpflichtend, die von der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB) durchgeführt werden.

  • Der Orientierungstag (ca. im Lauf der ersten drei Studiensemester) informiert über Ihren Weg zu Vocatio sowie über Begleitangebote der Evangelisch-Lutherischen Kirche während der Studienzeit. (Vocatioseminar I) Termin des Orientierungstags im SoSe 2024: 14.06.2024 um 15 Uhr
    Die Anmeldung hierzu nehmen Sie bitte im Sekretariat der KSB (assistenz.ksb@elkb.de) vor.
  • Im Vocatioseminar II (ca. ab dem fünften Semester) werden u.a. Glaubensbiografie, Berufsmotivation und Rollenverständnis als evangelische Religionslehrkraft reflektiert.

Ausführliche Informationen, Termine und Möglichkeiten der Anmeldung finden Sie unter:

 

Wenn Sie Ihr Studium vor dem Sommersemster 2022 begonnen haben, gilt:

 

  • Sie führen ein Gespräch mit einem/einer Vertreter/in der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB) oder einem/r Hochschulseelsorger/in der Evangelischen Hochschul- oder Studierendengemeinde an Ihrem Studienort Im Mittelpunkt dieses Vocatiogespräches steht Ihre persönliche Berufsmotivation und Ihr Berufsbild einer Religionslehrkraft. Dieses Gespräch soll Ihnen als Orientierungshilfe für Ihre spätere Tätigkeit und Ihr Selbstverständnis als Religionslehrkraft dienen.
  • Sie verfassen ein Motivationsschreiben, in dem Sie darstellen, welche Perspektiven Sie mit Ihrem künftigen Beruf als Religionslehrer/in verbinden. Mögliche Punkte in Ihrem Schreiben können sein:
     
    • Ihre Beweggründe zur Wahl dieses Studienfaches
    • Eine Reflexion bisheriger Studienerfahrungen
    • Ein Ausblick auf Ihre Vorstellungen vom Religionsunterricht
    • Überlegungen zu Ihrer Rolle als Religionslehrkraft

 

Bitte betrachten Sie das verpflichtende Gespräch und die von Ihnen verlangte schriftliche Äußerung zu Ihrer Berufsmotivation nicht als zusätzliche „Leistung“ oder „Belastung“. Nehmen Sie beides als Chance, sich über sich selbst, Ihre Studienerfahrungen, Ihre Vorstellungen vom Lehrberuf und über die Entwicklung Ihrer eigenen Überzeugungen (und Ihrer Zweifel!) Gedanken zu machen.

 

Es besteht die Möglichkeit, auch bei einem Studienbeginn vor dem Sommersemester 2022 freiwillig am Vocatioseminar II teilzunehmen (siehe oben). In diesem Fall ersetzt die Teilnahme am Vocatioseminar das Motivationsgespräch und das Schreiben zu Motivation. Die Teilnahme am Orientierungstag (Vocatioseminar I) ist in diesem Fall nicht zwingend notwendig! Wir empfehlen diese Variante ausdrücklich.

 

Antragstellung

 

  1. Wenn Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in den staatlichen Vorbereitungsdienst stellen (in der Regel etwa ein halbes Jahr vor Dienstantritt), stellen Sie auch den Antrag auf kirchliche Bevollmächtigung. Fügen Sie dem staatlichen Antrag einen formlosen Hinweis bei, dass die Vocatio beantragt ist und nachgereicht wird. Spätestens mit dem Ende der Prüfungen sollte auch der Antrag das Landeskirchenamt erreichen. Das Antragsformular und die Verpflichtungserklärung, die dazu wahrzunehmen und beizulegen ist, finden Sie auf 

     

     

    und in den Links am Ende der Seite.
     
  2. Für Studierende, die ihr Studium ab dem Sommersemster 2022 begonnen haben:

    Nehmen Sie bereits in den ersten drei Studiensemestern am Orientierungstag (Vocatioseminar I) teil und melden Sie sich rechtzeitig (ca. ab dem fünften Studiensemster) zum Vocatioseminar II an.
     
  3. Für Studierende, die ihr Studium vor dem Sommersemster 2022 begonnen haben:

    Vereinbaren Sie spätestens ein halbes Jahr vor Dienstantritt einen Gesprächtermin für das Motivationsgespräch. Sie können sich auch auf freiwilliger Basis für das Vocatioseminar II anmelden (ca. ab dem fünften Studiensemester). In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zum Motivationsgespräch und das Schreiben zur Berufsmotivation (s.o.).

  4. Auf dem Antragsformular bestätigt der Lehrstuhl für Religionspädagogik den ordnungsgemäßen Ablauf Ihres Studiums. Die Kirchliche Studienbegleitung, oder die Hochschulgemeinde bestätigt die Durchführung des Motivationsgesprächs. Alternativ bestätigt die Kirchliche Studienbegleitung den Besuch des Vocatioseminars / der Vocatioseminare. Sie senden den ausgefüllten Antrag mit allen Bestätigungen und nötigen Anlagen an das Landeskirchenamt in München (Adresse auf dem Antrag). Die vorläufige Bevollmächtigung ist ab Erhalt drei Jahre gültig.

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