Hinweise: Anmeldung zum vorgezogenen Staatsexamen in Schulpädagogik:
Hinweise für eine vorzeitige Eintragung des Praktikumsberichts wegen EWS-Staatsexamen
- Grundsätzliches
Für die Anmeldung zum vorgezogenen Staatsexamen in Schulpädagogik gilt grundsätzliches Folgendes:
Bitte beachten Sie, dass Sie für ein vorgezogenes Staatsexamen in Schulpädagogik alle dafür nötigen Leistungen bei uns bereits mindestens ein Semester vor der Staatsexamensprüfung erbracht haben müssen. Wenn Sie zum Beispiel zum Frühjahrstermin das Examen schreiben möchten, müssen Ihre Leistungen bei uns im vorherigen Sommersemester bereits erbracht worden sein. Aufgrund der hohen Anzahl an Studierenden und der geringen Frist zwischen unseren Prüfungen und der des Staatsexamens ist es uns leider nicht möglich, Prüfungen und Leistungen im selben Semester der Prüfung rechtzeitig zu beurteilen. Wir bitten um Verständnis. Eine Ausnahme ist lediglich für das Praktikumsmodul möglich, da es hier die Möglichkeit gibt, den Praktikumsbericht deutlich vor dem Examenstermin abzugeben. Inwiefern diese Ausnahme möglich sein kann, lesen Sie in den nächsten Absätzen.
- Mögliche Ausnahmeregelung für das Praktikumsmodul
Wenn Sie das EWS-Examen vorziehen möchten und dafür eine vorzeitige Korrektur des Praktikumsberichts benötigen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Wenden Sie sich bitte so schnell wie möglichen an Ihren jeweiligen Dozenten des Begleitseminars („Planung, Durchführung & Reflexion von Unterricht“ bzw. „Planung, Analyse und Evaluation von Lehr-Lernprozessen“) zum pädagogisch-didaktischen Blockpraktikums.
- Schreiben und reichen Sie einen fundierten Härtefallantrag inkl. Leitfaden persönlich bei Frau Eis, Raum 2033 Geb. D am Lehrstuhl für Schulpädagogik ein. Der Härtefallantrag muss folgende Aspekte enthalten:
- Name, Anschrift und studentische Daten (Matrikelnummer, E-Mail-Adresse, Studiengang, Fachsemester).
- Eine fundierte und plausible Erläuterung, warum Sie eine vorzeitige Korrektur benötigen.
- Ihren vollständig handschriftlich ausgefüllten Leitfaden Schulpraktikum, das dazugehörige Deckblatt sowie die Praktikumskarte (Grund- und Mittelschullehramt) bzw. die Praktikumsbestätigung.
- Der Härtefall wird dann im Lehrstuhl besprochen und Sie bekommen die Rückmeldung, ob dieser angenommen werden kann oder nicht.
- Abgabe des Antrags inkl. aller dafür erforderlichen Unterlagen:
- Für eine Eintragung auf STUDIS im Wintersemester bis spätestens 10. Januar.
- Für eine Eintragung auf STUDIS im Sommersemester bis spätestens 20. Juni.
- Je früher Sie den Antrag etc. einreichen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass dieser bearbeitet wird.
Anrechnungen & Studienberatung in der Schulpädagogik
Allgemeine Studieninformationen
Bei allgemeinen Fragen bzw. Anliegen in Bezug auf Studieninformation und -beratung wenden Sie sich bitte an die Kolleg/-innen der Zentralen Studienberatung.
Allgemeine Regelungen zum Studium
Viele Informationen und allgemeine Regelungen zum Studium an der Universität Augsburg bietet Ihnen auch die Seite der Studentenkanzlei.
Merkblätter & Formulare
Viele Informationen des Lehrstuhls für Schulpädagogik finden Sie unter dem Reiter "Downloads (Merkblätter & Co)" - insbesondere Merkblätter und Formulare.
Liebe Studierende,
obenstehend sehen Sie die verantwortlichen Personen der Studienberatung für den Lehrstuhl für Schulpädagogik.
Dort können Sie Ihre schulpädagogischen Fragen rund um das Studium stellen und klären.
Dazu gehören u.a.:
- Anrechungen von Studienleistungen im Bereich Schulpädagogik
- Fragen zu Modulen und Modulmodalitäten
- Allgemeine Fragen zur Schulpädagogik in Ihrem Studium (Veranstaltungensauswahl etc.)
- u.v.m.
Bitte kommen Sie dafür in die Sprechstunde: diese findet Donnerstags, zwischen 13:00 und 14:00 im Raum 2039, Geb. D, statt. Während der vorlesungsfreien Zeit findet die Sprechstunde nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail oder Telefon statt.
Sofern Sie zu dieser Zeit nicht können sollten nutzen Sie für die Kontaktaufnahme bitte die Mailadresse der Studienberatung Schulpädagogik (sp-studienberatung@phil.uni-augsburg.de).
Allgemeine Regelungen und Studienberatung zum Studium
Bei allgemeinen Fragen bzw. Anliegen in Bezug auf Studieninformation und -beratung wenden Sie sich bitte an die Kolleg/-innen der Zentralen Studienberatung.
Studierendenkanzlei und Prüfungsamt
Viele Informationen und allgemeine Regelungen zum Studium an der Universität Augsburg bietet Ihnen auch die Seite der Studierendenkanzlei oder des Prüfungsamts.
Merkblätter & Formulare:
Viele Informationen des Lehrstuhls für Schulpädagogik finden Sie unter den Downloads - insbesondere Merkblätter und Formulare.
Beste Grüße
Ihr Lehrstuhl für Schulpädagogik